Geprüfte Sicherheit

Geprüfte Sicherheit
GS-Zeichen

Mit dem Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) wird einem Produkt bescheinigt, dass es den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht. Diese Anforderungen sind in den Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, den DIN-Normen und Europäischen Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik dargestellt. Die im Jahr 1977 eingeführte Zertifizierung soll den Benutzer und Dritte bei bestimmungsgemäßer Verwendung vor Schäden vorschonen, die auch bei einer vorhersehbarer Fehlanwendung eintreten könnten.

Das GS-Zeichen und die CE-Kennzeichnung sind die einzig gesetzlich geregelten Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit. Alle anderen Zeichen wie ENEC, VDE, ÖVE, TÜV, BG sind private Zeichen von einzelnen Prüf- oder Zertifizierstellen oder Vereinbarungen zwischen Prüfhäusern.

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung

Bei der GS-Prüfung wird überprüft, ob das Produkt die Anforderungen des GPSG einhält. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass wenn das Produkt unter europäische Richtlinien fällt (zum Beispiel Niederspannungsrichtlinie oder EMV-Richtlinie), werden damit auch die Anforderungen dieser beiden Richtlinien überprüft würde - dem ist nicht so. Damit sind die Prüfumfänge erheblich geringer als zur CE-Kennzeichnung. Die Bedienungsanleitung ist ein Produktbestandteil, d.h. ohne Bedienungsanleitung ist das Produkt unvollständig. Funktionsprüfungen gehören beim GS-Zeichen nur soweit zum Prüfumfang, wie es für die Prüfung der Sicherheit erforderlich ist. Das GS-Zeichen ist somit kein allgemeines Qualitätszeichen. Die Qualität über die Lebensdauer eines Produktes wird nicht geprüft. Das GS-Zeichen bedeutet, dass eine vom deutschen Staat autorisierte Prüfstelle das Produkt überprüft hat und Änderungen an dem Produkt meldepflichtig sind.

In der Regel greifen Hersteller (vgl. § 2 GPSG) aus Marketinggründen auf das GS-Zeichen zurück, wenn es sich um Produkte für den Endverbraucher handelt. Dies um den Verbraucher die Gewissheit zu geben, dass das Produkt sicher im Sinne des GPSG ist. Das GS-Zeichen kann für technische Arbeitsmittel und für verwendungsfertige Verbraucherprodukte zuerkannt werden (zum Beispiel Maschinen, Handwerkzeuge, Spielzeuge, Elektrogeräte, Leuchten, Haushaltsgeräten oder Möbel).

Vergleich mit der CE-Kennzeichnung

Die GS-Kennzeichnung ist im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung freiwillig. Die CE-Kennzeichnung ist ein Zeichen, das den freien Warenverkehr in Europa regelt und vom Hersteller in Eigenverantwortung angebracht wird. Hersteller sind zur Anbringung eines CE-Zeichens verpflichtet und bestätigen damit, dass ihre Produkte konform zu geltenden EG-Richtlinien sind. Sie sind damit auch die Verantwortlichen für diese Produkte. Falls sich der Firmensitz des Herstellers (Firmenname auf dem Typenschild) nicht in der EU befindet, ist der erste Inverkehrbringer (Importeur) der Verantwortliche. Beide Zeichen, also CE als auch GS, signalisieren, dass das Produkt, auf dem es angebracht ist, „sicher“ für die Benutzung im Sinne der europäischen Rechtsprechung ist.

Rechtslage

Um das GS-Zeichen anbringen zu dürfen und ein produktbezogenes Zertifikat zu erhalten, muss der Hersteller sein Produkt von einer zugelassenen Prüfstelle (GS-Stelle, zum Beispiel VDE oder TÜV) einer Baumusterprüfung unterziehen. Eine Liste aller GS-Stellen ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfügbar.

Zur Aufrechterhaltung des Zertifikates führt die GS-Stelle Kontrollmaßnahmen (zum Beispiel Überwachung der Fertigungsstätte) durch. Bei den Kontrollmaßnahmen wird überprüft, ob das hergestellte Produkt noch dem geprüften Baumuster entspricht oder Änderungen vorgenommen wurden. Diese meist jährliche Inspektion beinhaltet auch eine Überprüfung des Qualitätswesens und der Endproduktprüfung.

Bei relevanten Veränderungen an dem Produkt muss der Hersteller die GS-Stelle informieren. Relevante Änderungen sind alle Änderungen, die die Konformität mit dem GPSG beeinträchtigen könnten und vor allem Abweichungen zu dem von der Prüfstelle erstellten Prüfbericht bedeuten. Die Prüfstelle muss kontrollieren, ob die vorgenommenen Änderungen eine Nachprüfung oder je nach dem eine Änderung des Prüfberichtes erfordern. Je nach Änderung wird das veränderte Produkt einer nochmaligen Nach-Prüfung unterworfen.

Entwicklung

Die EU-Kommission hat am 14. Februar 2007 ein Legislativpaket vorgeschlagen, wonach Deutschland das GS-Zeichen abschaffen müsste. In dem Vorschlag für einen Beschluss des Europaparlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten heißt es in Artikel 16 (2):

„Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität des Produkts mit den geltenden Anforderungen bescheinigt. Hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die CE-Kennzeichnung in den Rechtsvorschriften sehen die Mitgliedstaaten davon ab, eine Bezugnahme auf eine andere Konformitätskennzeichnung als die CE-Kennzeichnung in ihre nationalen Regelungen aufzunehmen, oder streichen eine solche.“

Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben diesen Vorschlag der EU-Kommission jedoch nicht übernommen. In Art. 30 der Verordnungen über Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung heißt es nun in Ziffer 5:

„Das Anbringen von Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann, ist untersagt. Jede andere Kennzeichnung darf auf Produkten angebracht werden, sofern sie Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt.“

Da das GS-Zeichen schon immer eine andere Bedeutung hat als die CE-Kennzeichnung, ist sie ohne Änderungen wie bisher möglich.

Seit dem 1. April 2008 muss bei der Vergabe des GS-Zeichens entsprechend einem Beschluss des „Ausschusses für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV)“ vom 20. November 2007 eine Prüfung auf Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) berücksichtigt werden. Diese Prüfung muss laut Festlegung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) verbindlich für Produkte entsprechend den Anforderungen der Ziffer 4.1 des PAK-Dokumentes ZEK 01-08 angewendet werden. Dies betrifft alle Produkte, die PAK enthalten können und bei bestimmungsmäßiger Anwendung angefasst werden sollen. Betroffen sind also beispielsweise Kunststoff- oder Gummigriffe von Werkzeugen, Haushaltsmaterialien und Geräte die auf Polymeren basieren oder mit Beschichtungen versehen wurden, die PAK enthalten können. Das PAK-Dokument ZEK (Zentraler Erfahrungsaustauschkreise) 01-08 „Prüfung und Bewertung von Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen bei der GS-Zeichen-Zuerkennung“ stellt zudem sicher, dass alle diese Prüfung durchführenden Laboratorien eine einheitliche Prüfmethode zur Ermittlung des PAK Gehaltes anwenden.

Siehe auch

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • geprüfte Sicherheit — geprüfte Sicherheit,   GS …   Universal-Lexikon

  • Geprüfte Sicherheit — The Geprüfte Sicherheit ( Tested Safety ) or GS mark is a voluntary certification mark for technical equipment. It indicates that the equipment meets German and, if available, European safety requirements for such devices. The main difference… …   Wikipedia

  • Datenschutzgütesiegel — Die Artikel Prüfsiegel, Prüfplakette, Gütesiegel und Prädikat (Qualität) überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Gütezeichen — Die Artikel Prüfsiegel, Prüfplakette, Gütesiegel und Prädikat (Qualität) überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Qualitätssiegel — Die Artikel Prüfsiegel, Prüfplakette, Gütesiegel und Prädikat (Qualität) überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Gütesiegel — Zeichen für Geprüfte Sicherheit (GS Zeichen) Eierkarton mit Bio Siegel …   Deutsch Wikipedia

  • Beschauzeichen — Die Artikel Prüfsiegel, Prüfplakette, Gütesiegel und Prädikat (Qualität) überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Prüfzeichen — Die Artikel Prüfsiegel, Prüfplakette, Gütesiegel und Prädikat (Qualität) überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen.… …   Deutsch Wikipedia

  • GS — 〈Abk. für〉 geprüfte Sicherheit (Qualitätsbez. von Kinderartikeln) * * * Gs: Einheitenzeichen für ↑ Gauß. * * * Gs = Gauß. * * * GS  [Abk. für geprüfte Sicherheit], ein Gütezertifikat für die elektrische Sicherheit von Geräten. Anders als das CE… …   Universal-Lexikon

  • Abwurfbox — 2 Abwurfboxen, 300 und 500 ml Abziehhilfe In einer Kanülenabwurfbox, auch Abwurfbox, Entsorgungsbox, Yellow Box, Kontamed Box oder dem kleineren Kontamedchen werden medizinische Arbeitsmittel, von denen eine Verletzungsgefahr aus …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”