- Alfred Söllner
-
Alfred Söllner (* 5. Februar 1930 in Frankfurt am Main; † 9. November 2005 in Gießen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und von 1987 bis 1995 Richter am Bundesverfassungsgericht.
Nach juristischer Ausbildung und Promotion war Söllner von 1959 bis 1966 wissenschaftlicher Assistent am Institut für Arbeitsrecht an der Universität Frankfurt. Nach seiner Habilitation im Jahre 1966 wurde er noch im selben Jahr Ordinarius an der Universität Kiel. Von 1970 bis 1997 lehrte Söllner Römisches und Bürgerliches Recht sowie Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Gießen, deren Vizepräsident Söllner zudem von 1985 bis 1987 war. Einer seiner Schüler war Jürgen A. E. Meyer. Söllner gehörte von 1970 bis 1977 der Sachverständigenkommission für ein Arbeitsgesetzbuch an.
Vom 16. November 1987 bis 13. Oktober 1995 gehörte er aufgrund seiner Wahl durch den Bundestag als Nachfolger des Richters Dietrich Katzenstein dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Sein Nachfolger wurde der Richter Udo Steiner.
Söllner war als Berichterstatter unter anderem für das Sozialrecht zuständig und in diesem Zusammenhang etwa an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1992 zur Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung (BVerfGE 87, S. 1 ff.) beteiligt.
Quellen
Bernhard Großfeld / Herbert Roth (Hrsg.): Verfassungsrichter. Rechtsfindung am U.S. Supreme Court und am Bundesverfassungsgericht; Münster-Hamburg 1995 (Münsteraner Studien zur Rechtsvergleichung, Band 5), S. 321-333.
Weblinks
Wikimedia Foundation.