Föderalismus in den Vereinigten Staaten

Föderalismus in den Vereinigten Staaten

Der Föderalismus in den Vereinigten Staaten beschreibt die Beziehungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesstaaten der Vereinigten Staaten. Er stellt damit einen Teil des föderalen Politischen Systems der Vereinigten Staaten dar.

Die Vereinigten Staaten sind unterteilt in kleinere autonome Einheiten, die teilweise eigene staatliche Aufgaben erfüllen können. Zu diesen Einheiten gehören die 50 Bundesstaaten, der Regierungsbezirk und die abhängigen Außengebiete.

Den Bundesstaaten wird im amerikanischen Rechtsverständnis Teilsouveränität zugestanden, da sie ursprünglich nach dem Unabhängigkeitskrieg aus den 13 ehemaligen britischen Kolonien hervorgingen. Diese Teilsouveränität zeigt sich darin, dass sie separate Rechtsräume darstellen und getrennte politische Systeme unterhalten. So hat jeder Bundesstaat eine eigene Regierung bestehend aus einer Exekutive, Judikative und Legislative.

Inhaltsverzeichnis

Ursprung

Vor der Verabschiedung der Verfassung der Vereinigten Staaten waren die 13 Kolonien allgemein souverän. Sie hatten sich in einem relativ losen Staatenbund entsprechend der Konföderationsartikel zusammengeschlossen, wobei die dabei entstandenen supranationalen Institutionen nur geringe Entscheidungsgewalt hatten. Das Scheitern dieser Institutionen war einer der Hauptgründe für die Schaffung einer neuen Verfassung und damit eines neuen Bundesstaats im staatsrechtlichen Sinne.

Der Föderalismus selbst wird in der Verfassung nicht erwähnt, da die souveränen vormaligen Kolonien als Ausgangslage angesehen wurden. Entsprechend enthält die Verfassung hauptsächlich Bestimmungen, die diesen status quo ändern, statt ein komplett neues Staatsgefüge zu beschreiben. Diese Ausgangslage erklärt auch die relative starke Stellung der Bundesstaaten, die sich darin scharf von der Lage zum Beispiel in Deutschland unterscheidet.

Die Gründungsväter gingen in ihren Vorstellungen nach dem Prinzip der Subsidiarität vor, das heißt, dass der Bund nur Kompetenzen in Bereichen erhalten sollte, die nicht von den Bundesstaaten selbst ausgefüllt werden konnten ("delegated powers"). Dabei waren sie stark von ihren eigenen Erfahrungen nach dem Unabhängigkeitskrieg gefärbt, insbesondere die gegenseitigen Handelsblockaden der Kolonien durch die Errichtung von Ein- und Ausfuhrzöllen und die Entwertung der innerstaatlichen Währungen.

Charakteristika

Auf der Bundesebene

Der amerikanische Föderalismus ist besonders darin gekennzeichnet, dass die Verfassung die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes sehr genau definiert (enumerated powers). So enthält Artikel 1, Abschnitt 8 der Verfassung eine Liste der Bereiche, in denen der Kongress Gesetze verabschieden kann. Er kann zum Beispiel Steuern erheben, den Handel mit dem Ausland und zwischen den Bundesstaaten regulieren, die Art und den Wert der Währung festlegen, eine Post errichten, Patent- und Urheberrecht bestimmen, Bundesgerichte schaffen und ein Militär verwalten.

Den Kompetenzen des Kongresses sind dabei einige Grenzen gezogen, die auch für den Föderalismus relevant sind. Entsprechend dem 10. Zusatzartikel der Verfassung gehören alle Kompetenzen, die nicht von der Verfassung an den Bund übergeben wurden oder den Bundesstaaten entzogen wurden, den Bundesstaaten oder deren Bevölkerung. Außerdem verbietet der 11. Zusatzartikel, dass Bundesstaaten von Bürgern anderer Bundesstaaten vor Bundesgerichten verklagt werden können.

Auf der Bundesstaatsebene

Die Verfassung garantiert den Bundesstaaten Autonomie in allen Bereichen, die nicht ausdrücklich dem Bund zustehen. Entsprechend haben alle Bundesstaaten ihr eigenes politisches System und ihre eigenen Verfassungen, ihre eigene Gesetzgebung, ihre eigene ausführende Gewalt und ihre eigene Rechtsprechung. Parallel zum Präsidenten gibt es in jedem Bundesstaat einen Gouverneur und so wie es den Kongress mit Senat und Repräsentantenhaus auf der Bundesebene gibt, existieren in allen Bundesstaaten, bis auf Nebraska, Zwei-Kammern-Parlamente. Sollte eine Neugliederung des Bundesgebiets notwendig sein, so müssen, ähnlich wie in Deutschland, die Bundesstaaten, die von der Neugliederung betroffen sind, dieser zustimmen.

Die strikte Trennung der Kompetenzen ist insbesondere in der amerikanischen Rechtsprechung zu sehen. Jeder Bundesstaat unterhält ein komplettes Rechts- und Gerichtssystem mit erstinstanzlichen, Berufungs- und Obersten Gerichten. Allerdings unterhält auch der Bund ein eigenes Gerichtssystem mit denselben Elementen. Fälle können abhängig von der Rechtsmaterie entweder in den bundesstaatlichen Gerichten oder in den Bundesgerichten verhandelt werden. Die meisten Gerichtsfälle, insbesondere fast alle Zivil- und Strafverfahren werden in den einzelstaatlichen Gerichten verhandelt. Die Bundesgerichte sind dagegen hauptsächlich für bundesrechtliche Fragen zuständig, insbesondere wenn der Fall unter die Rechtshoheit des Bundes fällt. Auch ist die Berufung vom Obersten Gerichtshof eines Bundesstaats nur zum Supreme Court zulässig, und auch nur dann, wenn verfassungsrechtliche Fragen geklärt werden müssen oder der Bundesstaat gegen Bundesrecht verstoßen hat. Eine Auswirkung dieser Autonomie ist, dass es im allgemeinen in den meisten Bereichen zwischen den Bundesstaaten keine Rechtseinheit gibt.

Neben dieser relativ großen Unabhängigkeit der Bundesstaaten beschränkt die Verfassung aber auch teilweise ihre Rechte in anderen Bereichen. So müssen sie zum Beispiel die Dokumente und Entscheidungen der anderen Staaten gegenseitig anerkennen (engl. full faith and credit). Das heißt zum Beispiel, dass eine Ehe, die in Kalifornien geschlossen wurde, auch in allen anderen 49 Bundesstaaten anerkannt werden muss, oder dass Unterhalt, der in Virginia geschuldet wird, auch in Texas eingetrieben werden kann. Auch müssen sie Personen, die von anderen Bundesstaaten im Rahmen eines Strafverfahrens gesucht werden, an diese ausliefern. Den Bundesstaaten ist es ferner nicht gestattet, ohne Zustimmung des Kongresses Verträge mit anderen Bundesstaaten oder dem Ausland zu schließen, ein eigenes Militär zu unterhalten, in Kriegshandlungen einzutreten oder Zölle zu erheben.

Zusammenspiel

Der amerikanische Föderalismus ist, im Unterschied zu Deutschland, bewusst nicht kooperativ. Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den bundesstaatlichen Regierungen ist eher die Ausnahme und findet hauptsächlich bei Katastrophenfällen statt. Insbesondere gibt es keine gemeinsame Zuständigkeit bei der Umsetzung von Gesetzen. Gesetze, die der Kongress verabschiedet hat, werden von der Exekutive des Bundes ausgeführt, nicht von der Exekutive der Bundesstaaten. Ein Beispiel hierfür ist die Steuererhebung. Sowohl die Bundesstaaten (z.B. Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, teilweise Einkommensteuer) als auch der Bund (z.B. Einkommensteuer, Luxussteuern) erheben Steuern. Steuern werden sowohl auf Bundesstaatsebene durch lokale Behörden und auf Bundesebene durch das Bundesfinanzamt (Internal Revenue Service) getrennt eingezogen. Genauso wird die amerikanische Rente (Social Security) und die teilweise Krankenversicherung (Medicare/Medicaid) zentral in Washington verwaltet.

In einigen Ausnahmen hat der Kongress Mittel für Bundesaufgaben bewilligt, die aber von den Bundesstaaten in eigener Verantwortung erledigt werden. Das amerikanische Autobahnsystem (Interstate Highway System) wird größtenteils vom Kongress bezahlt, der Bau aber von den einzelnen daran beteiligten Staaten verwaltet.

Der Transfer von Mitteln ("grants-in-aid") vom Bund an die Bundesstaaten zur Erfüllung bestimmter Aufgaben hat in der Vergangenheit auch dazu geführt, dass der Kongress materiefremde Bestimmungen als Bedingung für die Bewilligung stellte. In den Vereinigten Staaten ist der Alkoholkonsum in allen Bundesstaaten nur ab dem 21. Lebensjahr zulässig. Bundesstaaten, die ein geringeres Alter ansetzten, wurden von der Finanzierung ihrer Autobahnen durch den Bund ausgeschlossen. Die frühere nationale Höchstgeschwindigkeit auf 55 Mph (88,5 km/h) beruhte auf einer ähnlichen Regelung. Ein letzter Versuch, die Gesetzgebungskompetenz des Kongresses durch solche Taktiken zu vergrößern, schlug 1995 fehl, als der Oberste Gerichtshof feststellte, dass die Befugnis des Kongresses, den Handel zwischen den Bundesstaaten zu regulieren, nicht ausreicht, um bundesweit Schusswaffen auf Schulgeländen zu verbieten.

Besondere Elemente des amerikanischen Föderalismus, insbesondere im letzten Jahrhundert, sind die sogenannten unfunded mandates, Bundesgesetze, die den Bundesstaaten Pflichten auflegen, aber keine Mittel bereitstellen, um diese zu erfüllen. Beispiele hierfür sind zum Beispiel ein Bundesgesetz, das von Krankenhäusern und Ambulanzen verlangt, in Notfällen Patienten unabhängig von ihrer Zahlungsfähigkeit zu behandeln. Ebenso verlangt ein anderes Bundesgesetz, dass Unternehmen allgemein Einrichtungen bereitstellen müssen, die auch von Behinderten benutzt werden können. In beiden Fällen ist ein Ersatz der Kosten dieser Maßnahmen durch den Bund nicht vorgesehen.

Debatten

In den Vereinigten Staaten wird seit ihrer Gründung über das genaue Ausmaß des Föderalismus und damit der Kompetenzgrenzen zwischen Bund und Bundesstaaten diskutiert.

Der Sezessionskrieg gilt als besonderes Beispiel dieser teils sehr heftigen Diskussion. Viele sehen heute als Kriegsgrund sowohl die Ablehnung der Kompetenz des Bundes, Sklaverei zu regulieren, als auch das Verständnis, dass Bundesstaaten freiwillig den Vereinigten Staaten beigetreten sind und entsprechend auch wieder austreten können. Als Ergebnis des Krieges folgte eine weitere Festigung der zentralen Bundesregierung und ein klares Verständnis, dass Staaten den Bund nur mit seiner Zustimmung verlassen können.

Zur Zeit der Weltwirtschaftskrise gab es eine weitere heftige Debatte darüber, inwieweit die Bundesregierung Initiativen zum Wirtschaftsaufschwung beschließen konnte, da die Wirtschaftspolitik zuvor immer Aufgabe der einzelnen Staaten war. Diesen Fragen folgten eine lange Reihe von Gerichtsfällen, die schließlich zur Feststellung des Obersten Gerichtshofs führten, dass der Kongress durchaus diese Befugnis hat.

Besonders bemerkenswerte Diskussionen bestehen zum Beispiel beim Abtreibungsrecht, das bis Roe vs. Wade (1973) von den Bundesstaaten einzeln geregelt wurde, oder die Frage der gleichgeschlechtlichen Ehe, bei der insbesondere im Präsidentschaftswahlkampf 2004 Rufe nach einer Einbettung des traditionellen Ehebegriffs in die Bundesverfassung laut wurden.

Literatur

  • Annaheim, Jörg, Die Gliedstaaten im amerikanischen Bundesstaat. Institutionen und Prozesse gliedstaatlicher Interessenwahrung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Berlin 1992.
  • Elazar, Daniel, American Federalism. A View from the States, 3. Aufl., New York 1984.
  • Haas, Christoph M., Die Regierungssysteme der Einzelstaaten, in: Jäger, Wolfgang/Haas, Christoph M./Welz, Wolfgang (Hrsg.), Regierungssystem der USA: Lehr- und Handbuch, 3. Aufl., München/Wien 2007, S. 459-496, ISBN 978-3-486-58438-7.
  • Welz, Wolfgang, Die bundesstaatliche Struktur, in: Jäger, Wolfgang/Haas, Christoph M./Welz, Wolfgang (Hrsg.), Regierungssystem der USA: Lehr- und Handbuch, 3. Aufl., München/Wien 2007, S. 69-98, ISBN 978-3-486-58438-7.

Siehe auch


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