- Gaius Ateius Capito
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Gaius Ateius Capito († 22 n. Chr.) war ein römischer Jurist der augusteischen und tiberianischen Zeit.
Capito erhielt seine fachliche Ausbildung als Schüler des Ofilius. Neben seiner juristischen Tätigkeit war er als Senator politisch aktiv und erreichte den Höhepunkt seiner Laufbahn mit dem Suffektkonsulat im Jahre 5 n. Chr. Seit 13 n. Chr. war er als zweiter curator aquarum nach Marcus Valerius Messalla Corvinus[1] für die Sicherung der römischen Wasserversorgung und die Pflege der natürlichen und künstlichen Wasserläufe im Stadtgebiet Roms zuständig.[2] In dieser Eigenschaft arbeitete er 15 n. Chr. zusammen mit Lucius Arruntius einen Plan für die Verlegung des Tiberlaufes aus, um die Stadt wirksam vor Hochwasser zu schützen, doch wurden die beabsichtigten Maßnahmen nach größeren Widerständen aus der Bevölkerung vom Senat abgelehnt.[3] Im Jahr 23 wurde er in seiner Funktion als curator aquarum von Tarius Rufus abgelöst.[4] Im Unterschied zu seinem Zeitgenossen und Fachkollegen Antistius Labeo war Ateius Capito ein eifriger Befürworter des augusteischen Prinzipats.[5]
Ateius Capito galt als herausragender Rechtsgelehrter, dem besonders auf dem Gebiet des Pontifikal- und Sakralrechts große Kompetenz nachgesagt wurde. Während seines Wirkens sammelte er eine größere Schülergruppe um sich, aus der später die nach seinem Schüler und Nachfolger Sabinus benannte Rechtsschule der Sabinianer hervorging. Capitos Schriften sind fast vollständig verloren. Lediglich einige Werktitel und Fragmente aus indirekten Zitaten späterer Autoren sind bekannt:
- De pontificio iure („Über das Pontifikalrecht“), mindestens 6 Bücher über das mit dem Amt der Pontifices verbundene Recht,
- De iure sacrificiorum („Über das Opferrecht“ bzw. „Über das Sakralrecht“),
- Coniectanea („Verschiedenes“) in mindestens neun Büchern, von denen anscheinend jedes einen eigenen Untertitel besaß,
- De officio senatorio („Über das Senatorenamt“),
- ein Werk über Auguralrecht (Titel unbekannt),
- Epistulae („Briefe“), vermutlich zu juristische Fragen.
Ateius scheint auch über die römische Wasserversorgung geschrieben zu haben, denn Frontinus, einer seiner Nachfolger schrieb: „Wie ich bei Ateius Capito lese, blieb es auch später, als unter Augustus die Wasserversorgung auf Kuratoren überging, bei dieser Regelung“ [dass die Bewässerung des Circus Maximus nur mit Erlaubnis der Ädilen oder Zensoren erfolgen durfte.].[6] Trotz seines hohen Ansehens als Rechtsgelehrter wurden die Werke Capitos, die noch im 6. Jahrhundert häufig gelesen wurden, kaum von späteren Juristen zitiert und auch in den Digesten selten erwähnt. Dagegen wurde er häufiger von antiquarisch interessierten Autoren wie Aulus Gellius oder Lexikographen wie Verrius Flaccus benutzt, was möglicherweise darauf hinweist, dass seine Schriften eher populärwissenschaftlicher Natur waren.
Weblinks
Anmerkungen
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