- Gesellschaftskollisionsrecht
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Das Gesellschaftskollisionsrecht ist ein Teil des nationalen Privatrechts. Es regelt die Konflikte, die sich bei international tätig werdenden Gesellschaften aus den Unterschieden zwischen dem Gesellschaftsrecht des Heimatstaates und demjenigen des Staates, in welchem die Gesellschaft tätig wird, ergeben.
Dabei ist die Frage, welches Recht anzuwenden ist, nach den Regelungen des Internationalen Privatrechts zu bestimmen.
Besondere Bedeutung kommt dem Gesellschaftskollisionsrecht im Rahmen des Gemeinschaftsrechts zu. So hat der Europäische Gerichtshof auf eine Vorlage des Bundesgerichtshofs hin entschieden, dass es mit der Niederlassungsfreiheit unvereinbar sei, Gesellschaften, die nach dem Recht ihrer Heimatstaaten rechts- und parteifähig sind, diese Attribute nach nationalem (deutschen) Recht zu versagen, weil sie ihren tatsächlich Verwaltungssitz im Inland haben, ohne dem Kanon der dem deutschen Recht bekannten Gesellschaftsformen zuzugehören.
Von der Regelung des Gesellschaftkollisionsrechts zu unterscheiden ist die Schaffung von Gesellschaftsformen, die gerade auf die internationale Tätigkeit hin angelegt sind, wie die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).
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