- Gallustinte
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Eisengallustinte (oder kurz: Gallustinte) ist eine seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. gebräuchliche dokumentenechte schwarze Tinte, die sich gut mit Stahlfedern, allerdings schlecht mit Füllfederhaltern (Verstopfungsgefahr) schreiben lässt.
Inhaltsverzeichnis
Herstellung und Zusammensetzung
Die Herstellung im Mittelalter erfolgte aus Eisen(II)-sulfat (Eisenvitriol), Galläpfeln bzw. Eichengallen, Wasser und Gummi arabicum (oder auch Kirsch- oder Pflaumengummi). Die getrockneten Galläpfel werden zerstampft und zerkocht, wobei Gallsäure (Tannin) entsteht. Hinzu wird das Eisensulfat und das Gummi arabicum gegeben. Das Gummi arabicum verhindert Ausflockungen, bewirkt eine bessere Schreibbarkeit und fungiert als Bindemittel. Durch luftdichten Verschluss kann die Tinte zusätzlich konserviert und besser vor Ausflockungen geschützt werden.
Die fertige Tinte entsteht erst auf dem Papier durch Oxidation des zweiwertigen Eisens mit Luftsauerstoff zu dreiwertigem Eisen, welches mit der Gallussäure eine tiefschwarze Komplexverbindung eingeht. Dies dauert rund einen Tag. Damit die Tinte beim Schreiben besser sichtbar ist, wird noch ein Farbstoff wie Methylblau hinzugegeben, der später verblasst. Dies wurde bei den Vertragstinten teilweise als Stilelement ausgenützt. Die Tinten schrieben schwarzblau und wurden nach dem Trocknen mehr oder weniger schwarz.
Aber auch die Eisengallustinte selbst kann unter ungünstigen Bedingungen im Laufe der Jahre verblassen.Verblasste Eisengallus-Schriften können mit einer Lösung von Kaliumhexacyanoferrat(II) mit überschüssiger Salzsäure wieder sichtbar gemacht werden.
Verbreitung
Diese Vertrags- (und teilweise auch Kanzleitinten) waren bis in die 1960er Jahre auch für Füllfederhalter üblich, zumindest im Geschäftsbereich. Da die Verwendung von Eisengallustinten in Füllfederhalter wegen der auch dort erfolgenden Oxidation des Ausgangsstoffes des Farbstoffes die Gefahr des Verstopfens bestand, waren solche Tinten mit etwas Pflege der Füllfederhalter verbunden. Der einzige verbleibende große Markt für Füllfederhalter ist die Pflichtschule, und dort beherrschen aus praktischen Gründen meist reduzierbare Farbstofftinten, (z. B. königsblaue Füllertinte) den Markt, welche problemloser in der Handhabung sind und auch aus Wäsche leicht auswaschbar sind, was für Eisengallustinten nicht zutrifft. Neben Eisengallustinten nach antiken Rezepten, welche nicht für Füllfederhalter tauglich sind, gibt es nur mehr sehr wenige Hersteller, die eine solche Tinte für Füllhalter herstellen: Der bekannteste ist der Füllfedernproduzent Montblanc, dessen eigene blauschwarze Tinte noch Eisengallustinte enthält. Die blauschwarze Tinte von Lamy ist ebenfalls eine eisengallushaltige Tinte und angeblich identisch mit der von Montblanc. Außerdem stellt noch das Unternehmen Rohrer & Klingner zwei füllfedertaugliche Eisengallustinten her, die jeweils eine bläuliche, bzw. violette Farbe hat. Zudem bietet auch noch das Unternehmen Diamine eine blauschwarze "Registrars Ink" an. Diese ist ebenfalls füllfedertauglich. Tinten in Tintenpatronen sind seltener Eisengallustinten, da bei Patronenfüllfederhaltern das erforderliche regelmäßige Spülen schwieriger ist. Die blauschwarze Tinte sowohl von Montblanc als auch Lamy ist daher nur in der im Glas gehandelten Form eisengallushaltig.
Die Eisengallustinte verursacht Tintenfraß und wird heutzutage nur noch für wichtige Dokumente (Dokumentenechtheit) und in der Kalligrafie verwendet.
Amtliche Vorschrift für Urkundentinten
In einem Liter müssen mindestens 27 g Gerbsäure und Gallussäure sowie mindestens 4 g metallisches Eisen enthalten sein. Der Maximalgehalt an Eisen darf bei o. Mengen nicht mehr als 6 g/l betragen.
Die Tinte soll nach 14 Tagen im Glas weder Blätterbildung, noch Wandbeschlag, noch Bodensatz zeigen.
Acht Tage alte Schriftzüge müssen nach Waschen mit Wasser und Alkohol tiefdunkel bleiben.
Die Tinte muss leicht aus der Feder fließen und darf selbst unmittelbar nach dem Trocknen nicht klebrig sein. [1]
Eisengallustinten gelten (wenn die amtlichen Vorschriften erfüllt werden) als „urkundenecht“. Damit diese Bedingung zuverlässig erfüllt wird, sollen frische Schriftzüge nicht „abgelöscht“ werden, weil damit Tinte entzogen wird und die in die Papierstruktur eindringende Menge vermindert wird.
Quellen
- ↑ Buchheister-Ottersbach: Vorschriften für Drogisten. 11. Auflage von Georg Ottersbach (Volksdorf/Hamburg). Verlag Julius Springer, Berlin 1933
Literatur
- Paul Martell: Einige Beiträge zur Geschichte der Tinte. Zeitschrift für angewandte Chemie 26(27), S. 197 - 199 (1913), ISSN 0932-2132
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