- Deutsche
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Das Ethnonym Deutsche wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von ethnisch Deutschen wird darunter die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige Deutsch als Muttersprache sprechen und spezifisch deutsche kulturelle Merkmale aufweisen, oft wird auch eine gemeinsame Herkunft postuliert; eine völkische Konzeption der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Im politischen Sinne bilden alle deutschen Staatsbürger das deutsche Staatsvolk. Es gibt enge Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere zwischen dem Ethnienkonzept einerseits und den Bestimmungen über die rechtliche Zugehörigkeit zu Deutschland und Konzeptionen einer deutschen Nation andererseits.
Etymologie
Das Adjektiv diutisc oder theodisk bedeutete also ursprünglich soviel wie „zum Volk gehörig“ oder „die Sprache des Volkes sprechend“ und wurde seit spätkarolingischer Zeit zur Bezeichnung der nicht-romanischsprechenden Bevölkerung des Frankenreichs aber auch der Angelsachsen benutzt. Es entstand in Abgrenzung zum Latein der Priester wie auch zum walhisk, der Bezeichnung für die Romanen, aus der das Wort Welsche entstanden ist.
Erster Beleg für den Begriff ist eine Stelle aus der gotischen Bibelübersetzung des Wulfila um 360. Er bezeichnet die Nichtjuden, die heidnischen Völker, mit dem Adjektiv thiudisko[1].
Die Sprache germanischer bzw. altdeutscher Stämme wurde erstmals mit diutisc oder theodisk bezeichnet in einem Brief des päpstlichen Nuntius Gregor von Ostia an Papst Hadrian I. über zwei Synoden, die 786 in England stattgefunden hatten. Im Brief hieß es wörtlich, dass die Konzilsbeschlüsse tam latine quam theodisce („auf Latein wie auch in der Volkssprache“) mitgeteilt wurden, „damit alle es verstehen könnten“ (quo omnes intellegere potuissent).[2] In seiner (althoch-)deutschen Form diutsch bzw. tiutsch lässt es sich zuerst in den Schriften Notkers des Deutschen belegen.Erst seit dem 10. Jahrhundert bürgerte sich die Anwendung des Wortes diutisc auf die Bewohner des Ostfrankenreichs ein, von dem heute der flächenmäßig größte Anteil zu Deutschland gehört.
Deutsche als Ethnie
Die Vorstellung einer kulturellen Einheit der Deutschen ist ab etwa Beginn des 19. Jahrhunderts, seit den Freiheitskriegen gegen die napoleonische Herrschaft, die wichtigste Grundlage deutscher Nationskonzepte. Heutige Konzeptualisierungen ethnischer Deutscher basieren im Wesentlichen auf der von Herder und Fichte maßgeblich beeinflussten Idee einer deutschen Kulturnation.[3] Danach ist die deutsche Nation neben der italienischen eine der ersten primär kulturell und ethnisch konzipierten Nationen.
Ethnogenese
Die Konzeption der ethnisch Deutschen bildete sich am Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts heraus. Der Terminus „deutsch“ besteht dagegen schon wesentlich länger.
Ursprünge
Die Vorläufer der Deutschen sind im Wesentlichen östlich des Rheins angesiedelte Westgermanen, die sich während der Völkerwanderung zu Großstämmen (also Sachsen, Thüringer, Franken, Alemannen und Baiern) formierten. Im heutigen West-, Mittel- und Süddeutschland lebten vor der germanischen Landnahme um die Zeitenwende vor allem Kelten. Diese wurden in den Gebieten bis zu den Grenzen des römischen Reiches offenbar relativ schnell assimiliert oder ersetzt. Südwestlich des Limes lebten bis in die Spätantike romanisierte Kelten (Gallo-Römer), die aber insbesondere in den Grenzbereichen zusehends mit germanischen Föderaten durchsetzt worden sein dürften. Nach dem Zusammenbruch des römischen Reiches nahm der größte Teil dieser Gallo-Romanen offenbar relativ bald die germanischen Sprachen an, obwohl einige romanische Sprachinseln, wie etwa das Moselromanische, auf dem Gebiet des heutigen Deutschland bis ins hohe Mittelalter überdauerten. Kelten beziehungsweise Galloromanen trugen insbesondere zur Entstehung der Alemannen und Bajuwaren bei. Ab dem 7. Jahrhundert wanderten in den östlichen Gebieten des heutigen Deutschland zunehmend Slawen ein und wurden dort ebenfalls zu Vorfahren der heutigen Deutschen.
Durch die Eroberung der Alemannischen, Baiuwarischen, Rheinfränkischen und Thüringischen Gebiete vereinigten die salischen Franken diese Großstämme in einem politischen Gebilde. Die Alemannen wurden zum Teil 496, endgültig 536 unterworfen, die Thüringer 531, die Baiern 536. Die Friesen des norddeutschen Marschlands und die Sachsen blieben dagegen voererst weitgehend unabhängig und standen den Engländern lange näher als den Oberdeutschen. Nach der Auswanderung der Angelsachsen bildeten die festländischen Sachsen mit den von ihnen unterworfenen Teilstämmen ein besonderes Volk für sich, mit eigenen staatlichen Einrichtungen. Seit der Merowingerzeit standen die Sachsen immer wieder in loser Abhängigkeit zum Frankenreich, was sich aber in der Regel auf Tributzahlungen und das Stellen von Truppen beschränkt haben dürfte. Erst ihre politische und religiöse Zwangseingliederung in das Fränkische Reich Karls des Großen führte sie seit 797 dem späteren deutschen Staatsverband zu.
Der Ursprung Deutschlands beruht letztendlich auf dem systematischen Eroberungswillen und den organisatorischen Fähigkeiten der Merowingerkönige und Karls des Großen sowie auf der Auseinanderentwicklung des Ostfränkischen und Westfränkischen Reiches. Der Begriff deutsch, als Selbstbezeichnung für die germanisch sprechenden Bewohner des Heiligen Römischen Reiches taucht dagegen erst im hohen Mittelalter auf.
Siehe auch: Ludwig der DeutscheMittelalter und frühe Neuzeit
Im Zuge der hochmittelalterlichen Siedlungsbewegung nach Osten gingen große Teile der Westslawen, die ab dem späten 6. und 7. Jahrhundert in die von den Germanen während der Völkerwanderung weitgehend geräumten Gebiete eingewandert waren (in etwa identisch mit den neuen Bundesländern östlich der Linie Elbe–Saale, dem östlichen Holstein, dem niedersächsischen Wendland und Teilen Oberfrankens sowie dem östlichen Österreich – siehe Germania Slavica), in der deutschsprachigen Bevölkerung auf. Letzte nicht-assimilierte Gruppen dieser Slawen sind die heute sämtlich zweisprachigen Sorben (max. 60.000) und in gewisser Weise auch die Kärntner Slowenen in Österreich, welche aber – anders als die Sorben – eine direkte Fortsetzung des slowenischen Siedlungsgebiets im heutigen Slowenien darstellen.
Im Heiligen Römischen Reich, das seit etwa 1550 den Zusatz „Deutscher Nation“ trug, bildeten sich unterhalb des Kaisertums zunehmend selbstständige Territorien heraus, deren Untertanen dabei auch eine entsprechende, auf den Kleinstaat bezogene Identität entwickelten: So kämpfte man in Kriegen für seinen Fürsten gegen das Heer des Nachbarfürsten, auch wurde die Art der Religionsausübung im Zeitalter der Reformation nicht von einer gesamtdeutschen Autorität bestimmt (anders als etwa in England oder Frankreich), sondern vom jeweiligen Territorialherren. Daher beschränkte sich eine deutsche Identität naturgemäß mehr auf den sprachlichen und kulturellen Bereich. Dieser wurde allerdings mit der Zeit, vor allem aber auch durch die vermehrte Teilhabe der Bevölkerung an der Schriftkultur, immer wichtiger. Ulrich von Hutten und Martin Luther konnten daher mit ihrem Kampf gegen „welsche“ Kirchenherrschaft auf breite Unterstützung bauen. So wandte sich Luther 1520 in einer seiner Hauptschriften an den christlichen Adel „deutscher Nation“.
Auch die Barockdichter setzten sich für die deutsche Sprache und gegen Einflüsse anderer Sprachen ein, auch wenn noch beispielsweise Friedrich der Große der französischen Kultur den Vorzug gab, die in der frühen Neuzeit der deutschen Kultur wichtige Impulse gab (Vorbild Ludwigs XIV., Hugenotten). Die deutsche Kultur erfuhr auch von Zuwanderern wichtige Anregungen, genannt seien hier die Hugenotten (unter deren Nachfahren sich auch Theodor Fontane findet). Auch die jüdische Minderheit hatte entscheidenden Anteil am deutschen Geistesleben (Moses Mendelssohn, Heinrich Heine, u. a.). Da Deutschland kein Zentralstaat wie England, die Niederlande oder Frankreich war, erfolgte auch die Ausbildung einer deutschen Nation mit Verzögerung und erfolgte im bedeutenden Maße erst durch die Auseinandersetzung mit dem französischen Kaiserreich unter Napoléon Bonaparte.
Im Laufe der Zeiten wanderten weitere Bevölkerungsgruppen in den deutschen Sprachraum ein, so in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts viele Polen und Masuren ins Ruhrgebiet, und assimilierten sich im Laufe der Zeit. Auf der anderen Seite wanderten auch deutsche Bevölkerungsgruppen (aus der Schweiz, Deutsches Reich, usw.) in fremdsprachige oder überseeische Gebiete aus, gründeten dort eigene Kolonien oder wurden von der dortigen Bevölkerung assimiliert.
Die moderne deutsche Nation
Bis Ende des 18. Jahrhunderts gab es kein ausgeprägtes deutsches Nationalbewusstsein.[4] Einen Wechsel brachten erst die nationalen Bewegungen in der ersten Hälfte und der Mitte des 19. Jahrhunderts, die im Kampf gegen die napoleonische Herrschaft großen Auftrieb erhielten. Sie stellten die Legitimität der herrschenden Dynastien infrage und verbanden die nationale Einheit mit der Forderung nach politischer Mitbestimmung des Volkes und wirtschaftlicher Liberalisierung.
Die Volkszugehörigkeit, die an Stelle der Dynastie die Grundlage des Staates sein sollte, wurde in Mittel- und Osteuropa hauptsächlich von der Muttersprache abgeleitet, da hier Nationalstaaten als Identifikationsobjekte fehlten. Die deutsche Nationalbewegung scheiterte jedoch nach der Märzrevolution von 1848. Erst 1871 wurde mit der Reichsgründung der erste einheitliche deutsche Nationalstaat begründet. Seine Einwohner wurden entsprechend als „Reichsdeutsche“ bezeichnet. Andere Deutsche hatten ihre Siedlungsgebiete meistens in Vielvölkerstaaten und bezeichneten sich beispielsweise als „Banater Schwaben“ oder als „Sudetendeutsche“ usw. Für sie wurde hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus der Sammelbegriff „Volksdeutsche“ verwendet. Im Vollzuge der Gleichschaltung der Länder zum nationalsozialistischen Einheitsstaat erfolgte nach dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 mit Verordnung vom 5. Februar 1934 die erstmalige und bis heute gültige Verankerung der deutschen Staatsangehörigkeit in den Standesregistern.
Das Reden von ethnischen Deutschen hatte seit den Anfängen der Judenemanzipation oft eine antisemitische Tendenz. Obwohl viele deutsche Juden sich der deutschen Kulturnation zugehörig fühlten und deutsche Staatsbürger waren, wurde von Nationalisten behauptet, es gebe einen Gegensatz zwischen Deutschen und Juden; diese könnten also nicht Deutsche sein. Als Reaktion auf die Shoah wurde nach dem Zweiten Weltkrieg unter in Deutschland lebenden Juden die Frage erörtert, ob sie jüdische Deutsche oder nicht eher Juden in Deutschland seien.
Völkisches Konzept
Parallel und teilweise mit dem ethnischen Konzept verwoben bildete sich ab dem Beginn des 19. Jahrhunderts ein völkisches Verständnis des Deutschtums heraus. Aufbauend auf den Schriften Novalis’ entwickelte Friedrich Schlegel um 1801 die Idee einer „wahren“ Nation, welche ein familienähnliches Netzwerk bilden und so auf gemeinsamen Blutlinien, also einer gemeinsamen Abstammung, aller Nationsmitglieder beruhen würde.[5] Schlegel ging dabei entgegen jeglicher historischer Erkenntnis davon aus, dass eine gemeinsame Sprache von gemeinsamer Abstammung zeuge.[6] Viele Beobachter sehen dabei das völkische Element immer noch als das zentrale definierende Charakteristikum der heutigen deutschen Nation.[7] Ihren historischen Siegeszug trug die Rede vom Deutschtum mit der Revolution vom März 1848 davon;[8] dort wurde sie jedoch als Plädoyer für die Reichseinigung verstanden, die dann 1870/71 erfolgte.
Neuere Ansätze der Soziologie und Psychologie
Assimilationshypothese und Abstammungshypothese
Anhand der Frage, ob jemand ethnisch Deutscher werden kann, lassen sich die Anhänger der Assimilationshypothese von denen der Abstammungshypothese unterscheiden.[9] Die Assimilationshypothese besagt, dass die Anpassung an zentrale kulturelle Merkmale von Bedeutung sei. Dies seien vor allem die Beherrschung der deutschen Sprache, die Nichtzugehörigkeit zum Islam, die Wohndauer in Deutschland und ein deutscher Ehepartner. Die Abstammungshypothese dagegen behauptet, dass man „deutsch sein“ nicht lernen könne: „deutsch“ sei man demnach nur, wenn die Eltern Deutsche sind. Auch Bassam Tibi, deutscher Politikwissenschaftler syrischer Herkunft, stellt dazu ausdrücklich fest: „Eine ethnische Identität kann nicht erworben werden.“[10] Laut einer Studie von Tatjana Radchenko und Débora Maehler aus dem Jahr 2010 stimmt nur einer von 123 befragten Migranten und kein befragter autochthoner Deutscher der Aussage zu: „Man kann nie wirklich deutsch werden.“[11]
Die These, auch Anhänger der Assimilationshypothese hätten Probleme damit, in Muslimen ethnische Deutsche zu sehen, wird von der „Gesellschaft muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler“ bestätigt: Diese haben den Eindruck, „jedes Festhalten an genuin islamischen Positionen, die nicht dem von westlich-abendländischer Seite gesetzten Rahmen für Religiosität, Integrationskriterien und deutsche Identität entsprechen, könne von der Mehrheitsgesellschaft nur als gefährliche Abweichung vom gesellschaftlichen Konsens interpretiert werden.“[12]
Neue Deutsche
Der Begriff „Neue Deutsche“ ist ein postmodernes Konstrukt, um Identitätsbildungsprozesse deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund als prinzipielle Inklusionsprozesse zu verstehen. Im Forschungsprojekt „Hybride europäisch-muslimische Identitätsmodelle“ (HEYMAT), das von Naika Foroutan und Isabel Schäfer geleitet wird und an der Humboldt-Universität zu Berlin angesiedelt ist, wird er für Menschen mit muslimischem Migrationshintergrund verwendet.[13]
Deutschenfeindlichkeit
Deutschenfeindlichkeit oder auch Deutschenhass war eine breite Erscheinung in der Zeit der imperialistischen Auseinandersetzungen zwischen den Großmächten um die Jahrhundertwende.[14] Deutschland strebte während des Wilhelminismus nach einem Kolonialreich, konnte aber nur noch wenige Gebiete in Afrika, Asien und Neuguinea erfolgreich für sich beanspruchen.
Britische Antisemiten betonten während des zweiten Burenkrieges – einer Hochphase des Antisemitismus im Vereinigten Königreich – die oft deutschstämmigen Nachnamen britischer Juden, um ihnen so die nationale Zugehörigkeit und die Überzeugung „westlicher“ Werte wie Demokratie, Freiheit und Liberalismus abzusprechen. Vor allem während des Ersten Weltkriegs wurden Deutsche auf Propagandaplakaten der Entente-Mächte oft als grausame Schlächter und Mischformen aus Tier und Mensch dargestellt. Auch die Auseinandersetzung zwischen Zivilisation (Westen) und Kultur (Deutschland) wurde immer wieder thematisiert.
Der politische Begriff in Deutschland
Innerstaatliches Recht
De jure sind alle Personen Deutsche, welche
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (§ 1 StAG) oder
- als Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit Aufnahme auf dem Gebiet des Deutschen Reichs in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 gefunden haben (→ Statusdeutscher; Art. 116 Abs. 1 GG).
Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“. Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur die deutschen Staatsangehörigen „Deutsche“, sondern auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Das ist etwa von Bedeutung, wenn jemand in Deutschland ein Bürgerrecht für sich geltend macht, insbesondere das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (Freizügigkeit im Sinne von Art. 11 GG), das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) oder das Recht auf Rentenzahlungen nach dem Fremdrentengesetz. § 6 des Bundesvertriebenengesetzes definiert einen deutschen Volkszugehörigen als jemanden, der „sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale, wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird”.
Sonderfälle stellen Personen dar, die 1945 als deutsche Staatsbürger ihren Wohnsitz östlich der Oder-Neiße-Linie beibehalten haben, und Personen, die nach Art. 116 Abs. 2 GG einen Anspruch darauf haben, dass ihre illegale Ausbürgerung aus politischen beziehungsweise rassischen Gründen zwischen 1933 und 1945 rückgängig gemacht wird. Die Nachkommen beider Gruppen haben einen Rechtsanspruch auf Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei handelt es sich vor allem um Staatsbürger Polens[15] und Israels[16].
Völkerrechtliche Verträge
Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus im Ostteil Europas und der Auflösung des Warschauer Pakts schloss die Bundesrepublik Deutschland Verträge, durch die sich die Vertragspartner zum Schutz der deutschen Minderheit in ihren Staatsgebieten verpflichten. Es handelt sich um die folgenden Verträge:
- Vertrag mit Polen vom 17. Juni 1991
- Vertrag mit der Tschechischen und Slowakischen Republik vom 27. Februar 1992
- Vertrag mit Ungarn vom 6. Februar 1992
- Vertrag mit Rumänien vom 21. April 1992.[17]
Der Begriff „nationale Minderheit“ ist im Sinne des „Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten“ zu verstehen, das Deutschland am 11. Mai 1995 unterzeichnet hat.[18] In Artikel 3 dieses Übereinkommens heißt es: „Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.“ Ein polnischer Staatsbürger deutscher Abstammung hat also beispielsweise das Recht, selbst zu entscheiden, ob er als „Deutscher“ eingestuft und behandelt werden möchte oder nicht, und „Deutschtumsprüfungen“ finden bei Angehörigen der nationalen Minderheit der Deutschen dort, wo sie anerkannt sind, nicht statt. Die letztgenannte Regelung gilt allerdings nicht für Personen, die als Spätaussiedler anerkannt und deutsche Staatsbürger werden möchten.
Eine entsprechende Regelung wurde bereits im Deutsch-dänischen Abkommen vom 29. März 1955 vereinbart. Dort erklärt die dänische Regierung: „Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Kultur ist frei und darf von Amts wegen nicht bestritten oder nachgeprüft werden.“[19]
Die Bundesrepublik Deutschland fördert deutsche Minderheiten in den Ländern, mit denen sie in den 1990er-Jahren die o.g. Verträge abgeschlossen hat. Allerdings werden ausschließlich Mittlerorganisationen begünstigt. Eine direkte Förderung von Individuen, die der deutschen Minderheit angehören, findet nicht statt. Rechtsansprüche gegen den deutschen Staat, die über die Garantien des Art. 116 GG hinausgehen, haben Angehörige deutscher Minderheiten nicht[20] (→ Bleibehilfen).
Begriffliche Abgrenzungen
Menschen mit deutschen Vorfahren werden als deutschstämmig bezeichnet (z. B. US-Amerikaner deutscher Abstammung), wenn sie im Allgemeinen ganz oder teilweise deutscher Abstammung sind. Deutschstämmige unterscheiden sich von Volksdeutschen dadurch, dass sie ihr deutsches Erbe, die deutsche Sprache und das deutsche Brauchtum nicht notwendigerweise bewahrt haben müssen und in der Regel nicht oder nur zum Teil bewahrt haben. Bei der Festlegung über eine volkstümliche Abstammung aus Mitteleuropa liegt die Zahl der Deutschen deutlich höher als bei der Definition über die Staatsangehörigkeit oder über die Muttersprache und wird mit bis zu 150 Millionen Menschen angegeben (einschließlich der etwa 50 Millionen Menschen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika leben und die ihre hauptsächliche Herkunft nach eigenen Angaben auf deutsche Zuwanderer zurückführen).
Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ins Ausland gezogen sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet.
Deutschtum ist eine heute eher seltene Bezeichnung für ein deutsches Wesen, eine Kultur von Deutschen, auch außerhalb Deutschlands (vgl. Volkstum). So benannte sich 1908 der Allgemeine Deutsche Schulverein in Verein für das Deutschtum im Ausland um (heute Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland). In diesem Zusammenhang gilt Deutschtümelei als eine aufdringliche Betonung eines – wie auch immer gearteten – „typisch Deutschen“.[21]
Im Zusammenhang mit den Begriffen Deutschtum und Deutschtümelei bzw. übertriebener Betonung des deutschen Wesens ist auf die bereits oben hervorgehobene Herkunft und ursprüngliche Bedeutung des Wortes „deutsch“ hinzuweisen. Sie stellte zunächst eine abgrenzende Bezeichnung von „keltischen Bewohnern westeuropäischer Gebiete“ dar und hat – daraus abgeleitet – auch eine geschichtliche Bedeutung angenommen. Die Bezeichnung deutsch ist aus dieser Sicht am besten aus dem Gegensatz zu welsch richtig zu verstehen und zu beurteilen. Der Begriff „deutsch“ ist so gesehen zwar eine Bezeichnung sprachlich germanischen Ursprungs, wurde aber zunächst vor allem in der latinisierten Form theodisca lingua als amtliche Bezeichnung der germanischen (altfränkischen) Sprache im Reich Karls des Großen gebraucht.[22] Auch die Bezeichnung Germanien ist ein römischer Begriff und kein Name, den sich die so bezeichneten Völker selbst gegeben haben. Geschichtlich spielte die Situation der Völkerwanderung und der politisch vom Römischen Reich angestrebten Romanisierung Germaniens eine entscheidende Rolle. Die negative Bewertung und Bedeutung des Begriffs Deutschtümelei hängt zusammen mit einer rein abgrenzenden Haltung zwischen diesen kulturellen und sprachlichen Einflüssen. Das Moment der Abgrenzung und Ausgrenzung klingt jedoch nicht nur in dem Begriffspaar „welsch“ und „deutsch“ an, sondern auch in dem Begriff der „Barbaren“. Dies war in der Antike eine Sammelbezeichnung ursprünglich für alle der griechischen und später auch der römischen Kultur fernstehenden Völker.[23]
Geographische Verteilung
Das Gros der Deutschen lebt heute in Deutschland, wo es die Titularnation bildet. Darüber hinaus gibt es vor allem in Europa weitere Gruppen, die sich als ethnisch Deutsche betrachten.
Siehe auch: Geschichte DeutschlandsDeutsche und Nicht-Deutsche in Deutschland
Der größte Teil der Personen, die als „Deutsche“ bezeichnet werden, lebt heute in Deutschland, dem deutschen Nationalstaat. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik führten nur diese beiden Staaten noch das Wort „Deutsch“ beziehungsweise „Deutschland“ in ihrem Staatsnamen. Art. 116 des Grundgesetzes umfasst mit dem Begriff „Deutscher“ mehr Menschen als jene mit deutscher Staatsangehörigkeit, nämlich auch die sogenannten Statusdeutschen, deren Zahl allerdings inzwischen als sehr gering angenommen wird. Wenn nach der deutschen Wiedervereinigung von „Deutschen“ die Rede ist, sind in der Regel Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gemeint.
Nicht alle Einwohner Deutschlands sind deutsche Staatsangehörige, und nicht alle deutschen Staatsangehörigen sind ethnisch Deutsche. Es gibt in Deutschland also sowohl mehr Einwohner als auch deutsche Staatsangehörige als ethnisch Deutsche. Die ethnische Zugehörigkeit eines in der Bundesrepublik lebenden Menschen darf nur dann rechtlich in Form der Abwehr von Ansprüchen geltend gemacht werden, wenn der Betreffende sich auf ein Bürgerrecht beruft und zugleich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ansonsten verbietet es Art. 3 des Grundgesetzes, Menschen auf Grund ihrer Abstammung und Herkunft zu benachteiligen oder zu bevorzugen. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde eine rein ethnische Definition der Deutschen zunehmend infrage gestellt, zunächst durch wachsende Arbeitsmigration seit den 1950er-Jahren. Nach der Wiedervereinigung und dem Zusammenbruch der Sowjetunion sank mit der Zahl der Statusdeutschen auch das Bedürfnis nach einer über die Staatsgrenzen Deutschlands hinaus reichenden Definition der Deutschen, so dass bei der Reform des Jahres 2000 in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erstmals seit Beginn des 20. Jahrhunderts wieder Elemente des Geburtsortsprinzips (ius soli) Eingang fanden.
Die Rechte anerkannter nationaler Minderheiten in Deutschland sind durch Gesetze geschützt. Das bedeutet, dass sie selbst entscheiden, ob sie in einer bestimmten Situation als Deutsche (kraft Staatsangehörigkeit) oder als Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit (mit einem verbrieften Recht z. B. auf Brauchtumspflege oder eigene Schulen) behandelt werden wollen.
Im Übrigen halten viele Soziologen es nicht für sinnvoll, die Herkunft von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland zu fixieren (wie es in einigen osteuropäischen Ländern mit Hilfe von Nationalitätseinträgen geschieht): „Die Eigendynamik der modernen Gesellschaft [ist] erheblich inklusiver […] als die politische Semantik in Deutschland in den letzten 40 Jahren. Aus der internationalen Migrationsforschung ist bekannt, dass sich Migranten mit permanentem Residenzstatus von der autochthonen Bevölkerung immer weniger unterscheiden, was nicht im Sinne einer kulturellen Assimilation zu verstehen ist, sondern in dem Sinne, dass die Institutionen des Rechts und des Marktes, der Bildung und vielleicht auch der Politik für Herkünfte indifferenter werden.“[24]
Durch soziologische Konzeptionen der Hybridität und des Diversity Managements wird die Idee infrage gestellt, Menschen müssten entweder Deutsche oder Nicht-Deutsche sein und sich zu einem von beidem „bekennen“. Vielmehr seien deutsche Staatsbürger und lange in Deutschland lebende Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit oftmals „andere Deutsche“. Dies treffe in besonderem Maß auf muslimische Dauerbewohner Deutschlands zu.[25]
Deutschsprachige im geschlossenen deutschen Sprachraum außerhalb Deutschlands
Die Staatsangehörigen Österreichs, der Schweiz, Liechtensteins und anderer deutschsprachiger Regionen sind, auch wenn sie die deutsche Sprache als Muttersprache sprechen, rechtlich keine Deutschen, sofern sie nicht auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Österreich
Teile des 18. und 19. Jahrhunderts waren gekennzeichnet durch die Zuspitzung des Konflikts zwischen Preußen und Österreichern um die Vormachtstellung innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, was im Deutschen Dualismus mündete. 1806 legte der letzte römisch-deutsche Kaiser, Franz II., seine Krone nieder, da sich zahlreiche deutsche Fürsten dem vom französischen Kaiser Napoleon I. geschaffenen Rheinbund angeschlossen hatten. Bereits 1804 war das Kaisertum Österreich entstanden, indem sich Kaiser Franz II. als Franz I. zum Kaiser von Österreich krönen ließ. Nachdem Österreich im Sommer 1813 dem Bündnis von Preußen und dem Russischen Reich gegen Napoléon beitrat und in der Völkerschlacht bei Leipzig dem französischen Kaiser eine schwere militärische Niederlage beibrachten, war damit der Grundstein für den 1815 gegründeten Deutschen Bund gelegt, der Preußen und Österreich wiederum verband. Als in der Revolution von 1848 die Errichtung eines deutschen Nationalstaates möglich schien, stritt man sich heftig darum, ob zusammen mit Österreich eine Großdeutsche Lösung gefunden werden könne. Das Habsburgerreich umfasste auch zahlreiche Gebiete, in denen Deutsche nur eine Minderheit darstellten, wie beispielsweise Böhmen und Ungarn, deren Einbeziehung im Widerspruch zu einer nationalstaatlichen Lösung gestanden hätte. Die Deutsche Frage wurde 1867 bzw. 1870/71 dadurch geklärt, dass das Königreich Preußen zunächst den militärischen Sieg über Österreich erzielte, den Norddeutschen Bund gründete und daraufhin die Lösung eines weitgehend preußisch geprägten Deutschen Reiches ohne Österreich durchsetzte (→ Kleindeutsche Lösung). Dennoch bestanden bündnispolitische Verbindungen weiter fort, hinzu kamen die üblichen kulturellen Verbindungen, wie sie zwischen befreundeten Nachbarstaaten üblich sind.
Nach dem Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Monarchie entstand 1918 die Republik Österreich (die kurzfristig als Deutschösterreich bezeichnet wurde). Es gab viel Skepsis, inwieweit dieser „Rest-“ oder „Rumpfstaat“ – beraubt der ungarischen Agrar- und der böhmischen Industriegebiete – alleine lebensfähig sei. Ein Zusammenschluss mit dem Deutschland der Weimarer Republik wurde aber durch den Vertrag von Saint-Germain unmöglich (Anschlussverbot). Mit dessen Ratifizierung im Jahr 1919 wurde auch der Name „Deutschösterreich“ untersagt und in „Republik Österreich“ geändert.
In der Zeit des austrofaschistischen Ständestaats (1933 bis 1938) – der mit der Ausschaltung des Parlaments und der Eliminierung demokratischer Strukturen durch den Bundeskanzler Engelbert Dollfuß begann – war es der offizielle Standpunkt der Regierenden, Österreich als „zweiten“ – und wegen des katholischen Fundaments – „besseren deutschen Staat“ anzusehen. Ein eigenes Nationalbewusstsein war nur in Ansätzen vorhanden, man empfand sich als Österreicher, grenzte sich jedoch gegenüber den Deutschen nur unscharf ab. Als Bundeskanzler Kurt Schuschnigg immer stärker unter deutschen Druck geriet und eine Volksabstimmung ansetzte, ob Österreich Teil von Deutschland werden solle, und dafür sogar auf die Unterstützung der bis dato verfolgten Sozialdemokraten zurückzugreifen gedachte, verlangte die deutsche Führung ultimativ, die Abstimmung abzusetzen. Schließlich marschierte die deutsche Wehrmacht in Österreich ein. Der „Anschluss“ Österreichs am 13. März 1938 wurde von zahlreichen Menschen begrüßt, andere wiederum mussten fliehen oder wurden verhaftet. Führende Vertreter der österreichischen Sozialdemokratie wie auch der Vaterländischen Front, darunter auch Schuschnigg, wurden in Konzentrationslager verbracht. Die ursprünglich von Schuschnigg initiierte Volksabstimmung fand schließlich unter pseudo-demokratischen Umständen statt – ohne Wahlgeheimnis – und führte zu der von der neuen Autoritäten angestrebten Zustimmung. Der Name Österreich wurde aus den Bezeichnungen der nun zu Reichsgauen umgeformten Bundesländer getilgt (so wurde Ober- und Niederösterreich zu Ober- und Niederdonau). Die darauffolgenden Ereignisse, der Zweite Weltkrieg und die nationalsozialistische Diktatur, führten dann zu einem verstärkten Wunsch nach der Rückkehr zu einem österreichischen Nationalstaat. Viele Österreicher betätigten sich als Widerstandskämpfer gegen das nationalsozialistische Regime – z. B. Carl Szokoll – oder mussten wegen ihrer oppositionellen Haltung – wie etwa Franz Jägerstätter, der bereits 1938 die Eingliederung Österreichs in das Nachbarland abgelehnt hatte – mit ihrem Leben büßen.
Unmittelbar nach der Befreiung Österreichs und der Wiederrichtung der Republik Österreich wurden am 10. Juli 1945 durch das österreichische „Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz“ (STBl. Nr. 59) die Sammeleinbürgerungen österreichischer Staatsbürger im Zuge des „Anschlusses“ Österreichs an das Deutsche Reich rückgängig gemacht. Unterstützt durch die erfolgreiche Geschichte der Zweiten Republik ging auch eine eindeutige Abgrenzung gegenüber den Deutschen einher. Dazu trug neben den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus auch die Tatsache bei, dass sich Österreich gegenüber den Besatzungsmächten als „erstes Opfer des Nationalsozialismus“ bessere Friedensbedingungen erhoffte. Wesentliche österreichische Politiker hatten unter dem nationalsozialistischen Regime gelitten – wie Leopold Figl und Adolf Schärf – oder emigrieren müssen (etwa Bruno Kreisky). So bezeichnen sich die Österreicher heute nahezu einhellig (mit Ausnahme betont deutschnationaler Bürger, die empirischen Untersuchungen zufolge weniger als fünf Prozent ausmachen) trotz der gemeinsamen Sprache – wo allerdings Unterschiede in Grammatik, Stil und besonders den Dialekten festzustellen sind – nicht als „Deutsche“; eine eigene österreichische Identität ist mittlerweile längst unverkennbar. In der Republik Österreich wird unterschieden zwischen deutsch-, slowenisch-, romanes-, slowakisch-, ungarisch und kroatischsprachigen[26] Österreichern, entsprechend sind auch die offiziellen Minderheitensprachen geregelt.[27][28]
In Österreich existiert vor allem im „Dritten Lager“ ein deutschnationaler Flügel, dessen Anhänger sich als Volksdeutsche sehen.
Schweiz
Die (ober-)deutschsprachigen Schweizer sind faktisch seit dem Schwabenkrieg und formell seit dem Westfälischen Frieden 1648 politisch vom Binnendeutschen beziehungsweise dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation getrennt. Sie nennen sich zwar Deutschschweizer (als Gegensatz zu den französisch- und italienischsprachigen Schweizern) und bezeichnen ihre Dialekte mit dem Sammelbegriff Schweizerdeutsch beziehungsweise „Schwyzerdütsch“, doch betrachten sie sich seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr als zum deutschen Volk zugehörig: „Deutsche an sich waren nur noch die Reichsdeutschen.“[29] Diese Einstellung wurde durch die wilhelminische Zeit und vor allem durch die Herrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland gefestigt.[30]
Liechtenstein
Das Fürstentum Liechtenstein hat als einziges Land im deutschen Sprachraum ausschließlich Deutsch als Amts- und Schulsprache.
Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches wurde Liechtenstein 1806 unabhängig und war im 19. Jahrhundert Mitglied des Deutschen Bundes. Wirtschaftlich war Liechtenstein von 1852 bis 1919 durch einen Zollvertrag mit Österreich verbunden. Nachdem die Habsburgermonarchie aufgelöst wurde, lehnte es sich dagegen zunehmend an die Schweiz an (Zollvertrag 1923). Am Beispiel der Landeshymne kann man erkennen, dass spätestens während des Ersten Weltkrieges das Deutschtum Liechtensteins infrage gestellt werden, von Zeitgenossen aber auch nachdrücklich verteidigt werden konnte. Die Mitte des 19. Jahrhunderts gedichtete Hymne Oben am deutschen Rhein war schon um 1895 verbreitet und spätestens ab 1920 offizielle Nationalhymne. Die Bezeichnung des Rheins als deutsch und gar deutliche Bezüge auf Deutschland („Dies liebe Heimatland im deutschen Vaterland“) erregten im 19. Jahrhundert offensichtlich noch keinen Anstoß. Noch 1916 konnte ein Landesgedicht den deutschen Rhein enthalten und der Dichter sich „als Deutscher“ bezeichnen. Fast gleichzeitig gab es jedoch auch den Versuch eines Dichters, mit dem Text „Oben am jungen Rhein“ deutsche Bezüge aus der Hymne zu entfernen – dieser traf durchaus auf Widerstand. Aus den 1930er-Jahren sind teils heftige Auseinandersetzungen zwischen deutsch oder sogar nationalsozialistisch gesinnten Liechtensteinern und Liechtensteiner Landespatrioten auch um den Text der Hymne überliefert. Landestreue Gruppen nutzten einen „bereinigten“ Text, um sich von den Nationalsozialisten und dem Deutschen Reich abzugrenzen. Trotz erneuter Reformversuche kurz nach Kriegsende wurde erst 1963 ein leicht veränderter Text ohne den Begriff deutsch vom Landtag zur Landeshymne erklärt.[31]
Belgien
Deutsch ist eine der drei Amtssprachen Belgiens und wird als Muttersprache im Osten des Landes, in den Kantonen Eupen und Sankt Vith gesprochen.
Luxemburg
Das Deutsche ist neben dem Luxemburgischen und Französischen eine der drei offiziellen Amtssprachen Luxemburgs.
Südtirol
Südtirol wurde 1919 von Österreich an Italien abgetreten; die deutsche Sprache und Kultur wurde dort zunächst unterdrückt (→ Italianisierung). Auch nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland sollte Südtirol bei Italien verbleiben. Die deutschsprachigen Einwohner (damals 80 % der Bevölkerung) wurden bei der so genannten Option vor die Wahl gestellt zwischen einem zukünftigen Leben in ihrer zu Italien gehörenden Heimat, allerdings unter Aufgabe der deutschen Sprache und Kultur, und einer Umsiedlung in damals von Deutschland besetzte Gebiete in Polen (Galizien). Zwar stimmten 86 % der Wahlberechtigten für die Umsiedlung, tatsächlich umgesiedelt wurde von diesen jedoch nur knapp die Hälfte. 1946 wurde Südtirol formal eine Autonomie zugestanden, die jedoch erst mit dem 2. Autonomiestatut von 1972 vollständig umgesetzt wurde. Heute sind nach einem Tiefpunkt in den 1950er-Jahren wieder etwa 69 % der Bevölkerung deutschsprachig.
Dänemark
Für Dänemark siehe Deutsche Minderheit in Dänemark.
Frankreich
Siehe: Elsass und Lothringen
Deutsche Minderheiten außerhalb des geschlossenen deutschen Sprachraums
Personen, die sich zur deutschen Kultur zugehörig fühlen, aber aus deutschen Siedlungsgebieten außerhalb Deutschlands stammen, werden vereinzelt – etwa von den Vertriebenenverbänden – als Volksdeutsche bezeichnet. Zu dieser Gruppe gehörige Spätaussiedler (§ 4 BVFG), die nach dem 31. Dezember 1992 die ehemalige Sowjetunion verlassen haben, um sich innerhalb eines halben Jahres in Deutschland niederzulassen, besitzen einen gebundenen Anspruch auf Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft. Soweit sie diesen Anspruch nicht eingelöst haben, gelten sie trotz ihrer deutschen Volkszugehörigkeit rechtlich nicht als Deutsche.
Deutschsprachige Minderheiten leben unter anderem in Polen (→ Deutsche Minderheit in Polen; insbesondere noch in Oberschlesien), Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Rumänien, wie auch in Israel, Namibia, Brasilien (→ Deutschbrasilianer), Chile (→ Deutsche in Chile) und in den USA (→ Deutschamerikaner). Des Weiteren gibt es eine kleinere Bosporus-Deutsche genannte Gruppe deutscher Einwanderer in der Türkei.
In den Auswanderergruppen erfolgte die Assimilation in unterschiedlichem Maß: viele Einwanderer haben sich völlig an die Kultur des Gastlandes angepasst und zum Teil auch ihre Namen entsprechend geändert (z. B. Schmidt in Smith), andere halten, in mehr oder weniger intensiver Form, kulturelle und folkloristische Traditionen aufrecht. Insbesondere der Zweite Weltkrieg trug dazu bei, dass viele Deutsche sich vom deutschen Mutterland eher distanzierten. Traditionsgebunden blieben dagegen vor allem die Hutterer, Alt-Mennoniten und Amische in den USA.
In die USA gab es unterschiedliche Auswanderungswellen. Im 18. Jahrhundert siedelten sich viele Deutsche in New York und Pennsylvania an, darunter insbesondere in Germantown sowie die Gegend um Lancaster (Pennsylvania). Mitte des 19. Jahrhunderts war der Mittlere Westen als Ziel besonders beliebt. Unter den Städten waren Cincinnati, St. Louis, Chicago und Milwaukee die bevorzugten Orte, aber auch viele ländliche Gegenden von Ohio über Illinois bis nach North Dakota wurden von den eher landwirtschaftlich interessierten Auswanderern bevorzugt.
Die teilweise bereits vor 800 Jahren (Zimbern, Siebenbürger Sachsen, Zipser, Baltendeutsche) oder deutlich später (Donauschwaben, Bukowinadeutsche, Wolgadeutsche, Schwarzmeerdeutsche) nach Ostmittel- und Osteuropa sowie dem Balkan ausgewanderten Deutschen hatten sich ihre kulturelle Identität teils bewahrt, sich aber zum großen Teil auch mit der jeweiligen einheimischen Bevölkerung vermischt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden sie fast zur Gänze vertrieben, flohen oder emigrierten in der folgenden Zeit. Nur noch in Polen, Ungarn, Russland, Kasachstan, Kirgisistan, in schnell abnehmender Zahl in Rumänien und in geringer Zahl auch in der Tschechischen Republik sowie den Republiken des ehemaligen Jugoslawiens gibt es (nach eigenem Selbstverständnis) noch Minderheiten, die zum Teil von mittelalterlichen oder neuzeitlichen deutschen Auswanderern abstammen.
Die um den Zweiten Weltkrieg ausgewanderten deutschen Gemeinschaften haben sich ihre Identität vor allem in Brasilien (Gebiet um Blumenau sowie um Novo Hamburgo in Rio Grande do Sul), Argentinien (Misiones, Crespo, Coronel Suárez, Bariloche, Villa General Belgrano), Chile (beispielsweise Gebiete um Valdivia, Osorno, Puerto Varas und Puerto Montt), Paraguay (unter anderem Mennoniten im Gran Chaco und Schwaben in Itapúa) und in Namibia erhalten. Dort gibt es jeweils auch deutschsprachige Zeitungen (z. B. die Allgemeine Zeitung in Namibia), Schulen und ein mehr oder weniger reges Kulturleben.
Siehe auch: Russlanddeutsche, Jugoslawiendeutsche, Wolgadeutsche, Deutsch-Balten, Rumäniendeutsche, Ungarndeutsche
Siehe auch
Literatur
- Was ist deutsch? Fragen zum Selbstverständnis einer grübelnden Nation. Katalogband zur gleichnamigen Ausstellung des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg, Verlag des Germanischen Nationalmuseums, 2006.
- Heinrich Beck, Dieter Geuenich, Heiko Steuer, Dietrich Hakelberg (Hrsg.): Zur Geschichte der Gleichung „germanisch – deutsch“. Sprache und Namen, Geschichte und Institutionen. Ergänzungsbände zum Reallexikon der germanischen Altertumskunde. Bd 34. Berlin 2004, ISBN 3-11-017536-3.
(Inhaltsverzeichnis des Bandes; Rezension von Gregor Hufenreuter in: Historische Literatur. Rezensionszeitschrift von H-Soz-u-Kult. Steiner, Stuttgart 22. Juli 2004, ISSN 1611-9509.) - Dominik Nagl: Grenzfälle – Staatsangehörigkeit, Rassismus und nationale Identität unter deutscher Kolonialherrschaft. Peter Lang Verlag, Frankfurt/Main 2007, ISBN 978-3-631-56458-5. (Inhaltsverzeichnis)
- Hermann Weisert: Seit wann spricht man von Deutschen? In: Blätter für deutsche Landesgeschichte Bd. 133, 1997, S. 131–168.
Weblinks
Wiktionary: Deutsche – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ vom 16. Dezember 1981
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über das „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ vom 13. November 2003 (PDF; 94 kB)
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Bedeutung von Nationalitäteneinträgen vom 3. Mai 2007 (PDF; 41 kB)
- Wolfgang Kaschuba: Deutsche Wir-Bilder nach 1945: Ethnischer Patriotismus als kollektives Gedächtnis? (PDF; 180 kB)
- Georg Hansen: Die Ethnisierung des deutschen Staatsbürgerrechts und seine Tauglichkeit in der EU (PDF; 187 kB)
- Matthias Kulinna: Ethnomarketing in Deutschland. Die Konstruktion von Ethnizität durch Marketingakteure. Frankfurt 2007, Dissertation am Fachbereich 11 Geowissenschaften/Geographie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, 278 Seiten (PDF; 2,69 MB)
Einzelnachweise
- ↑ þiudisko
- ↑ Hagen Schulze: Kleine deutsche Geschichte, dtv, 7. Aufl. 2005, S. 19.
- ↑ Brubaker, Rogers: Citizenship and Nationhood in France and Germany, Harvard University Press, Cambridge (Massachusetts) 1992.
- ↑ Hans Kohn (1951): „The Eve of German Nationalism (1789–1812)“. Journal of the History of Ideas Vol. 12, Iss. 02, S. 256–284, hier S. 257 (online).
- ↑ Hans Kohn (1950): „Romanticism and the Rise of German Nationalism.“ The Review of Politics Vol. 12, Iss. 04, S. 443–472, 459 f. (online).
- ↑ Hans Kohn (1950): „Romanticism and the Rise of German Nationalism.“ The Review of Politics Vol. 12, Iss. 04, S. 443–472, 460 (online).
- ↑ Stefan Senders (1996): „Laws of Belonging: Legal Dimensions of National Inclusion in Germany.” New German Critique, S. 147–176, insbes. S. 175.
- ↑ Karl Haenchen: Kaiser Wilhelms I. Bericht über die Berliner Märzrevolution 1848, in: Weiße Blätter. Monatsschrift für Geschichte, Tradition und Staat, hrsg. von Karl Ludwig Frhr. von und zu Guttenberg, Bad Neustadt/Saale 1934–1943, März 1938, S. 69 (PDF).
- ↑ Michael Mäs/Kurt Mühler/Karl-Dieter Opp: Wann ist man deutsch? Empirische Ergebnisse eines faktoriellen Surveys. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 57, 2005, S. 112–134.
- ↑ Bassam Tibi: Leitkultur als Wertekonsens. Bilanz einer missglückten deutschen Debatte, Aus Politik und Zeitgeschichte, Ausgabe 1-2/2001.
- ↑ Tatjana Radchenko/Débora Maehler: Noch Ausländer oder schon Deutscher? Einflussfaktoren auf die Selbsteinschätzung und Fremdwahrnehmung von Migranten. Fazit des 47. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, 26. bis 30. September 2010 in Bremen; Universität zu Köln, 2010.
- ↑ Gesellschaft muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler: Islam in Deutschland. Zukunftschancen unserer politischen Kultur. Gemeinsame Tagung des Kulturwissenschaftlichen Instituts und des Zentrums für Türkeistudien. 28.–29. Mai 1998.
- ↑ Neue Deutsche, Hybride europäisch-muslimische Identitätsmodelle, Projekte & Vereine: Heymat, Humboldt-Universität zu Berlin
- ↑ Vgl. insbes. zu „Vorurteilen auf der inter-ethnischen Ebene“ Susanne Janssen, Vom Zarenreich in den amerikanischen Westen: Deutsche in Rußland und Rußlanddeutsche in den USA (1871–1928) (= Studien zur Geschichte, Politik und Gesellschaft Nordamerikas; Bd. 3). LIT Verlag, Münster 1997, ISBN 3-8258-3292-9, S. 243.
- ↑ Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Warschau: Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (PDF)
- ↑ Ofer Aderet: Deutsche Staatsbürgerschaft. Haaretz vom 25. Juli 2007
- ↑ Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS – Drucksache 14/4006 – Förderung deutscher Minderheiten in Osteuropa seit 1991/1992 (PDF)
- ↑ Europarat: Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
- ↑ Deutsch-dänisches Abkommen vom 29. März 1955. Abschnitt II/1, S. 4 (PDF)
- ↑ Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS, Drucksache 14/4006 – Förderung deutscher Minderheiten in Osteuropa seit 1991/1992 (PDF)
- ↑ Deutschtümelei nach Mackensen – Großes Deutsches Wörterbuch, 1977.
- ↑ Günther Drosdowski: Etymologie. Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache – Die Geschichte der deutschen Wörter und der Fremdwörter von ihrem Ursprung bis zur Gegenwart. Dudenverlag, Band 7, Mannheim 21997 (Stichwort „deutsch“, S. 123; Stichwort „welsch“, S. 808).
- ↑ Tillmann Bendikowski: Der Tag, an dem Deutschland entstand. Die Geschichte der Varusschlacht. C. Bertelsmann, 2008, ISBN 978-3-570-01097-6 (Stichwortverzeichnis zu „Barbaren“ und „Welsch“, S. 7, 23, 48, 51, 53, 56, 68, 97, 109, 122, 133, 136, 146, 175 f., 201, 217; das Buch setzt sich zur Aufgabe, die Beurteilung der geschichtlichen Geschehnisse von aller „Deutschtümelei“ zu befreien).
- ↑ Armin Nassehi: Die doppelte Sichtbarkeit von Immigranten. Eine Kritik des gegenwärtigen Einwanderungsdramas. In: Berliner Republik 1/2001.
- ↑ Naika Foroutan, Isabel Schäfer: Hybride Identitäten – muslimische Migrantinnen und Migranten in Deutschland und Europa. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Heft 5/2009 vom 26. Januar 2009 (online).
- ↑ Kroatisch.htm Branko Tošović: Burgenlandkroatisch
- ↑ Minderheiten in Österreich: Ethnische Minderheiten – Die österreichischen Volksgruppen, Initiative Minderheiten
- ↑ 2. Bericht Österreichs gemäß Artikel 25 Abs. 2 des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten, Wien, September 2006 (PDF)
- ↑ Zit. nach Helmut Berschin, Deutschlandbegriff im sprachlichen Wandel, in: Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit, 1949–1989–1999, Campus Verlag, Frankfurt a.M./New York 1999, ISBN 3-593-36240-6, S. 217–225, hier S. 219.
- ↑ Christa Dürscheid, Martin Businger (Hrsg.): Schweizer Standarddeutsch. Beiträge zur Varietätenlinguistik. Gunter Narr Verlag, Tübingen 2006, ISBN 3-8233-6225-9, S. 7.
- ↑ Josef Frommelt: Die liechtensteinische Landeshymne. Entstehung, Einführung, Veränderungen. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein 104 (2005), S. 39–45.
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