- Gebäudereinigung
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Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die geschichtliche Entstehung des Gebäudereinigerhandwerks geht auf das 17. Jahrhundert zurück. Nach dem dreißigjährigen Krieg zogen in Norddeutschland sogenannte Wand- und Wagenwäscher mit Bürsten, Besen sowie Leitern und Kübeln bepackt in die Städte um Fassaden zu reinigen. Der Beruf des Gebäudereinigers ist als Handwerksberuf seit 1934 staatlich anerkannt[1].
Circa 2600 Betriebe, von denen einige schon mehr als 100 Jahre existieren, haben sich in Innungen zusammengeschlossen. Der Gebäudereiniger bekommt nach dreijähriger Ausbildung/Prüfung einen Gesellenbrief. Danach kann er eine Meisterprüfung ablegen, was heute nicht mehr zwingend ist, um einen Betrieb zu gründen.
Arbeitsfelder
Der Gebäudereiniger hat viel mit Kunden zu tun, und sein Arbeitsfeld umfasst Bereiche wie z.B.:
- Glasreinigung
- Unterhaltsreinigung
- Fassadenreinigung, Graffitientfernung
- Teppichreinigung
- Bodenreinigung
- Krankenhausreinigung
- Schädlingsbekämpfung
- Dekontaminationsarbeiten
- Freiflächenreinigung
und viele mehr.
Dafür benötigt er spezielle Fachkenntnisse, um Schmutz (Materie am falschen Ort) zu beseitigen.
Der moderne Gebäudereiniger bietet seinen Kunden auch Facility-Management an. Also komplette Instandhaltung seines Gebäudes.
Hierzu gehören unter anderem auch:
- Hol-und Bring Dienste
- Winterdienst
- Gartenpflege
- Hausmeisterservice
- Malerarbeiten und viele mehr
In der Berufsschule werden spezielle Kenntnisse vermittelt u.a. in
- Reinigungstechnik
- Mathematik
- Chemie
- Wirtschaft
Um diesen Beruf erlernen zu können, sollte man Freude im Umgang mit Menschen haben, körperlich fit sein und ein wenig handwerkliches Geschick besitzen. Grundlegende mathematische Kenntnisse sollten ebenfalls vorhanden sein.
Mindestlohn
Eine Vereinbarung über Mindestlohn hat generell zwei Ziele:
- Regulierung des Wettbewerbs zur Abwehr von Dumpingpreisen im Wettbewerb der Anbieter.
- Regulierung der Lohnprofile zur Vermeidung von Löhnen unter dem Niveau der Sozialhilfe.
Die deutsche Arbeitgeberschaft negiert in der öffentlichen Darstellung die erste Zielsetzung in der politischen Argumentation. Sie wird auch von den wertkonservativen Parteien (CDU, CSU) wider besseres Wissen als Eingriff in die Tarifautonomie diffamiert. Dabei ist allen Beteiligten bekannt, dass ein Dumpinganbieter kaum Interesse haben wird, sich in eine Tarifsituation einzufügen. So werden Mindestlöhne in der Regel auf Betreiben der Arbeitgeberseite im Einvernehmen mit den Arbeitnehmerorgansationen (Gewerkschaften) vereinbart. Nur in den Marktbereichen, in denen die Arbeitgeber schlecht organisiert sind und keinen Durchgriff auf Wettbewerber außerhalb ihrer Organisation haben, kommt ein staatlicher Eingriff in Frage.
Am 9. März 2007 beschloss der Deutsche Bundestag die Aufnahme der Gebäudereiniger-Branche in die Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Die zur Zeit 850.000 gewerblichen Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen tariflichen Mindestlohn, den die Arbeitgeber und die IG Bauen-Agrar-Umwelt bis einschließlich Februar 2008 auf 7,87 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 6,36 Euro in Ostdeutschland vereinbarten.
Der tarifliche Mindestlohn wurde 2008 um 3,5 Prozent erhöht, worauf sich die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) und die Arbeitgeber bei ihren Tarifverhandlungen für das Gebäudereinigerhandwerk Mitte August 2007 einigten. Der Neue Tarifvertrag wurde am 7. September 2007 von beiden Seiten unterzeichnet und sollte ursprünglich am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Der wegen eines Vetos des Bundeswirtschaftsministeriums doch erst seit dem 1. März 2008 geltende Mindestlohn für Gebäudereiniger beträgt 8,15 Euro in West- und 6,58 Euro in Ostdeutschland.
Quellen
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