Gottlieb Wilhelm Freudentheil

Gottlieb Wilhelm Freudentheil
Gottlieb Wilhelm Freudentheil

Gottlieb Wilhelm Freudentheil (* 24. September 1792 in Stade; † 2. April 1869 in Stade) war ein deutscher Politiker und Anwalt.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Gottlieb Wilhelm Freudentheil wurde als jüngstes von zehn Kindern eines Kaufmannes in Stade geboren. Nach dem Besuch des Stader Gymnasiums Athenaeum studierte er von 1811 bis 1814 Jura und Philosophie in Göttingen. Während des Studiums wurde er Mitglied des Corps Bremensia Göttingen. 1814 ließ sich Freudentheil als Jurist in Stade nieder und wird bereits 1819 zum Bürgerworthalter gewählt. 1816 heiratete er seine erste Frau, die 1823 verstirbt. Er heiratete 1824 Christiane Holtermann. Aus dieser Ehe gingen sechs Kinder hervor, von denen der Sohn Emil Freudentheil noch zu Lebzeiten seines Vaters in dessen Kanzlei eintrat. Nach 1825 ist Freudentheil nicht mehr als Bürgerworthalter tätig sondern ist Protokollführer des Rats. Ab 1852 fungierte er in Stade als Obergerichtsanwalt. Die Stadt Stade ernannte ihn am 19. November 1864 aus Anlass seines 50jährigen Doktorjubiläums zum ersten Ehrenbürger. Gottlieb Wilhelm Freudentheil starb an einem Herzschlag. Sein Grabmal auf dem Stader Horstfriedhof ist erhalten.

Freudentheil war aktiver Freimaurer in der Loge Zum großen Christoph in Stade; 1837 war deren deputierter Meister und später auch ihr Meister vom Stuhl.

Politiker

Freudentheil wurde seit 1830 einer der politisch-liberalen Führer des Königreichs Hannover und somit in ganz Deutschland als Verfassungskämpfer bekannt. Er war über 20 Jahre juristischer Berater der Bürgerschaft in Stade, später wurde Freudentheil Abgeordneter der Hannoverschen Ständeversammlung und begründete die Verfassung des Königreich Hannovers mit. 1848 nahm er am Vorparlament teil und gehörte dem Fünfzigerausschuss an. Vom 18. Mai 1848 bis zum 30. Mai 1849 war er als Abgeordneter für den 16. hannoverschen Wahlkreis in Stade Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung. Er gehörte der gemäßigten Linken an und war Mitglied der Kaiserdeputation, die dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone anbot.

Anwalt

Freudentheil setzte sich weiterhin energisch für den Anwaltsstand und dessen Ansehen ein. Er forderte die Selbstverwaltung der Anwälte durch Einrichtung von Anwaltskammern, welche seit 1852 in Hannover eingerichtet wurden. Freudentheil gründete eine solche Kammer in Stade und wurde deren Vizedirektor. In zwei Schriften (1831 und 1837) zeigte er die Unterdrückung der Advokatur auf. In einer der Schriften zeigte er einen historischen Abriss des Advokaturstandes auf, der eine Art Weltgeschichte der Anwaltschaft werden sollte, an der Freudentheil seit 1833 arbeitete.

Literatur

  • Karl Ernst Hermann Krause: Freudentheil, Gottlieb. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 7, Duncker & Humblot, Leipzig 1877, S. 356.
  • Heinrich Best, Wilhelm Weege: Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Droste-Verlag, Düsseldorf 1998, S. 144 f., ISBN 3-7700-0919-3.
  • Egbert Weiß: Corpsstudenten in der Paulskirche. In: Einst und Jetzt, Sonderheft 1990, München 1990, S. 20.

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