Globke-Plan

Globke-Plan

Der im Jahre 1958 entworfene Globke-Plan (benannt nach dem damaligen Staatssekretär im Bundeskanzleramt Hans Globke) befasste sich mit einer möglichen Durchführung der Wiedervereinigung. Der status quo sollte für fünf Jahre aufrechterhalten werden, danach sollten alle Deutschen (in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR) in einer freien und bindenden Wahl über die Wiedervereinigung abstimmen. In diesem Zeitraum sollte Berlin den Status einer freien Stadt erhalten und entscheiden, ob es zu einem vereinten Deutschland gehören will. Für den Fall, dass sich ein Teil Deutschlands in dem Referendum mehrheitlich gegen die Vereinigung entscheiden würde, bliebe Deutschland als Resultat auf unbestimmte Zeit geteilt. Berlin würde dementsprechend entweder zur Bundesrepublik oder zur DDR gehören, oder aber eine (von den Vereinten Nationen gesicherte) freie Stadt bleiben. Im Fall, dass sich die Mehrheit in beiden deutschen Staaten für die Wiedervereinigung entschieden hätte, sollte die gesamtdeutsche Regierung entscheiden, welchem Verteidigungsbündnis (NATO oder Warschauer Pakt) sie zukünftig angehört. Der Teil Deutschlands, welcher seinen Bündnisvertrag aufkündigt bzw. verlässt, würde daraufhin entmilitarisiert werden. Des Weiteren würde die Oder-Neiße-Linie als endgültige Ostgrenze anerkannt und das geeinte Deutschland würde an internationalen Sicherheitsvorkehrungen und Rüstungskontrollen teilnehmen. Die sowjetische Führung lehnte den Plan ab, da die Durchführung und das Ergebnis wahrscheinlich zugunsten des Westens ausgegangen wären.


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