- Futur
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Mit Futur (lat. futurum – das Zukünftige) bezeichnet man grammatikalische Kategorien des Verbs, die unter anderem zur Kennzeichnung von Zukünftigem verwendet werden.
Die traditionelle Grammatik der deutschen Sprache hat gelehrt, dass die mit dem Hilfsverb werden gebildeten Formen auf die Zukunft verweisen und bezeichnete sie als Futur I und Futur II.
- „Marion wird morgen gegen 16:30 Uhr eintreffen.“ (Futur I, futurum, einfache Zukunft)
- „Egon wird morgen gegen 16:30 Uhr eingetroffen sein.“ (Futur II, futurum exactum, vollendete Zukunft)
Der empirischen Forschung halten diese Aussagen nur zum Teil stand. Zwar wird die Form des sogenannten „Futur I“ tatsächlich auch mit Zukunftsbedeutung verwendet, das sogenannte „Futur II“ jedoch kaum. Eine alternative grammatische Beschreibung ordnet das Verb werden den Modalverben zu und betrachtet die genannten als modale Konstruktionen, die sich nur teilweise auch auf die Zukunft beziehen.
Inhaltsverzeichnis
Futur I
Futur I als Zukunftstempus
Vorschau zum Sprechzeitpunkt
Das Futur I ist im Deutschen seiner Hauptform nach eine Tempusform, die einen Zukunftsbezug ausdrückt.[1]
- Beispiel: „Morgen wird Marion gegen 16:30 Uhr eintreffen.“
Dies bedeutet nicht, dass das Zukünftige hauptsächlich durch das Futur I ausgedrückt wird. Die Forschung hat gezeigt, dass diese Beschreibung vor allem am Tempusgebrauch des lateinischen Verbs mit seiner streng durchgehaltenen Zeitenfolge, der consecutio temporum orientiert war. Wie eine 1982 an einem repräsentativen Korpus von Texten durchgeführte Untersuchung ergeben hat, wurde dort „Zukünftiges“ bloß in 4,6 % der Fälle mit dem Futur I ausgedrückt, während für das Präsens 76,0 % errechnet wurden. Überdies ist in Aussagen, die bereits einen klaren Zukunftsbezug aufweisen, eine zusätzliche Kennzeichnung der Zukunft im Verb aus sprachökonomischen Gründen unnötig. Die eigentliche Zukunftsform der deutschen Sprache (wie auch des Englischen) ist also das Präsens:
- Beispiel: „Marion trifft morgen gegen 16:30 Uhr ein.“
Vorschau in der Vergangenheit
In Texten mit historischem Präsens als Grundtempus dient das Futur – spiegelbildlich zum rückschauenden Präsensperfekt – der Vorschau von einem vergangenen Zeitpunkt aus.[1]
- Beispiel: „Kolumbus entdeckt 1492 Amerika. Er wird lange Zeit glauben, dass er einen neuen Seeweg nach Indien entdeckt habe.“
Modales Futur
Vermutung
Das Futur I kann sich auch auf einen Sachverhalt beziehen, der zum Sprechzeitpunkt noch oder schon aktuell ist. Er drückt dann meist eine Vermutung (modale Komponente) aus[2].
- Beispiele:
- „Der Wähler wird sich fragen, wen er noch wählen kann“ (= „Ich vermute, dass der Wähler sich fragt, …“).
- „Das wird schon seine Richtigkeit haben.“ (= „Das ist vermutlich richtig.“)
Aufforderung
Die Form des „Futur I“ (in der zweiten Person) wird auch als Aufforderung verwendet:
- „Du wirst dein Mittagessen aufessen.“
oder als auffordernde Frage:
- „Wirst du doch dein Mittagessen aufessen?“
- „Du wirst doch dein Mittagessen aufessen!“
Futur II
Zukunftsbedeutung
Das sogenannte Futur II, auch Futur exakt oder nach der Bildung des entsprechenden lateinischen Tempus mit dem Perfektstamm auch Perfekt Futur genannt, drückt eine in der Zukunft abgeschlossene Handlung aus. Alternativ werden abgeschlossene Handlungen in der Zukunft stattdessen auch durch das Perfekt ausgedrückt:
- „Nächstes Jahr um diese Zeit habe ich meinen Führerschein gemacht.“
statt
- „Nächstes Jahr um diese Zeit werde ich meinen Führerschein gemacht haben.“
Möglichkeitsform
Die Form des „Futur II“ wird häufig als Möglichkeitsform gebraucht:
- „Robert wird bereits eingetroffen sein.“
Häufig werden auch Vermutungen im Futur II angestellt:
- „Wo ist Robert?“ – „Er wird nach Hause gegangen sein.“
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Duden, Die Grammatik, 7. Aufl. (2005), ISBN 3-411-04047-5, Rn. 729–731
- ↑ Kessel/Reimann, Basiswissen Deutsche Gegenwartssprache, Tübingen (Fink), 2005, ISBN 3-8252-2704-9, S.82
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