- Freizone
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Freihäfen sind besondere Teilgebiete von Häfen innerhalb eines Landes, in denen Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zunächst nicht erhoben werden. Sie sind durch Grenzzäune abgegrenzt, in denen es Zolldurchlässe gibt. Freihäfen dienen der Lagerung, Weiterverarbeitung und Veredelung der importierten Waren. Die Erhebung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuern ist bis zur Verbringung der Waren aus dem Freihafen in die Länder der europäischen Gemeinschaft ausgesetzt. Die Abgaben entfallen, wenn die Waren in Länder außerhalb der EU exportiert werden.
EU-zollrechtlich gesehen sind Freihäfen „Freizonen des Kontrolltyps I“.
In Mitteleuropa gibt (bzw. gab) es Freihäfen in Triest seit 1719, Emden seit 1751, Bremerhaven (1827), Brake (Unterweser) (1835), Bremen (1888−2007), Hamburg (1888), Cuxhaven (1896), Stettin (1898) und Kiel (1924); in Österreich auch an den Donauhäfen in Wien und Linz (hier Zollfreizone genannt). Seit Gründung der EU sind Freihäfen auch in den Binnenhäfen Duisburg (1991) und Deggendorf (1992), dem einzigen Freihafen in Süddeutschland, eingerichtet worden.
Ein Teil des Hamburger Freihafens war die dortige Speicherstadt mit besonderen Lagerhäusern, insbesondere für Tee, Kaffee, Gewürze und Teppiche. Durch den Strukturwandel wurde das Gebiet um den Jahrtausendwechsel aus den Zollgrenzen entlassen und bildet nun den Kern der neuen HafenCity.
Die Bundesregierung plant für Januar 2010 per Gesetz eine Aufhebung der Freihäfen in Emden und Kiel (Freizonen i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Zollverwaltungsgesetz) aus wirtschaftlichen Gründen, da in den letzten Jahren ausschließlich Gemeinschaftswaren (Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen) gelagert und umgeschlagen wurden. Darüber hinaus wird zum 1. Juli 2009 einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen auf Grund einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen.
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