Schaffner (Beruf)

Schaffner (Beruf)
Münchner Trambahnschaffnerin ca. 1917

Als Schaffner wurde ursprünglich der Vermögensverwalter einer Stadt, eines Klosters oder eines Hauswesens bezeichnet, als Schaffnerin die Gehilfin der Hausfrau mit Schlüsselgewalt über Küche und Keller. [1] Erhalten hat sich diese Bedeutung bis heute als Bezeichnung eines Amtes in Freimaurerlogen, welches für die Ökonomie des Logenhauses sowie die Versorgung mit Speisen und Getränken verantwortlich ist.

Davon ausgehend wurde Schaffner eine Amtsbezeichnung für Beamte im einfachen Dienst, früher zum Beispiel Postschaffner. Beamte im einfachen Dienst werden nicht mehr ernannt.

Inhaltsverzeichnis

Schaffner bei Eisenbahn und Nahverkehr

Fahrkartenkontrolleur im Zug, 1988
Fest eingebauter Schaffnersitz in einem Oberleitungsbus

Zurückgehend auf Zeiten beamteter Eisenbahner wird heutzutage mit Schaffner allgemein ein Mitarbeiter des Zugpersonals bei der Eisenbahn, aber auch Mitarbeiter anderer öffentlicher Verkehrsunternehmen (Straßenbahn, Bus) assoziiert, ohne noch eine offizielle Berufsbezeichnung zu sein. Zu den typischen Aufgaben eines Schaffners gehört die Kontrolle der Fahrkarten und das Erheben des Beförderungsentgeltes. Er übermittelt aber auch das Abfahrtsignal aus hinteren Fahrzeugteilen oder Beiwagen an das Fahrpersonal und hat damit Sicherheitsaufgaben. Durch den vermehrten Einsatz von Fahrscheinautomaten und automatischen Türschließ- und -sicherungseinrichtungen (Lichtschranken, Trittsensoren) liegt der Schwerpunkt der Schaffnertätigkeit, sofern sie im öffentlichen Personennahverkehr überhaupt noch ausgeübt wird, eher bei der Fahrausweiskontrolle und im Kundenservice. Klassischen Schaffnerdiensten im Nahverkehr begegnet man heute am ehesten bei touristisch ausgerichteten Sonderlinien.

Im schaffnerlosen Betrieb wird die Fahrscheinkontrolle durch eigenes Personal ausgeübt, die ausschließlich ein erhöhtes Fahrgeld erheben. Diese oft in engem Kontakt mit den Sicherheitskräften (z. B. Bundespolizei) Tätigen werden jedoch nicht als Schaffner bezeichnet. In Deutschland werden sie unter anderem als Fahrausweisprüfer (FAP) bezeichnet, sonst als (Straßenbahn-, Eisenbahn,- Fahrkarten-, Fahrschein-, Schweiz: Billet-,)-Kontrolleur, in Österreich auch Kontrollor, und in Wien umgangssprachlich Schwarzkappler. Vor allem im Stadtverkehr arbeiten sie oft in zivil, ohne Uniform.

Bei Regionalzügen wurden „Schaffner“ durch Zugbegleiter (Zub) und Kundenbetreuer im Nahverkehr (KiN, DB) ersetzt. Verkauften diese früher auch Fahrkarten, so sind heutzutage immer mehr Strecken flächendeckend bzw. Züge mit Fahrscheinautomaten ausgestattet. Das Personal darf reguläre Fahrkarten meist nur mehr bei deren Versagen ausstellen und beschränkt sich neben den sicherheitstechnischen und organisatorischen Aufgaben nur mehr auf die Fahrscheinkontrolle. (ÖBB: Selbstbedienungsstrecke)

Außerhalb des Nahverkehrs werden als „Schaffner“ die Zugbegleiter bzw. Kundenbetreuer bezeichnet, die dem Zugführer (auch Oberschaffner genannt) unterstellten Mitglieder des Zugbegleitpersonals. Das Zugbegleitpersonal besteht somit aus dem Zugführer und den Schaffnern. Wegen seiner Aufgaben im Servicebereich wird der Zugschaffner in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG Zugbetreuer genannt. Diese teilen sich wiederum in der Bezeichnung 1. Betreuer und Betreuer auf. Der 1. Betreuer verfügt über den gleichen Ausbildungsstand und Berechtigungen wie ein Zugchef (Zugführer) und ist in den ICE-Zügen federführend für die Kunden der 1. Klasse verantwortlich, dort stellt er neben der Fahrausweiskontrolle auch alle Serviceaufgaben sicher. Für die Serviceaufgaben wird er bei hohem Reisendenaufkommen durch eigens ausgebildete 1. Klasse-Stewards unterstützt. Bei sehr geringem Reisendenaufkommen öffnet der 1. Betreuer auch zusätzlich noch das Bordbistro. Die Betreuer (Schaffner) in den Fernzügen der DB AG verfügen heute, neben den Kenntnissen zur Fahrausweiskontrolle, nur noch über betriebliche Grundkenntnisse und wirken unterstützend.

In der Schweiz wird hierfür der Ausdruck Kondukteur, Reisezugbegleiter oder Billeteur verwendet.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Walter Heresbach: Vom Landbau S. 4a

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