- Geschoßwohnungsbau
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Beim Geschosswohnungsbau handelt es sich um den Bau (sowohl im Sinne "Bauen" als auch im Sinne von "Gebäude") von Wohnungen in mehrgeschossiger Bauweise. Es ist einerseits eine Sonderform des Geschossbaus, andererseits des Wohnungsbaus.
Objekte des Geschosswohnungbaus sind Wohngebäude mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten auf mehr als einer Etage, die von mindestens einem Treppenhaus erschlossen werden.
Im Gegensatz dazu steht das Einfamilienwohnhaus. Der Begriff sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse der Wohnungen aus. Es kann sich sowohl um Eigentumswohnungen als auch um Mietwohnungen handeln. Ebenso sagt er nichts über die städtebauliche Einbindung aus: Es kann sich sowohl um ein freistehendes Gebäude, als auch um einen in geschlossener Bauweise errichteten Baublock handeln. Lediglich die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken und seine mehr als ebenerdige Wohnlage ist damit eindeutig beschrieben. Demzufolge muss sowohl ein zweigeschossiger Zeilenbau, als auch eine viergeschossige Blockrandbebauung, oder ein Punkthochhaus als Geschosswohnungsbau bezeichnet werden.
Der Begriff findet überwiegend Anwendung in Architektur und Stadtplanung. Umgangssprachlich wird auch von Wohnblock oder einfach Block gesprochen, in dem man wohnt. Freistehende Geschosswohnungsbauten werden auch als Stadtvillen bezeichnet. Mehrfamilienhäuser in geschlossener Bauweise werden als „Stadthäuser“ oder „Townhouses“ bezeichnet.
Wesentlicher Vorteil des Geschosswohnungsbaus gegenüber der Einzelhausbebauung ist die verdichtete Bauweise, die eine höhere Ausnutzung des Grund und Bodens einer Gemeinde ermöglicht. Dies trifft insbesondere auf die in der Baunutzungsverordnung festgelegten Misch- und Kerngebiete der Innenstadtlagen zu, in denen die geschlossene Bauweise mit Geschosswohnungsbau sowieso eine städtebauliche Auflage darstellt. Des Weiteren sind die Herstellungskosten als auch die Betriebskosten pro Wohneinheit in der Regel geringer als bei anderen flächenintensiveren Bautypen. Da der Geschosswohnungsbau planungsrechtliche Instrumentarien voraussetzt, sind meist auch mehr und bessere Infrastruktureinrichtungen in fußläufiger Entfernung erreichbar.
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