- Fuero
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Als fuero oder Foralrecht werden die in Spanien geltenden Gewohnheitsrechte der historischen Territorien bezeichnet. Der spanische Código civil hat hier, bis auf das spanienweit einheitliche Eherecht, keine Geltung. Zum Teil wurden die Foralrechte kodifiziert (so z. B. für Aragón 1925).
Geschichte
Sie gehen zurück auf eine Reihe öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Privilegien und Vorschriften, die ehemals eine weitgehende Autonomie des spanischen Baskenlandes und Navarras begründeten. Sie entstammen dem Gewohnheitsrecht und wurden in Navarra im Jahr 1238, in den baskischen Territorien des heutigen Spanien und Frankreich im 15. Jahrhundert kodifiziert. In Frankreich wurden sie im Zuge der Französischen Revolution, in Spanien im 19. Jahrhundert endgültig gestrichen.
Fueros erhielten gewöhnlich auch die Frankensiedlungen, die entlang des Jakobsweges gegründet wurden. Die Könige verliehen diese Sonderrechte, um ausländischen Pilgern, also „Franken“, Anreize zur Ansiedlung zu bieten und derart fremdes Wissen und Geld ins Land zu holen. Ein klassisches Beispiel für ein Fuero war Steuerfreiheit.
Kam ein neuer König ins Amt, musste er auf die Einhaltung der Fueros schwören, bevor ihm die Gefolgschaft zugesichert wurde. Dafür existierten tradierte Plätze: die Eiche von Gernika oder die Kirche San Pedro de la Rua in Estella, um zwei Beispiele zu nennen.
Mit der einheimischen Bevölkerung kam es aufgrund der Fueros immer wieder zu blutigen Konflikten, die sich teilweise innerhalb einer Stadt abspielten, wenn diese Viertel mit fränkischer und baskischer Bevölkerung vereinte (Bs. Pamplona, Estella). Erst die Erklärung der Einheit und Gleichheit aller Bürger durch Karl III, den Edlen, im Jahre 1423 schuf hier Abhilfe.
Kategorien:- Spanische Geschichte
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