- FronleichnamsVO
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Die Fronleichnamsverordnung, kurz FronleichnamsVO, amtlich Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den regionalen Feiertag Fronleichnam, ist eine aufgrund des sächsischen Feiertagsgesetzes erlassene Verordnung aus dem Jahr 1993, welche diejenigen Gemeinden Sachsens festlegt, in denen Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag ist.
Es handelt sich dabei um einige Gemeinden im Landkreis Bautzen, die überwiegend oder zumindest in hohem Anteil von Sorben bevölkert und traditionell mehrheitlich katholisch geprägt sind. Außerhalb dieser Regionen und damit im weit überwiegenden Teil des protestantischen Bundeslandes Sachsen kommt Fronleichnam keine nennenswerte Bedeutung zu.
Durch verschiedene nach 1993 erfolgte Eingemeindungen und Gemeindeauflösungen besteht heute die Kuriosität, dass bei manchen Gemeinden der Fronleichnamstag nur in bestimmten Ortsteilen arbeitsfrei ist. Unter Berücksichtigung der heutigen Gemeindestrukturen erklärt die FronleichnamsVO in folgenden Gemeinden das Fronleichnamsfest zu einem gesetzlichen Feiertag:
- Bautzen (nur Ortsteile Bolbritz und Salzenforst)
- Crostwitz
- Göda (nur Ortsteil Prischwitz)
- Großdubrau (nur Ortsteil Sdier)
- Hoyerswerda (nur Ortsteil Dörgenhausen)
- Königswartha (alle Ortsteile außer Wartha)
- Nebelschütz
- Neschwitz (nur Ortsteile Neschwitz und Saritsch)
- Panschwitz-Kuckau
- Puschwitz
- Räckelwitz
- Radibor
- Ralbitz-Rosenthal
- Wittichenau
Siehe auch
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