Rheinischer Städtebund

Rheinischer Städtebund

Ein Rheinischer Städtebund kam zweimal in der Geschichte zustande. Der erste und wichtigere entstand Mitte des 13. Jahrhunderts, der zweite war ein Vorläufer des Süddeutschen Städtebunds gegen Ende des 14. Jahrhunderts. In beiden Fällen stellten die Städte Mainz und Worms den konstituierenden Mittelpunkt dar, weitere bedeutende – überwiegend südwestdeutsche – Städte schlossen sich an.

Viele sehen im Rheinischen Städtebund einen Vorläufer anderer kommunaler Zusammenschlüsse, beispielsweise des Deutschen Städtetages.

Erster Rheinischer Städtebund

Der erste Rheinische Städtebund bestand vom 13. Juli 1254 bis 1257 und umfasste 59 Städte und später auch Territorialfürsten.

Die Initiative zur Gründung des Rheinischen Städtebundes ging vom Mainzer Bürger Arnold Walpod (Walpode ist eine Abkürzung von „Gewaltbote“, was soviel bedeutet, dass Arnold Polizeigewalt besaß), sowie vom Mainzer Stadtkämmerer Arnold von Thurn und von Worms aus. Diese beiden Städte schlossen bereits im Februar 1254 einen bilateralen Vertrag, dem noch im Frühjahr 1254 ein Bund mit den Städten Oppenheim und Bingen folgte. Im Juli 1254 wurde der Bund auf dem Tag von Mainz durch Köln, Worms, Speyer, Straßburg, Basel und weitere ungenannte Städte geschlossen.

Motiv der Gründung war die Unsicherheit im Heiligen Römischen Reich zur Zeit des Interregnums. Der Rheinische Städtebund fußte auf dem Mainzer Landfrieden von 1235. Er wandte sich gegen Fehden und setzte Regelungen für Konfliktfälle fest. So wurde ein auf 10 Jahre befristeter Friedensvertrag beschlossen. Eine Kriegsflotte auf dem Rhein sollte die Schifffahrt schützen. Ferner wollten die Städte ein Gegengewicht zu den Landesfürsten schaffen. Sie forderten die Abschaffung der etwa 30 Rheinzölle, welche den Handel stark behinderten.

Der Rheinische Städtebund hatte eine Bundesversammlung, die vierteljährlich tagen sollte und eine eigene Rheinflotte. Nach der Gründungsversammlung in Mainz fand die zweite Bundesversammlung am 6. Oktober 1254 in Worms statt. Weitere Versammlungen fanden am 29. Juni 1255 und Silvester 1255 statt. Die Bundesversammlungen vom 26. Mai und vom 15. August 1256 wurden von den Fürsten nicht mehr besucht, so dass ein Verfall des Bundes einsetzte.

Eine Besonderheit gegenüber anderen Städtebünden war die zunehmende Mitgliedschaft von Landesherren. Er verlieh diesem Zusammenschluss gegenüber anderen Bünden eine herausragendere Stellung, andererseits erhöhte die adlige Mitgliedschaft das Konfliktpotential.

Da die meisten Städte dieser Zeit nur zwischen 2.000 und 5.000 Einwohner hatten, blieben die Städte aber zu schwach um einen gewichtigeren Machtfaktor darzustellen.

Mitglieder waren unter anderem Mainz, Worms, Speyer, Basel, Straßburg, Zürich, Alsfeld, Oppenheim, Bingen, Frankfurt, Köln, Zürich, Aachen, Wetzlar, Duisburg, Würzburg und Friedberg, aber auch weit entfernte Städte wie Bremen, Lübeck, Nürnberg und Regensburg sowie kleinere Städte wie etwa Schriesheim und Grünberg.

Zweiter Rheinischer Städtebund

Am 20. März 1381 bildete sich eine zweiter Rheinischer Städtebund, dem unter anderem die Städte Frankfurt, Mainz, Worms, Speyer und Straßburg angehören. Dieser Bund schloss sich jedoch schon in gleichen Jahr mit dem Schwäbischen Bund zum Süddeutschen Städtebund zusammen, der aber 1388 in der Schlacht bei Döffingen von Graf Eberhard II. von Württemberg besiegt und 1389 mit dem Landfrieden von Eger aufgelöst werden musste.

Literatur

  • E. Bielefeldt: Der Rheinische Bund von 1254. Speyer 1937.
  • Karl Anton Schaab: Geschichte des großen rheinischen Städtebundes. 2 Bände. Kupferberg, Mainz 1843–1845 (Digitalisat: Bd. 1, Bd. 2)
  • Alexander Thon: Städte gegen Burgen. Tatsächliche und mutmaßliche Belagerungen von Burgen am Mittelrhein durch den Rheinischen Bund 1254-1257. In: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 34, 2008, S. 17-42.

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