Fürbittengebet

Fürbittengebet

Eine Fürbitte ist ein Gebet, in dem ein Beter Gott für jemand anderen bittet. Fürbitten können sowohl im persönlichen Gebet als auch innerhalb der kirchlichen Liturgie gebetet werden.

In der katholischen, orthodoxen und anglikanischen Kirche ist es Brauch, Heilige um ihre Fürsprache bei Gott zu bitten. Dies wird von anderen christlichen Kirchen abgelehnt oder zumindest kritisch gesehen. Vor allem in charismatisch geprägten Kreisen wird das Segnungsgebet praktiziert: Ein Hilfesuchender teilt sein Gebetsanliegen einem oder mehreren Betern mit, die dann in seinem Beisein für ihn beten und ihn segnen. In Freikirchen verbreitet sind Formen der „Gebetsgemeinschaft“, in denen für bestimmte Themen Fürbitte gehalten wird.

Inhaltsverzeichnis

Die Fürbitten in der Liturgie der katholischen Kirche

Das „Gebet der Gläubigen“ (der Getauften) war über viele Jahrhunderte kein Bestandteil der Heiligen Messe; es wurde erst durch das Zweite Vatikanische Konzil wieder in die Messfeier aufgenommen. Zuvor wurden Fürbitten nur am Karfreitag gesprochen[1] Im fürbittenden Gebet übt die Gemeinde ihr priesterliches Amt aus. Das Fürbittengebet trägt daher im Messbuch auch den Titel Gebet der Gläubigen (Oratio fidelium) bzw. Allgemeines Gebet (der Gläubigen).

Auch zum Stundengebet der Kirche gehören in den Laudes sogenannte Preces (Bitten für den Tag) und in der Vesper Fürbitten. Die letzte Fürbitte der Vesper gilt immer den Sterbenden oder Verstorbenen.

Die Fürbitten werden vom Hauptzelebranten der Heiligen Messe durch eine an die Gemeinde gerichtete Einladung eingeleitet und durch sein Gebet und das „Amen“ der Gemeinde abgeschlossen. Das Vortragen der Gebetsanliegen in den Fürbitten ist Aufgabe des Diakons, des Lektors oder anderer Gläubiger.

Die Fürbitten sind entweder einheitlich an Gott den Vater oder an Jesus Christus, den Herrn gerichtet. Die Anliegen sollen in folgender Reihung zur Sprache kommen:

  • für die Kirche
  • für die Regierenden und für das Heil der ganzen Welt,
  • für die Notleidenden
  • für die Ortsgemeinde oder -gemeinschaft[2]

Von diesem Grundschema kann jedoch abgewichen werden.

In moderneren Gottesdienstkonzeptionen werden auch erweiterte Formen der Fürbitten praktiziert. So können Gottesdienstbesucher z. B. ihre Bitten aufschreiben; diese werden dann später im Gottesdienst in einzelnen Gebetsbitten aufgenommen oder vorher verlesen. Der Priester kann die Gottesdienstteilnehmer dazu anregen, zusätzlich eine eigene Gebetsbitte still zu formulieren. In Gruppengottesdiensten werden die Fürbitten gelegentlich frei und spontan gesprochen.

Die Nennung der einzelnen Gebetsanliegen wird von der Gemeinde mit einem gesungenen oder gesprochenen Gebetsruf beantwortet, meist „Wir bitten dich, erhöre uns“.

In der Karfreitagsliturgie ist in den Großen Fürbitten die altkirchliche feierliche, dreiteilige Form der Fürbitte erhalten: Der Priester singt eine Einladung zum Gebet mit Nennung des Anliegens; er oder ein anwesender Diakon fordert auf, dazu die Knie zu beugen. Auf das Niederknien der Gemeinde folgt ein stilles Gebet. Nach der Aufforderung „Erhebet euch“ fasst der Priester das Gebetsanliegen mit der Oration zusammen, auf die alle mit „Amen“ antworten.

Das Fürbittengebet im evangelischen Gottesdienst

Grundsätzliches

Das Fürbittengebet, das früher auch Allgemeines Kirchengebet genannt wurde, kann an verschiedenen Stellen des Gottesdienstes stehen, zumeist bildet es den Abschluss des zweiten Gottesdienstteils, Verkündigung und Bekenntnis (vgl. Agende). Wenn das Abendmahl gefeiert wird, dann erfolgt zuweilen eine Verbindung mit dem Dankgebet am Ende des Abendmahlteils.

Seinem inneren Aufbau nach folgt das Fürbittengebet traditionell der Struktur des Vaterunsers:

  • Um das Kommen des Reiches Gottes
  • Um die Ausbreitung des Evangeliums und den Dienst der Kirche
  • Für Staat und Gemeinwesen, sowie Haus und Beruf
  • Für Menschen am Rand der Gesellschaft bzw. Notleidende
  • Für die versammelte Gemeinde.

Damit weist es im Wesentlichen die gleichen Aspekte wie das Fürbittengebet in der römischen Messe auf.

Formen des Fürbittengebets

Form 1: Aufruf zum Gebet mit Gebetsrufen der Gemeinde (Ektenie)

Von einem Vorbeter/einer Vorbeterin werden Gebetsanliegen genannt, welche die Gemeinde mit einem Gebetsruf, z. B. „Erbarme dich, Gott“, aufnimmt. Die Nennung der Gebetsanliegen kann entweder als Information oder Aufruf (Variante 1) oder als Gebet (Variante 2) erfolgen. Der alte Name dieser Gebetsform ist Ektenie (gr. „Ausdauer“).

Form 2: Diakonisches Gebet

Das diakonische Gebet erfordert mehrere Beteiligte:

  1. Einen „Diakon“, der die Gebetsanliegen vorträgt.
  2. Ein Liturgen, der das Gebet einleitet, die Gebetsanliegen in Gebeten vor Gott bringt und das Gesamte mit einem Lobpreis beschließt.
  3. Die Gemeinde kann diese einzelnen Bitten durch ihr „Amen“ bestätigen.

Form 3: Wechselgebet (Preces)

Bei der Preces wechseln sich einzelne Beter oder Gruppen mit Gebetsaufforderungen oder kurzen Gebetsrufen ab.

Form 4: Ohne Gebetsrufe der Gemeinde (Prosphonese)

Bei der Prosphonese werden die Gebetsanliegen ohne Unterbrechung durch Gemeinderufe durch einen Beter vorgebracht.

Das Fürbittengebet in der byzantinischen Liturgie

In der byzantinischen Liturgie, wie sie vor allem im orthodoxen Christentum gefeiert wird, nehmen Fürbittengebete einen breiten Raum ein; dies gilt sowohl für die Göttliche Liturgie (also die byzantinische Eucharistiefeier) als auch alle anderen Gottesdienstformen.

Die Fürbitten werden hier grundsätzlich vom Diakon, nur ausnahmsweise vom Vorsteher selbst singend vorgetragen; die Gemeinde beantwortet die einzelnen Anliegen zumeist mit „Kyrie eleison“, dct. „Herr, erbarme dich“. Der Ablauf der Fürbittengebete, Ektenien genannt, folgt einem eigenen, der Litanei vergleichbaren Schema. Die Texte der einzelnen Gebetsanliegen sind seit vielen Jahrhunderten nahezu unverändert festgelegt. Das die Fürbitten traditionell abschließende Priestergebet ist weitgehend zu einem von der Gemeinde nicht wahrgenommenen Stillgebet geworden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die Heilige Liturgie „Sacrosanctum Concilium“, Nr. 53
  2. AEM, Nr. 46

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