- Gerüstbauer
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Gerüstbauer (in Österreich auch Gerüster[1]) errichten Gerüste für verschiedene Einsatzgebiete, vom Einfamilienhaus über Brücken oder auch Fernsehtürmen bis hin zu Hochhäusern. Auch der Aufbau beweglicher Arbeitsplattformen, Tribünen oder auch Wetterschutzhallen gehört zu dem Einsatzgebiet des Gerüstbauers.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Für den Beruf des Gerüstbauers wird keine spezielle schulische Ausbildung vorausgesetzt.[2] Bewerber sollten allerdings handwerklich begabt, körperlich belastbar und schwindelfrei sein. Da Gerüstbauer meist im Freien arbeiten, sollten Interessenten auch unempfindlich gegenüber Wettereinflüssen sein.
Selbständigkeit
Das Gerüstbauhandwerk unterliegt der Handwerksordnung und gehört seit dem 1. April 1998 zur sogenannten Anlage A, also dem Vollhandwerk. Um sich als Gerüstbauer selbständig zu machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Voraussetzung sind 10 Jahre nachweisbare Berufserfahrung, ein Meisterbrief eines Berufes im Bauhandwerk oder die Zuhilfenahme eines Konzessionsträgers, durch dessen betriebliche Leitung die Voraussetzungen für die Ausnahmebewilligung erfüllt werden. Um zu verhindern, dass Konzessionsträger nur zum Schein angestellt sind, bestehen die Handwerkskammern auf Arbeitsverträgen mit mindestens 80 Monatsstunden des Konzessionsträgers, also einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung.
Es gibt in ganz Deutschland nur drei Schulen, die Gerüstbauer ausbilden. Diese befinden sich in Dortmund, Berlin, Weiterstadt / Groß-Gerau.
Als selbständiger Gerüstbauer unterliegt man der Mitgliedverpflichtung einer Handwerkskammer (HWK), der SKG, der Bundesknappschaft und der Berufsgenossenschaft. Die Beiträge der Handwerkskammer, Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden, Knappschaft in Cottbus und der Berufsgenossenschaft richten sich nach der Jahresbruttolohnsumme, wobei es Mindestbeiträge gibt, die auch ohne Beschäftigte im Betrieb zu zahlen sind. Ausnahmen sind SKG und Knappschaft.
Selbständige Gerüstbauer unterliegen weiterhin der Zahlung des Regelbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Verpflichtung kann durch Gründung einer Kapitalgesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) oder GmbH legal umgangen werden. Jedoch unterliegen Kapitalgesellschaften der jährlichen Bilanzpflicht und höheren Beiträgen z. B. gegenüber der Handwerkskammer (HWK).
Selbständige Gerüstbauer, ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, können sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Auch hier gibt es Mindestbeiträge, bei Überschreitung werden die Krankenbeiträge einkommensabhängig.
Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre, nach dem zweiten Ausbildungsjahr erfolgt eine Zwischenprüfung.
Aufstiegschancen
Durch Fort- und Weiterbildung sind möglich:
- Gerüstbaumeister/-in (Voraussetzung für die Selbständigkeit)
- geprüfte/r Gerüstbaukolonnenführer/-in
- Techniker/-in
- Ausbilder/-in (auch Bestandteil der Meisterprüfung)
Durch den Besuch einer Fachschule können weiterführende Berufe erlernt werden:
- Techniker/-in für Betriebswissenschaft
- Industriebetriebswirt/-in für Bauwirtschaft
Nach dem Besuch einer Fachoberschule ist das Studium an einer Fachhochschule (FH) möglich:
- Fachrichtung Diplom-Ingenieur/-in Bauingenieurwesen
Nach erfolgreich bestandener Meisterprüfung ist ein Studium auch direkt möglich (Zulassungsvoraussetzungen sind länderspezifisch).
Weblinks
- Deutsches Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Gerüstbauer/-in
- Handwerkskammer Rhein-Main: Kompetenzzentrum Gerüstbau
- GerüstbAusbV 2000 – Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin
- GerüstbMstrV – Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Gerüstbauer-Handwerk
- GerüstbPrV – Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer
Einzelnachweise
- ↑ Berufslexikon des Arbeitsmarktservice: „Gerüster/Gerüsterin“ (PDF), Version: 13. Februar 2010
Ulrich Ammon, Rhea Kyvelos: Variantenwörterbuch des Deutschen: die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 292 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche) - ↑ Deutsches Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Zugangsvoraussetzungen, abgerufen am 17. Dezember 2010
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