Gesellschaft (Recht)

Gesellschaft (Recht)

Eine Gesellschaft ist im wirtschaftlichen sowie im juristischen Sprachgebrauch überwiegend eine durch Rechtsgeschäft begründete privatrechtliche Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen – die „Gesellschafter“ – zu einem gemeinsamen Zweck. Je nach Rechtsform kann es sich dabei bei der Gesellschaft auch um eine juristische Person handeln.

Die Gesellschaft wird damit insbesondere abgegrenzt von z. B. der Gemeinschaft, bei der nicht der gemeinsame Zweck, sondern die übereinstimmenden Individualziele der beteiligten Personen im Vordergrund stehen, und die nicht auf einem eindeutigen Vertrag als Rechtsgeschäft beruht.

Gesellschaften sind oft Unternehmensträger (Betriebsgesellschaft), häufig beschränken sie sich jedoch auf passive Gesellschaftszwecke, so dass es reine Besitz-, Verwaltungsgesellschaften gibt u.ä. Ferner wird nach anderen Merkmalen abgegrenzt:

  • Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – je nach dem ob sich die Gesellschafter zu einer Personenmehrheit zusammenschließen oder eine juristische Person schaffen wollen
  • Innen- / Außengesellschaft, Scheingesellschaft – je nach dem ob und wie die Gesellschaft am Rechtsverkehr teilnimmt

Siehe auch

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