- Grundton
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Als Grundton bezeichnet man in der Musik:
- den Zielton einer Melodie der auch als Finalis bezeichnet wird.
- den tiefsten Ton eines Akkords in Grundstellung – bei einem in beliebiger Umkehrung auftretenden Akkord ist nicht zwangsläufig der tiefste Ton auch der Grundton;es gibt auch Akkorde, bei denen der Grundton im Sinne der Partialtonreihe fehlt: So nennt man z. B. den Akkord h-d'-f' in C-Dur einen verkürzten Dominantseptakkord, dessen Grundton g zwar als Basis im Sinne der Partialtonreihe fungiert, aber nicht gespielt wird. Ähnlich verhält es sich bei verminderten Septimakkorden, die sich auf vier verschiedene Grundtöne beziehen können (wobei Einzeltöne enharmonisch verwechselt sind).
- bei einem einzelnen Ton die (tiefste) Grundfrequenz (Grundschwingung), die der eigentlichen Tonhöhe entspricht, während die mitschwingenden Obertöne die Klangfarbe des Tones bestimmen; sind die Obertöne eher gering ausgeprägt, spricht man von einem „grundtönigen“ Klang;
- bei Blasinstrumenten den tiefsten Ton bei kompletter, unmodifizierter Luftsäule (alle Grifflöcher geschlossen bzw. keine Ventile oder Zusatzklappen betätigt).
Literatur
- Michael Dickreiter, Volker Dittel, Wolfgang Hoeg, Martin Wöhr, "Handbuch der Tonstudiotechnik", 7. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Herausgegeben von der ARD.ZDF medienakademie, Nürnberg, 2 Bände, Verlag: K G Saur, München, 2008, ISBN 3-598-11765-5 oder ISBN 978-3-598-11765-7
Kategorien:- Harmonielehre
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