- Gewaltbote
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Walpode ist eine vor allem im Rheinland verbreitete historische Amtsbezeichnung.
Walpode wird als Gewaltbote (im Sinne eines bevollmächtigten Gewalthabers) gedeutet, was soviel bedeutet, dass der Bote auch Polizeigewalt besaß.
Ein Bekannter Namnesträger ist der Gründer des Rheinischen Städtebundes von 1254, der Mainzer Bürger Arnold Walpod.
Das Weistum von Oberursel 1401 illustriert die Verwendung im Sinne einer Herrschaftsbefugnis (Faksimile).
Als ein Beispiel kann die Region Rheingau dienen, wo die Existenz des landesherrlichen Amtes seit dem Jahr 1423 historisch belegt ist. Im 17. Jahrhundert gehörten Polizeiangelegenheiten (darunter die Überwachung der Einwanderungsbestimmungen) und der Strafvollzug zum Aufgabenbereich eines Walpodes.
Wie andere Amtsbezeichnungen (Beispiel: Truchsessen von Waldburg) wurde auch Walpode zum Bestandteil von adligen Familiennamen. In einem Stammtafelregister stellt man fest, dass vor allem mittelrheinische Adelsfamilien im Rheingau und im Großraum Koblenz die Bezeichnung aufnahmen: Walpode von Andernach, Bassenheim, Braubach usw.
Die berühmteste Familie führt heute eine leicht abweichende Namensform: die noch blühenden Grafen Waldbott von Bassenheim aus Bassenheim bei Koblenz (ursprünglich Walpot von Bassenheim, erst 1720 zu Reichsgraf erhoben).
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