- GmbH (Schweiz)
-
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (französisch "Société à Responsabilité limitée", italienisch "Società a garanzia limitata") ist im Schweizer Recht die Bezeichnung für eine Gesellschaftsform einer haftungsbeschränkten Gesellschaft.
Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 20'000 Schweizer Franken (CHF) betragen. Seit 1. Januar 2008 muss das Stammkapital vollliberiert (volleingezahlt) werden. Weitere Neuerung ist unter Anderem, dass die GmbH in der Schweiz nicht mehr zwingend zwei Gesellschafter haben muss. Die Obergrenze des Stammkapitals, die vorher bei zwei Millionen Schweizer Franken lag, fällt ebenfalls weg. Die GmbH ist für kleinere Unternehmungen gedacht. Die Mindesthöhe eines Stammanteils beträgt 100 CHF in bar oder Sacheinlagen [1]. Die GmbH wird immer ins Handelsregister eingetragen.
Neben der GmbH besteht im Schweizer Recht mit der Aktiengesellschaft eine weitere Form einer haftungsbeschränkten Gesellschaft.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bilden Artikel 772–827 des Obligationenrechts.
Quellen
Weblinks
Personengesellschaften: Einfache Gesellschaft | Kollektivgesellschaft | Kommanditgesellschaft |
Körperschaften: Aktiengesellschaft | Genossenschaft | Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Kommanditaktiengesellschaft | (Verein)
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.