Geschäftsführende Reichsregierung

Geschäftsführende Reichsregierung

Als geschäftsführende Reichsregierung wurde in Deutschland sowohl in der Zeit der Weimarer Republik 1920 bis 1933 als auch nach dem Ende des Nationalsozialismus 1945 die nach Abtreten des Reichskanzlers vorläufig die Geschäfte weiterführende Regierung des Deutschen Reiches bezeichnet.

Gab es für die Regierungen zwischen 1920 und 1933 eine gesetzliche Grundlage für deren Geschäftsordnung, so fehlt diese für die so genannte Regierung Dönitz vollständig. Karl Dönitz bekam am 1. Mai 1945 ohne Rechtsgrundlage von Hitler testamentarisch das Amt des Reichspräsidenten übertragen und beauftragte am 2. Mai 1945 Lutz Graf Schwerin von Krosigk als Leitenden Reichsminister mit der Regierungsbildung.

Siehe auch

Literatur

  • Klaus Goehrke: In den Fesseln der Pflicht. Der Weg des Reichsfinanzministers Lutz Graf Schwerin v. Krosigk. Verl. Wissenschaft und Politik, Köln 1995. ISBN 3-8046-8825-X.
  • Jörg Hillmann: Die ‚Reichsregierung‘ in Flensburg. In: Jörg Hillmann/John Zimmermann (Hrsg.): Kriegsende 1945 in Deutschland. München et al. 2002, S. 35–65, ISBN 3-486-56649-0.
  • Herbert Kraus: Karl Dönitz und das Ende des ‚Dritten Reiches‘. In: Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Ende des Dritten Reiches – Ende des Zweiten Weltkriegs. Eine perspektivische Rückschau. München 1995, S. 1–23, ISBN 3-492-12056-3.
  • Marlis G. Steinert: Die 23 Tage der Regierung Dönitz. Die Agonie des Dritten Reiches. München 1978, ISBN 3-453-48038-4.

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