- Hafenbahnhof
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Als Hafenbahnhof bezeichnet man einen Bahnhof, der dem Umschlagverkehr zwischen Eisenbahn und Wasserstraßen dient, d. h. dem Umschlag von Waren zwischen Schiffen und Schienenfahrzeugen.
Den Betrieb auf dem Hafenbahnhof führt entweder die Eisenbahnverwaltung, an deren Netz der Bahnhof angeschlossen ist, oder die Hafenverwaltung.
Zu einem Hafenbahnhof gehören in der Regel umfangreiche Rangier- und Abstellgleise, eventuell mit Ablaufberg oder in großen Häfen auch als in technischer Hinsicht voll ausgebauter Rangierbahnhof.
Während die meisten Hafenbahnhöfe in Durchgangsform vor den Verzweigungen der Anschlußgleise angelegt worden sind, sind in Nordamerika auch Hafenbahnhöfe in Kopfform häufig, in denen die Verladegleise unmittelbar mit der Gleisharfe des eigentlichen Hafenbahnhofes verbunden sind.
Ferner besitzen große Häfen neben dem Haupthafenbahnhof für den Übergang zur öffentlichen Eisenbahn mehrere diesem nachgeordnete sogenannte Bezirksbahnhöfe für die verschiedenen Hafenbecken oder -bereiche. Einzelne sehr große Häfen haben auch mehrere Haupthafenbahnhöfe, zum Beispiel in Hamburg.
Siehe auch
Ein Hafenbahnhof an einem Fährhafen, in dem Schienenfahrzeuge unmittelbar auf Eisenbahnfähren oder RoRo-Schiffe fahren können, nennt man auch Fährbahnhof (z. B. der Fährbahnhof Puttgarden).
Quelle
- Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, 1914, 2. Auflage, Band 6, Seite 40
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