Generalanwalt (EuGH)

Generalanwalt (EuGH)

Die Generalänwalte am Europäischen Gerichtshof unterstützen die Richter des Europäischen Gerichtshofs in ihrer Entscheidungsfindung. Derzeit gibt es acht Generalanwälte.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlage

Art252 des AEU-Vertrags sieht vor, dass der Europäische Gerichtshof von acht Generalanwälten unterstützt wird, deren Zahl durch den Rat durch einstimmigen Beschluss erhöht werden kann. Anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon erklärten die Mitgliedstaaten, dass die Zahl der Generalanwälte auf 11 erhöht werden solle, wenn dies der Gerichtshof beantragt.[1]

Aufgabe

Der Generalanwalt hat die Aufgabe, nach der mündlichen Verhandlung öffentlich und in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einen Vorschlag für ein Urteil in der Form von begründeten Schlussanträgen zu stellen, soweit nach der Satzung des Gerichtshofs seine Mitwirkung erforderlich ist. Seine Aufgabe ist daher nicht mit der eines Staatsanwaltes vergleichbar. Dazu fasst er die bisherige Rechtsprechung des EuGH in ähnlichen Fällen zusammen und nutzt diese, um seine Vorstellungen hinsichtlich der Beurteilung des vorliegenden Falls zu begründen. Der Generalanwalt ist dabei nicht Vertreter einer der beiden Parteien, sondern soll seinen Vorschlag unabhängig und neutral entwickeln. Der EuGH ist an diese Vorschläge nicht gebunden, faktisch folgt er jedoch in etwa dreiviertel aller Fälle den Vorschlägen des Generalanwalts.

Mündliche Verhandlung und Schlussanträge im Verfahren

Der Gerichtshof entscheidet auf Bericht des Berichterstatters und nach Anhörung des Generalanwalts, ob die Rechtssache eine Beweisaufnahme erfordert, welchem Spruchkörper die Rechtssache zugewiesen wird und ob eine mündliche Verhandlung stattfindet. In der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH tragen die Parteien ihre Ausführungen dem Spruchkörper und dem Generalanwalt vor. Die Richter und der Generalanwalt können den Parteien die Fragen stellen, die sie für zweckdienlich erachten. Einige Wochen später, wiederum in öffentlicher Sitzung, trägt der Generalanwalt dem Gerichtshof seine Schlussanträge vor. Darin geht er insbesondere auf die rechtlichen Fragen des Rechtsstreits ein und schlägt dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit die Entscheidung vor, die seiner Meinung nach in dem Rechtsstreit ergehen sollte. Damit ist das mündliche Verfahren abgeschlossen. Wirft eine Rechtssache keine neuen Rechtsfragen auf, so kann der Gerichtshof nach Anhörung des Generalanwalts beschließen, ohne Schlussanträge zu entscheiden.

Liste der Generalanwälte

Die Generalanwälte werden durch einen einstimmigen Beschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten nach Anhörung des gemäß Art255 AEUV gebildeten Expertenausschusses ernannt, was de facto einem einstimmigen Beschluss des Rates der Europäischen Union entspricht. Dabei stellen die fünf großen Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich) einen ständigen Generalanwalt. Die verbleibenden drei Generalanwälte werden nach einem Rotationsprinzip mit Vertretern der kleinen Mitgliedstaaten besetzt. Derzeit ist die folgende Reihenfolge vorgesehen: Schweden, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien. Im Falle der vorgesehenen Erhöhung auf 11 Generalanwälte würde auch Polen einen ständigen Generalanwalt erhalten und die kleinen Mitgliedstaaten (außer Polen) würden dann jeweils fünf Generalanwälte stellen.[1]

Die folgende Liste enthält alle Personen, die mit Stand vom Juni 2010 als Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof tätig waren oder sind. Die Namen der acht aktuell amtierenden Generalanwälte sind durch Fettsatz hervorgehoben.

Herkunftsland Name Amtszeit
FrankreichFrankreich Frankreich Maurice Lagrange 19521964
DeutschlandDeutschland Deutschland Karl Roemer 19531973
ItalienItalien Italien Alberto Trabucchi 19731976
FrankreichFrankreich Frankreich Joseph Gand 19641970
FrankreichFrankreich Frankreich Alain Louis Dutheillet de Lamothe 19701972
FrankreichFrankreich Frankreich Henri Mayras 19721981
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Jean-Pierre Warner 19731981
DeutschlandDeutschland Deutschland Gerhard Reischl 19731981
ItalienItalien Italien Francesco Capotorti 19761982
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Gordon Slynn 19811988
FrankreichFrankreich Frankreich Simone Rozès 19811984
NiederlandeNiederlande Niederlande Pieter Verloren van Themaat 19811986
ItalienItalien Italien G. Federico Mancini 19821988
DeutschlandDeutschland Deutschland Carl Otto Lenz 19841997
FrankreichFrankreich Frankreich Marco Darmon 19841994
LuxemburgLuxemburg Luxemburg Jean Mischo 19861991
19972003
PortugalPortugal Portugal José Luís da Cruz Vilaça 19861988
BelgienBelgien Belgien Walter van Gerven 19881994
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Francis Geoffrey Jacobs 19882006
ItalienItalien Italien Giuseppe Tesauro 19881998
DanemarkDänemark Dänemark Claus Christian Gulmann 19911994
ItalienItalien Italien Antonio Mario La Pergola 19941994
19992006
GriechenlandGriechenland Griechenland Georges Cosmas 19942000
DanemarkDänemark Dänemark Michael Bendik Elmer 19941997
FrankreichFrankreich Frankreich Philippe Léger 19942006
IrlandIrland Irland Nial Fennelly 19952000
SpanienSpanien Spanien Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer 19952009
DeutschlandDeutschland Deutschland Siegbert Alber 19972003
ItalienItalien Italien Antonio Saggio 19982000
ItalienItalien Italien Antonio Tizzano 20002006
NiederlandeNiederlande Niederlande Leendert Adrie Geelhoed 20002006
OsterreichÖsterreich Österreich Christine Stix-Hackl 20002006
DeutschlandDeutschland Deutschland Juliane Kokott 2003
PortugalPortugal Portugal Luís Miguel Poiares Pessoa Maduro 20032009
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Eleanor Sharpston 2006
ItalienItalien Italien Paolo Mengozzi 2006
FrankreichFrankreich Frankreich Yves Bot 2006
SlowakeiSlowakei Slowakei Ján Mazák 2006
SlowenienSlowenien Slowenien Verica Trstenjak 2006
FinnlandFinnland Finnland Niilo Jääskinen 2009
SpanienSpanien Spanien Pedro Cruz Villalón 2009

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Erklärung der Konferenz der Mitgliedstaaten zu Art. 222 AEUV

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