- Gerhard Müller (RAF-Mitglied)
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Gerhard Müller (* 1948 in Sachsen) ist ein ehemaliger deutscher Terrorist. Er wird der sogenannten „Ersten Generation“ der Rote Armee Fraktion (RAF) zugerechnet.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Gerhard Müller wuchs zunächst in Sachsen, dann in Westdeutschland auf. Er brach seine Lehre als Fernmeldetechniker ab und lebte einige Zeit von Gelegenheitsarbeiten. Dabei kam er mit der Studentenbewegung in Kontakt und schloss sich dem Heidelberger Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) an. Über dieses fand er 1971 den Weg zur RAF und ging in den Untergrund.
Müller war bei einer Vielzahl der terroristischen Aktionen der RAF beteiligt, bis er am 15. Juni 1972 zusammen mit Ulrike Meinhof in Langenhagen festgenommen wurde. Die Polizei in Langenhagen bei Hannover wurde an dem Tag durch den Lehrer Fritz Rodewald darauf hingewiesen, dass er fürchte, Leute der RAF wollten in seiner Wohnung übernachten. Eine mutmaßliche „Quartiermacherin“ der RAF wollte die Wohnung mieten und suchte eine Unterkunft für Meinhof. Polizeibeamte in Zivil prüften das Haus auf Observationsmöglichkeiten, als sie zwei unbekannte Leute bemerkten, die den Hauswart nach der Wohnung von Fritz Rodewald fragten. Sie verfolgten einen der beiden zu einer nahen Telefonzelle und nahmen ihn dort fest. Es stellte sich heraus, dass es sich um den gesuchten Gerhard Müller handelte, der auch bewaffnet war.
Der schwerstwiegende Vorwurf gegen ihn schien zunächst der Mord am Polizisten Norbert Schmid zu sein. Die Beweislage gegen ihn schien erdrückend, mehrere Zeugen, unter anderem die Aussagen des Kollegen Schmids sprachen gegen ihn. Doch die Anklage wegen Mordes wurde fallen gelassen und Müller trat im Stammheim-Prozess als Zeuge der Bundesanwaltschaft im Jahr 1975 auf. Seine Aussagen waren die wichtigste Säule in den Prozessen gegen die wichtigsten RAF-Terroristen der „ersten Generation“.[1] Er selbst wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt und nach sechseinhalb Jahren vorzeitig entlassen. Ihm wurde von staatlicher Seite zu einer neuen Identität verholfen. Angeblich erhielt er 500.000 DM Startkapital für eine neue Existenz in den USA.[2] [3] Laut einer Aussage im März 2007 von seiner früheren Strafverteidigerin, der Hamburger Rechtsanwältin Leonore Gottschalk-Solger, soll Müller tot sein, vermutlich durch Selbstmord [4].
Literatur
- Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex. Goldmann Verlag (Spiegel-Buch), erw. und akt. Aufl., München 1998, ISBN 3-442-12953-2
Weblinks
- Kurzbiografie bei RAFinfo.de
- Ausschnitt Heinrich Hannover, Terroristenprozesse zum Kronzeugen Müller
Einzelnachweise
- ↑ Die Bundesanwaltschaft konnte zwar Indizien für die Täterschaft der RAF vorlegen, hatte aber keine Beweise, durch die nachgewiesen werden konnte, dass die Stammheimer Angeklagten persönlich die Verbrechen verübt hatten. Das ist nach den Regeln des deutschen Rechts zwingend erforderlich. Müllers Aussage brachte also die entscheidende Wende in die strafrechtliche Arbeit des Verfahrens. (Ulf G. Stuberger: "Die Tage von Stammheim - Als Augenzeuge beim RAF-Prozess.", Herbig-Verlag, München 2007, ISBN 978-3-7766-2528-8, S. 110)
- ↑ http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=11287
- ↑ Süddeutsche Zeitung: Mutmaßungen über ein verschwundenes RAF-Mitglied 7. April 2008
- ↑ Die Zeit: Leben mit der RAF 22. März 2007
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