- Hans Spiess
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Hans Spiess († 1503 in Ettiswil) wurde wegen Mordes zum Tode verurteilt. Nach einem Gottesurteil, einer sogenannten Bahrprobe, wurde er für schuldig erkannt und hingerichtet.
Der ehemalige Söldner Hans Spiess von Hergiswil wurde wegen Vernachlässigung seiner Frau Margret zur Zahlung von Alimenten verurteilt. Er akzeptierte das Urteil und brachte ihr eines Abends das Geld. Am nächsten Morgen fanden Nachbarn die Frau unverwundet, aber tot in ihrem Bett auf. Kaum war sie begraben, kam das Gerücht auf, ihr Mann habe sie mit einem Kissen erstickt. Auf Geheiss der Luzerner Regierung wurde der Mann von der Bevölkerung festgehalten und in Willisau gefoltert. Da er trotz der Folter seine Unschuld beteuerte, wurde ein Gottesurteil in Form einer Bahrprobe angeordnet, bei welcher der Angeklagte seine Unschuld auf die Leiche des Opfers schwören musste – blutete die Leiche, so sollte er nach damaliger Vorstellung schuldig sein. Zwanzig Tage nach der Beerdigung wurde in Ettiswil die Leiche wieder ausgegraben. Spiess musste, wie bei solchen Proben üblich, das Ritual nackt und geschoren vollziehen, um eine Verfälschung durch verborgene Amulette zu verhindern. Schon zu Beginn blutete die Leiche dermaßen, dass der Verdächtige zusammenbrach.[1] Er legte ein Geständnis ab und wurde 1503 in Ettiswil gerädert.
Der Fall ist in mehreren zeitgenössischen Chroniken erwähnt; so bei den Luzerner Chronisten Petermann Etterlin (1507)[2] und Diebold Schilling (1513)[3], wie auch in der Berner Chronik von Valerius Anshelm (1529-1546)[4]. Gerichtsakten sind jedoch nicht erhalten.
Einzelnachweise
- ↑ Peter Dinzelbacher, Das fremde Mittelalter. Gottesurteil und Tierprozess, Essen 2006. S. 27f.[1]
- ↑ Petermann Etterlin, Kronica von der loblichen Eidgenossenschaft. Aarau 1965. S. 319-320.
- ↑ Schmid Alfred A. (Hg.), Die Schweizer Bilderchronik des Diebold Schilling, Luzern 1981. S. 328-331.
- ↑ Valerius Anshelm's, genannt Rüd, Berner-Chronik von Anfang der Stadt Bern bis 1526, Bern 1827. S. 254. [2]
Literatur
- Peter Dinzelbacher, Das fremde Mittelalter: Gottesurteil und Tierprozess, Magnus Verlag, Essen 2006, ISBN 3884005049, S. 27.
- Gerhard Köbler, Bilder aus der deutschen Rechtsgeschichte, C. H. Beck Verlag, München 1988, ISBN 3406328806, 163
Weblinks
- Oliver Landolt: Räuber, Gauner und Betrüger im Spätmittelalter, Uni-Press – Forschung und Wissenschaft an der Universität Bern, Heft 114 (Oktober 2002), S. 18.
- Gerhard Köbler: Bilderbuch der Rechtsgeschichte S. 161
- Private Homepage: Spiess von Hergiswil
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