Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen

Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
Logo der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland mit Sitz in Berlin. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch medienpädagogische Aktivitäten, Publikationen und Unterstützung von Forschungsarbeiten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern. Die FSF wurde 1993 gegründet. Seit dem 1. August 2003 ist die FSF eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Mitglieder des Vereins sind alle bundesweit ausstrahlenden Sender des Privatfernsehens.

Aus den Reihen der Mitglieder wird ein Vorstand gewählt. Dieser ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Geschäftsstelle und für die Finanzen zuständig, er hat allerdings auf die Programmprüfungen keinen Einfluss.

Ein unabhängiges Kuratorium ist zuständig für alle inhaltlichen und formalen Fragen, die mit den Prüfungen zusammenhängen, und verantwortlich für die Benennung und Weiterbildung der Prüfer. Außerdem entwickelt das Kuratorium die Prüfgrundsätze sowie Kriterien für die Programmbeurteilung. Derzeit aus 16 Mitgliedern bestehend, arbeiten davon mindestens zwei Drittel im Bereich Wissenschaft (Psychologie, Kommunikationswissenschaft), Medienkritik, Medienpädagogik oder im praktischen Jugendschutz und sind von den Sendern unabhängig. Zu höchstens einem Drittel wirken Jugendschutzbeauftragte der Sender im Kuratorium mit. Die Kuratoriumsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt.

Die Geschäftsstelle fungiert als Schnittstelle zwischen Sendern, Prüferinnen und Prüfern, Kuratorium und Öffentlichkeit und sorgt für die Umsetzung der Vereinsziele und -aufgaben nach Maßgabe des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Außerdem organisiert sie die Prüfungen der vorgelegten Fernsehprogramme.

Aufbau

Derzeit besteht der Verein der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen aus 18 Mitgliedssendern der privaten Fernsehwirtschaft.

Bei der FSF sind etwa 100 ehrenamtliche Prüfer tätig, die aus verschiedenen pädagogischen Bereichen und der Medienkritik stammen. Etwa die Hälfte der Prüfer gehört auch den Gremien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) an. Sie werden für etwa sechs bis zwölf Prüftage im Jahr nach Berlin eingeladen und nehmen dann am Prüfausschuss teil. Um eine einheitliche Spruchpraxis zu gewährleisten, beschäftigt die FSF vier hauptamtliche Prüfer.

Programmprüfung

Antragstellung

Die Sender legen den Prüfausschüssen der FSF unter Angabe der geplanten Sendezeit jugendschutzrelevante Programme vor. Für die Antragstellung sind die Jugendschutzbeauftragten der Sender zuständig. Sie müssen in Übereinstimmung mit dem JMStV und der Vorlagesatzung der FSF entscheiden, welche Programme unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes bedeutsam sind. Vorgelegt werden also bei der FSF insbesondere Serien, TV- Movies (die vorher weder im Kino noch auf Video erschienen sind) sowie FSK-12er Filme, die für das Tagesprogramm vorgesehen sind.

Prüfungen

„Ziel der Prüfungen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sendungen, die geeignet sind, ihre Entwicklung oder Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen oder zu gefährden, sowie der Schutz vor solchen Sendungen, die die Menschenwürde oder sonstige, durch das Strafgesetzbuch geschützte, Rechtsgüter verletzen“ (§ 28 Prüfungsordnung- FSF (PrO- FSF), in Anlehnung an §§ 4 und 5 JMStV).

Die Ausschüsse, die in erster Instanz aus 5 Prüfern bestehen, diskutieren nach Sichtung des Programms den Antrag des Senders auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und den Kriterien der Prüfordnung. Nach § 5 des JMStV gelten folgende Sendezeitschienen:

Sendezeitschiene: Uhrzeit: Altersgruppe:
Tagesprogramm 6 bis 20 Uhr Kinder bis 12 Jahren, auch ohne Aufsicht
Hauptabendprogramm 20 bis 22 Uhr ältere Kinder ab 12 Jahren, meist zusammen mit

den Eltern

Spätabendprogramm 22 bis 23 Uhr Jugendliche ab 16 Jahren
Nachtprogramm 23 bis 6 Uhr Erwachsene ab 18 Jahren

Je nach Wirkungsrisiko für Kinder und Jugendliche können die Prüfer für ein Programm eine spätere Sendezeit festlegen, Schnittauflagen verfügen oder – wenn die Bedenken des Jugendschutzes auch durch Bearbeitung des Programms nicht zu beseitigen sind – eine Genehmigung für die Ausstrahlung verweigern.

Prüfanträge nach Kategorien (Prüfungen seit Beginn der FSF- Prüftätigkeit im April 1994 (Stand: 31. Dezember 2006))

Geprüfte Sendungen insgesamt: 7.976
Ausnahmeanträge 1.314
FSK-12-Kennzeichen 494
Erotik 1.588
Indizierte Filme 617
Keine Kennzeichnung 64
Non-Fiction/Reality 456
Serie 2.797
Trailer 4
TV- Movies 642

Auch die Mitglieder des Kuratoriums und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die nach dem JMStV für die Aufsicht der Sender zuständig ist, haben das Recht, Anträge auf Prüfung zu stellen.

Aufgabe der Prüfungen ist es, zu bewerten, ob Fernsehsendungen Wirkungsrisiken für bestimmte Altersgruppen beinhalten. Aufgrund der weitgehenden Freiheit der Medien, die in Art. 5 unseres Grundgesetzes festgelegt ist, dürfen im Jugendschutz Qualität, Geschmack oder andere subjektive Eindrücke der Prüfer keine Rolle spielen. Wenn die Prüfer einen Film mit Sendezeitbeschränkungen belegen, nur unter Schnittauflagen freigeben oder gar ablehnen, müssen sie plausibel begründen, dass Zuschauer bestimmter Altersgruppen durch eine Sendung beeinträchtigt werden könnten. Bei den Prüfentscheidungen werden Ergebnisse der wissenschaftlichen Medienwirkungsforschung sowie der Entwicklungspsychologie herangezogen. Jugendschutzentscheidungen hängen aber immer auch von den Wahrnehmungen der einzelnen Prüfer ab. Eine genaue Prognose der Wirkung eines konkreten Filmes auf alle Zuschauer kann kaum vorhergesagt werden. Das ist auch der Grund, warum ein Ausschuss mit mehreren Personen die Sendungen prüft. So können subjektive Einflüsse zumindest relativiert werden.

Bei der Beurteilung, ob ein Angebot auf Kindern oder Jugendlichen entwicklungsbeeinträchtigend wirken kann, spielen 3 Wirkungsrisiken eine wichtige Rolle:

  • Nachhaltige und übermäßige Ängstigung
  • Förderung und Befürwortung von Gewalt
  • Sozialethische Desorientierung

Bei der Altersgruppe der ab 12- Jährigen ist der Angstdimension in der Regel weniger Gewicht beizumessen als bei jüngeren Zuschauergruppen.

Bei sogenannten Erotikfilmen, steht weniger im Vordergrund, ob Zuschauer sexuell stimuliert werden könnten. Wichtig ist vielmehr, dass nicht der Eindruck entsteht, man dürfe sexuelle Wünsche gegen die Interessen des Sexualpartners durchsetzen. Das Menschenbild unserer Verfassung ist geprägt von Selbstbestimmung und Gleichberechtigung der Partner. Die Behandlung eines Menschen als Objekt sexueller Begierde und die Loslösung von zwischenmenschlichen Beziehungen, die in manchen Erotikfilmen zu finden ist, kann nach der Prüfordnung der FSF die Erziehung Jugendlicher mit Blick auf die beschriebenen Grundwerte unserer Verfassung beeinträchtigen oder gar gefährden.

Berufungen

Wenn der Sender mit der Prüfentscheidung der FSF nicht einverstanden ist, kann er den Berufungssauschuss anrufen, der aus 7 Prüfern besteht. Der Berufungsausschuss kann auch vom Kuratorium oder von der KJM angerufen werden, wenn ein Prüfergebnis noch einmal verhandelt werden soll. Das resultierende Prüfergebnis wird dann in einem Prüfgutachten ausführlich begründet.

Prüfergebnisse insgesamt (Prüfungen seit Beginn der FSF- Prüftätigkeit im April 1994 (Stand: 31. Dezember 2006)

Geprüfte Sendungen insgesamt: 7.976
Entscheidung antragsgemäß 5.218
Entscheidung nicht antragsgemäß 2.758

Nicht antragsgemäße Entscheidungen (Prüfungen seit Beginn der FSF- Prüftätigkeit im April 1994 (Stand: 31. Dezember 2006)

Nicht antragsgemäße Entscheidungen insgesamt: 2.758
Beantragte Sendezeit und Schnittauflagen oder sonstige Auflagen 1.228
Spätere Sendezeit 1.227
Spätere Sendezeit und Schnittauflagen oder sonstige Auflagen 119
Ausstrahlung abgelehnt 184

Weitere Tätigkeiten

Zusammenarbeit mit den Jugendschutzbeauftragten

Angesichts der großen Menge an Programmen der Mitgliedssender ist eine komplette Programmprüfung nicht möglich. Sie ist auch nicht notwendig, da viele Programme selbst bei kritischer Betrachtung mit Jugendschutz nichts zu tun haben. Jeder Sender beschäftigt mindestens einen Jugendschutzbeauftragten, der dafür sorgt, dass beim Programmeinkauf, bei Eigenproduktionen und bei der Programmplanung die Kriterien des Jugendschutzes beachtet werden. Wenn Programme unter Berücksichtigung der angestrebten Sendezeit nicht offensichtlich unbedenklich sind, legt der Jugendschutzbeauftragte sie der FSF vor.

Jugendschutz-Hotline

Neben der fachlichen Erörterung von Wirkungsrisiken und Jugendschutzkriterien ist es für die Arbeit der FSF wichtig, die Meinung und die Kritik der Fernsehzuschauer mit einzubeziehen. Zu diesem Zweck hat die FSF eine Informations- und Beschwerdestelle eingerichtet.

Programmbeobachtung

Ziel der Programmbeobachtung ist es zum einen, festzustellen, ob die Prüfergebnisse der FSF von den Sendern beachtet werden, zum anderen geht es darum, zu überprüfen, ob Jugendschutzprobleme bei solchen Programmen vorhanden sein könnten, die der FSF nicht vorgelegt wurden.

Publikationen

tv diskurs

Die Fachzeitschrift tv diskurs – Verantwortung in audiovisuellen Medien informiert vierteljährlich über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Jugendmedienschutzes, der Medienforschung und Medienpädagogik.

tv impuls

Vortrags- und Diskussionsreihe zu inhaltlichen und wissenschaftlichen Fragen des Jugendschutzes. Sie findet mehrmals im Jahr statt und widmet sich jeweils einem Schwerpunktthema.

Siehe auch

Weblinks

Quellen


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