- Grußformel (Korrespondenz)
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Eine Grußformel oder Schlussformel (formule de courtoisie) ist ein Bestandteil des Kanzleizeremoniells und wird dort für unterschiedliche Textarten verwandt (Urkunden, Kanzleischreiben (lettre de cérémonie), Kabinettsschreiben (lettre de cabinet), Handschreiben (Chirografo) usw.)
Sie wird nur einmal verwendet, also nicht nach einem Postskriptum.
Geschichte
Im Mittelalter waren Briefschlussformeln wie datum die nativitatis S. Ioannis A.D. MCCCL – „gegeben am Tag der Geburt Johannes des Täufers im Jahr des Herrn 1350“ üblich.
Grußformel und DIN-Normen
Beim Abfassen von Briefen sind Anrede und Grußformel am Schluss des Briefes üblich. Die Auswahl der sprachlichen Mittel hängt vom jeweiligen Texttyp ab. Je nach Texttyp liegen die Regeln zur Abfassung auch in Form von Regelwerken vor, wie etwa bei Briefen in Briefstellern.
Die Grußformel in der Bundesrepublik Deutschland in der geschäftlichen Korrespondenz wird formal wie inhaltlich durch die DIN 5008 und DIN 676 geregelt. Demnach ist sie mit einer Leerzeile vom Text des Briefes abzusetzen und endet ohne Punkt. Die darunter gesetzte Unterschrift wiederum erfordert vier weitere Leerzeilen, falls Postskriptum und/oder Anlagenvermerk folgen. Eine maschinengeschriebene Wiederholung des Namens des Unterzeichners gilt als höflich – sofern der Name nicht bereits aus einem persönlichen Briefkopf deutlich hervorgeht.
Allgemeine Grußformeln
- „Freundliche Grüße“/„Beste Grüße“/„Schöne Grüße“
- „Mit freundlichem/bestem/schönem Gruß“
- „Mit freundlichen/besten/schönen Grüßen“
- „Mit freundlichem/bestem/schönem Gruße“
- „Es grüßt (Sie) ... (Name)“
- „Viele Grüße aus ... (Wohnort)“
Ein immer häufiger anzutreffender Fehler ist, dass die Grußformel – wie im angelsächsischen Raum – mit einem Komma abgeschlossen wird. Richtig ist jedoch, kein Satzzeichen zu verwenden.
Diplomatische Grußformeln
Eine diplomatische Note wird dem französischen Zeremoniell folgend üblicherweise mit einer besonderen Schlussgrußformel abgeschlossen:
- Gerne nutze ich diesen Anlass, um Exzellenz..., (erneut) meiner... Hochachtung zu versichern.
- Genehmigen Sie..., die Versicherung meiner... Hochachtung.
Dabei erhalten
- der Apostolische Nuntius, außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter und Gesandte die „ganz ausgezeichnete Hochachtung“
- ein Geschäftsträger, ein Botschaftsrat die „ausgezeichnete Hochachtung“
- alle anderen fremden Diplomaten die „vorzügliche Hochachtung“.
Grußformeln für Geschäftsbriefe
Neutral, sehr häufig verwendet:
- „Mit freundlichen Grüßen“ (mit Abstand die häufigste Form in Deutschland)
- „Freundliche Grüße“
- „Mit freundlichem Gruß(e)“
- „Mit besten Grüßen“
Heute vor allem noch in amtlichen Schreiben:
- „Hochachtungsvoll“
- „mit vorzüglicher Hochachtung“
Diese beiden Grußformeln sind jedoch im Gebrauch gegenüber früher stark zurückgegangen, da sie recht förmlich erscheinen. Im Geschäftsverkehr werden sie daher unter Umständen von manchen Adressaten als unhöflich empfunden, als sie zuweilen ironisch gebraucht werden – die ihnen eigentlich innewohnende Höflichkeit wird ins Gegenteil verkehrt –, etwa wenn der Schreiber nicht freundlich grüßt, jedoch die Form wahren will, beispielsweise bei der letztmaligen Mahnung vor Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Im Rahmen einer Korrespondenz unter Rechtsanwälten gilt die Formel „mit (vorzüglicher) kollegialer Hochachtung“ als äußerst unhöflich.
Spezielle Firmenkorrespondenz:
- „Mit bester Empfehlung“
- „Mit besten Empfehlungen“
- „Mit verbindlichen Grüßen“
Nur geeignet für Firmenkorrespondenz, insbesondere wenn anliegend etwas überreicht wird (Dokumente, Informationen, Gratiswaren) oder sich die Firmen tatsächlich für Dienstleistungen oder als Warenanbieter empfehlen.
Beispiel für eine komplette Schlussformel in einem Geschäftsbrief:
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und verbleiben mit freundlichen Grüßen Bankhaus Haßloch & Cie. KGaA ppa. Dr. Markus Möglich
Grußformeln für private Korrespondenz
Neutral:
- „Viele Grüße“
- „Beste Grüße“
- „Freundliche Grüße“
Spezielle Grüße:
- „Mit den besten Grüßen aus … (Ort)“
- „Grüße aus dem sonnigen … (Ort)“
- „Mit den besten Grüßen nach … (Ort)“
Freundschaftlich:
- „Schöne Grüße“
- „Herzliche Grüße“
- „Liebe Grüße“
- „In Verbundenheit“
Intimere oder vertrautere Verhältnisse:
- „Viele liebe Grüße“
- „Alles Liebe“
- "Alles Gute"
anstelle oder zusätzlich zu obigen Schlussformeln wird häufig vor den eigenen (Vor)Namen „Dein“ bzw. „Deine“ gesetzt, z.B.:
- „In Liebe, Dein(e)…“
Spezielle Grußformeln
- In Enzykliken: „Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 25. März, dem Fest Mariä Verkündigung des Jahres 1987, dem neunten Jahr Unseres Pontifikates“.
Auch an hohe Amtsträger kann man eine besondere Schlussgrußformel wählen:
- Bundespräsident: vollkommene Hochachtung
- Präsident des Deutschen Bundestages: ganz ausgezeichnete Hochachtung
- Bundeskanzler: ganz ausgezeichnete Hochachtung
- Präsident des Bundesrates: ganz ausgezeichnete Hochachtung
- Präsident des Bundesverfassungsgerichtes: ganz ausgezeichnete Hochachtung
- Bundesminister: ausgezeichnete Hochachtung
- Ministerpräsident: ausgezeichnete Hochachtung
- vorzügliche Hochachtung
- besondere Hochachtung
Mit Bezug auf Verbände oder Vereinigungen
- „Mit gewerkschaftlichem Gruß“ – Grußformel für Geschäftsbriefe von Gewerkschaftern.
- „Mit sportlichem Gruß“ – für alle Briefe um das Thema Sport.
- „Mit gebärdenfreundlichen Grüßen“ – Grußformel zwischen Gehörlosen, Schwerhörigen und Gebärdensprachlern.
- „Mit Fliegergruß“ – diese Grußformel wird nur von Fliegern und Piloten benutzt. Daneben alt: „many happy landings“, neu: „happy landings“; „Blue Sky“.
- „Mit kameradschaftlichen Grüßen“ – Grußformel zwischen aktiven Soldaten und Reservisten, aber auch in Vereinen und unter Kameraden der Feuerwehr.
- „Mit kollegialen Grüßen“ – Grußformel bei gleichem Berufsstand, z. B. zwischen Ärzten oder Rechtsanwälten.
- „Mit solidarischen (oder sozialistischen/sozialdemokratischen) Grüßen“ – in der politisch Linken verbreitete Grußformel (kurz: MsG).
- „Mit bundesbrüderlichen Grüßen“ – zwischen Verbindungsstudenten derselben Verbindung.
- „Mit den besten Wünschen“ – unter Corpsstudenten übliche Grußformel.
- „Mit corpsbrüderlichen Grüßen“ – zwischen Corpsstudenten desselben Corps.
- „Mit brüderlichem Gruß“ – unter Ordensbrüdern.
- „Mit sozialistischem Gruß“ – veraltete Grußformel in der DDR.
- „Mit Schützengruß“ – unter Sportschützen.
- „Mit schachlichen Grüßen“ – zwischen Schachfreunden (gleiche Vereinszugehörigkeit nicht erforderlich).
- „vy 73“ oder „vy 73 de <Vorname>, <Rufzeichen>“- zwischen Funkamateuren, die Abkürzungen „vy“ (für engl. "very") und „de“ (von) sowie der Zifferncode 73 (für „herzliche Grüße“) stammen aus der Telegrafie[1].
- „Genehmigen Sie, Herr …/Frau …/Ihre Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung“ – volle diplomatische Grußformel[2]
- „Mit freundlichem Glückauf!” - wird im Bergbau im dienstlichen und privaten Schriftverkehr, sowie an der montanistischen Hochschule als Grußformel genutzt.
Veraltete Grußformeln
Folgende Formeln sind heute veraltet und nicht mehr zu empfehlen, sie klingen gestelzt und zum Teil negativ oder gefühlskalt:
- „Mit verbindlichen Grüßen“
- „Mit vorzüglicher Hochachtung“
- „Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung“
- „Mit vielen Grüßen bin ich Ihr ergebener (Name)“
- „Hochachtungsvoll“
- „Mit größtem Respekt und bewundernder Hochachtung verbleibe ich in demütiger Hoffnung"
Korrespondenz zwischen Behörden
Gewöhnliche behördliche Schreiben an eine andere Behörde enthalten keine Schlussformel, es wird nur der Name und ggf. die Amtsbezeichnung und ggf. die berufliche Funktion angegeben.
Abkürzungen
In manchen Bereichen, vor allem in elektronischer Korrespondenz und Internet-Foren, werden Abkürzungen für Grüße verwendet. Siehe Liste von Abkürzungen (Netzjargon).
- „mfg“ - „Mit freundlichen Grüßen“
- „lg“ - „Liebe Grüße“
- „vg“ - „Viele Grüße“
- „hav“ - „Hochachtungsvoll“
Zu empfehlen sind die Abkürzungen im Allgemeinen nicht, denn beim Empfänger kann der Eindruck entstehen, dass die Wertschätzung durch den Sender den Aufwand des Schreibens nicht rechtfertige.
Verbotene Grußformel
In Deutschland ist es nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verboten, in Briefen die Grußformel
- „Mit deutschem Gruß“
zu verwenden, wenn Aufmachung und Inhalt des Briefes erkennen lassen, dass nationalsozialistischer Sprachgebrauch gemeint ist.
Siehe auch
Literatur
- Theodor Graf Finck von Finckenstein : Protokollarischer Ratgeber. Hinweise für persönliche Anschriften und Anreden im öffentlichen Leben. 3. Auflage, Köln 1998.
Weblink
Einzelnachweise
Kategorien:- Briefwesen
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