- Generalanwalt (EuGH)
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Die Generalänwalte am Europäischen Gerichtshof unterstützen die Richter des Europäischen Gerichtshofs in ihrer Entscheidungsfindung. Derzeit gibt es acht Generalanwälte.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Grundlage
Art. 252 des AEU-Vertrags sieht vor, dass der Europäische Gerichtshof von acht Generalanwälten unterstützt wird, deren Zahl durch den Rat durch einstimmigen Beschluss erhöht werden kann. Anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon erklärten die Mitgliedstaaten, dass die Zahl der Generalanwälte auf 11 erhöht werden solle, wenn dies der Gerichtshof beantragt.[1]
Aufgabe
Der Generalanwalt hat die Aufgabe, nach der mündlichen Verhandlung öffentlich und in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einen Vorschlag für ein Urteil in der Form von begründeten Schlussanträgen zu stellen, soweit nach der Satzung des Gerichtshofs seine Mitwirkung erforderlich ist. Seine Aufgabe ist daher nicht mit der eines Staatsanwaltes vergleichbar. Dazu fasst er die bisherige Rechtsprechung des EuGH in ähnlichen Fällen zusammen und nutzt diese, um seine Vorstellungen hinsichtlich der Beurteilung des vorliegenden Falls zu begründen. Der Generalanwalt ist dabei nicht Vertreter einer der beiden Parteien, sondern soll seinen Vorschlag unabhängig und neutral entwickeln. Der EuGH ist an diese Vorschläge nicht gebunden, faktisch folgt er jedoch in etwa dreiviertel aller Fälle den Vorschlägen des Generalanwalts.
Mündliche Verhandlung und Schlussanträge im Verfahren
Der Gerichtshof entscheidet auf Bericht des Berichterstatters und nach Anhörung des Generalanwalts, ob die Rechtssache eine Beweisaufnahme erfordert, welchem Spruchkörper die Rechtssache zugewiesen wird und ob eine mündliche Verhandlung stattfindet. In der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH tragen die Parteien ihre Ausführungen dem Spruchkörper und dem Generalanwalt vor. Die Richter und der Generalanwalt können den Parteien die Fragen stellen, die sie für zweckdienlich erachten. Einige Wochen später, wiederum in öffentlicher Sitzung, trägt der Generalanwalt dem Gerichtshof seine Schlussanträge vor. Darin geht er insbesondere auf die rechtlichen Fragen des Rechtsstreits ein und schlägt dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit die Entscheidung vor, die seiner Meinung nach in dem Rechtsstreit ergehen sollte. Damit ist das mündliche Verfahren abgeschlossen. Wirft eine Rechtssache keine neuen Rechtsfragen auf, so kann der Gerichtshof nach Anhörung des Generalanwalts beschließen, ohne Schlussanträge zu entscheiden.
Liste der Generalanwälte
Die Generalanwälte werden durch einen einstimmigen Beschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten nach Anhörung des gemäß Art. 255 AEUV gebildeten Expertenausschusses ernannt, was de facto einem einstimmigen Beschluss des Rates der Europäischen Union entspricht. Dabei stellen die fünf großen Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich) einen ständigen Generalanwalt. Die verbleibenden drei Generalanwälte werden nach einem Rotationsprinzip mit Vertretern der kleinen Mitgliedstaaten besetzt. Derzeit ist die folgende Reihenfolge vorgesehen: Schweden, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien. Im Falle der vorgesehenen Erhöhung auf 11 Generalanwälte würde auch Polen einen ständigen Generalanwalt erhalten und die kleinen Mitgliedstaaten (außer Polen) würden dann jeweils fünf Generalanwälte stellen.[1]
Die folgende Liste enthält alle Personen, die mit Stand vom Juni 2010 als Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof tätig waren oder sind. Die Namen der acht aktuell amtierenden Generalanwälte sind durch Fettsatz hervorgehoben.
Herkunftsland Name Amtszeit Frankreich Maurice Lagrange 1952–1964 Deutschland Karl Roemer 1953–1973 Italien Alberto Trabucchi 1973–1976 Frankreich Joseph Gand 1964–1970 Frankreich Alain Louis Dutheillet de Lamothe 1970–1972 Frankreich Henri Mayras 1972–1981 Vereinigtes Königreich Jean-Pierre Warner 1973–1981 Deutschland Gerhard Reischl 1973–1981 Italien Francesco Capotorti 1976–1982 Vereinigtes Königreich Gordon Slynn 1981–1988 Frankreich Simone Rozès 1981–1984 Niederlande Pieter Verloren van Themaat 1981–1986 Italien G. Federico Mancini 1982–1988 Deutschland Carl Otto Lenz 1984–1997 Frankreich Marco Darmon 1984–1994 Luxemburg Jean Mischo 1986–1991
1997–2003Portugal José Luís da Cruz Vilaça 1986–1988 Belgien Walter van Gerven 1988–1994 Vereinigtes Königreich Francis Geoffrey Jacobs 1988–2006 Italien Giuseppe Tesauro 1988–1998 Dänemark Claus Christian Gulmann 1991–1994 Italien Antonio Mario La Pergola 1994–1994
1999–2006Griechenland Georges Cosmas 1994–2000 Dänemark Michael Bendik Elmer 1994–1997 Frankreich Philippe Léger 1994–2006 Irland Nial Fennelly 1995–2000 Spanien Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer 1995–2009 Deutschland Siegbert Alber 1997–2003 Italien Antonio Saggio 1998–2000 Italien Antonio Tizzano 2000–2006 Niederlande Leendert Adrie Geelhoed 2000–2006 Österreich Christine Stix-Hackl 2000–2006 Deutschland Juliane Kokott 2003– Portugal Luís Miguel Poiares Pessoa Maduro 2003–2009 Vereinigtes Königreich Eleanor Sharpston 2006– Italien Paolo Mengozzi 2006– Frankreich Yves Bot 2006– Slowakei Ján Mazák 2006– Slowenien Verica Trstenjak 2006– Finnland Niilo Jääskinen 2009– Spanien Pedro Cruz Villalón 2009– Weblinks
- Seite des Europäischen Gerichtshofes, kurze Vita der Richter und Generalanwälte mit Bild
- Beschluss des Rates: Ernennung von Richtern und Generalanwälten am 6. April 2006
- Beschluss des Rates: Ernennung von Richtern und Generalanwälten am 25. Februar 2009
Einzelnachweise
Kategorien:- Europäischer Gerichtshof
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