- Hanse Law School
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Die Hanse Law School ist ein rechtswissenschaftliches Studienangebot der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, der Universität Bremen und der niederländischen Universität Groningen, das sich an den Anforderungen der Wirtschaft und den sich ständig verändernden Anforderungen im Bereich Europäisches Recht/European Law orientiert.
Inhaltsverzeichnis
Studium
Nach einer vierjährigen Regelstudienzeit an den Universitäten Oldenburg und Bremen schließt das Studium mit dem Titel Bachelor of Laws (LL. B.) ab. Das integrierte Auslandsstudium erfolgt im 4. und 5. Semester bevorzugt an der Partneruniversität in Groningen, kann aber auch an anderen europäischen Universitäten, z. B. Sheffield geplant werden.
Darauf aufbauend wird seit dem Wintersemester 2005/06 ein einjähriger Masterstudiengang angeboten, der in einem weiteren Studienjahr mit dem Titel Master of Laws (LL. M.) abschließt. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten mit dem deutschen Titel auch den niederländischen Regelabschluss „Master of Laws“ (frühere Bezeichnung „Meester in de Rechten“), wenn sie den Auslandsanteil beider Studiengänge in Groningen absolviert haben.
Werden bestimmte Fächer des niederländischen Rechts in Groningen belegt, kann mit dem Masterabschluss auch der sog. „effectus civilis“, der den Zugang zur niederländischen Anwaltsausbildung ermöglicht, erworben werden.
Ziel des Studiums ist der rechtsvergleichend-integriert vermittelte Erwerb vertiefter Kenntnisse des deutschen und des niederländischen Rechts und der für die wirtschaftsrechtliche Praxis relevanten Grundlagen des englischen Common Law in Orientierung auf das europäische Gemeinschaftsrecht und unter Einbeziehung der gesellschaftlichen und politischen Grundlagen der europäischen Integration. Zusätzlich zu den rechtswissenschaftlichen Fächern werden im Bachelorstudium interdisziplinär Wirtschaftswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg studiert.
Das Studium findet von Anfang an in deutscher und englischer und fortschreitend auch in niederländischer Sprache statt. Die Studierenden erwerben Kenntnisse der englischen Rechtssprache, da sie u. a. Prüfungsleistungen in englischer Sprache sowohl schriftlich als auch mündlich erbringen müssen.
Die Studiengänge sind auf eine Jahrgangsstärke von 25 Studierenden ausgelegt. Jeweils zum Wintersemester nimmt das Immatrikulationsamt der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, das das Bewerbungs- und Auswahlverfahren verantwortlich betreut, Bewerbungen entgegen. Voraussetzung für ein Studium an der Hanse Law School sind fundierte Englischkenntnisse. Diese müssen vor Beginn des Studiums zum Beispiel durch den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) (79 Internet Points, 550 Paper Points oder 213 Computer Points) oder durch das International English Language Testing System (IELTS) (mindestens die Note 6) nachgewiesen werden. Ab dem Wintersemester 2006/07 werden Bewerberinnen und Bewerber erstmals auch nach einem persönlichen Auswahlgespräch zugelassen.
Bachelorstudium
Das Bachelorstudium umfasst 240 ECTS-Leistungspunkte, die sich wie folgt verteilen:
- 8 LP Einführung in die Hanse Law School
- 27 LP Zivilrecht
- 7 LP Wirtschaftsrecht
- 10 LP Arbeitsrecht
- 30 LP Öffentliches Recht
- 11 LP Strafrecht
- 18 LP Recht der EU
- 60 LP Auslandsstudium
- 15 LP Bachelorprüfung (8 Wochen Bearbeitungszeit)
- 18 LP Sprachkurse (Niederländisch/Fachenglisch)
- 18 LP Wirtschaftswissenschaften
- 18 LP Praktikum.
Masterstudium
Das Masterstudium mit insgesamt 60 Leistungspunkten wird bestimmt von Pflicht- und Wahlpflichtfächern, die zur Hälfte an der Rijksuniversiteit Groningen erbracht werden:
4 Pflichtfächer (jeweils 6 LP):
- Company Law (Comparative and European)
- International Contract Law
- EC Competition Law
- Legal Skills - Law in Europe (Niederländisch)
3 Wahlpflichtfächer (jeweils 6 LP) aus:
- Goederenrecht
- Verbintenissenrecht
- Insolventierecht
- Overheid en privaatrecht
- Overheidsaansprakelijkheid
- Europäische und internationale Strafverfolgung
- Labour, Commerce and Competition in a Transnational and EU Perspective
- Transnational Relations and Law - International Economic and Commercial Law - Regulation by non-state actors
- Demokratie, Menschenrechte, Grundfreiheiten - national, europäisch, international
- Regieren und Verwalten im Informationszeitalter E-governance)/Public Management
- Europäisches und Internationales Wirtschafts- und Umweltrecht
- Geistiges und kommerzielles Eigentum
- EG Verbraucherrecht
Masterprüfung (18 LP).
Absolventen
Die Absolventinnen und Absolventen der Hanse Law School sind prädestiniert für juristische Tätigkeiten in internationalen und europäischen Behörden und Organisationen, im diplomatischen Dienst, in international oder grenzüberschreitend tätigen Unternehmen.
Mit dem Master können sie sich außerdem für die rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre qualifizieren. Sie können auch Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt werden, wofür wie überall in Europa eine ergänzende praktische Ausbildung erforderlich ist. Die dreijährige bezahlte Tätigkeit als „advocaat in opleiding/stagiaire“ in den Niederlanden steht allen offen, die den niederländischen „Master of Laws“ mit „effectus civilis“ erwerben. Ohne eine Abschlussprüfung öffnet diese Ausbildung den Zugang zur niederländischen Rechtsanwaltschaft. Aufgrund der EU-Niederlassungsrichtlinie können Sie mit geringem Zusatzanforderungen auch in anderen EU-Staaten anwaltlich tätig werden.
Für den Zugang zur deutschen Anwaltschaft ist gem. §§ 16 ff. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) eine Zusatzprüfung bzw. eine dreijährige Praxis im deutschen Recht erforderlich. Auf beides bereitet die Hanse Law School mit dem hohen Anteil des deutschen Rechts im Studium vor. Die Studierenden erwerben nicht die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz.
Sofern die Absolventen den niederländischen Master of Laws mit dem Zusatz effectus civilis erworben haben, können diese auch eine Gleichstellung des ausländischen Master of Laws mit der deutschen ersten juristischen Prüfung nach § 112a DRiG beantragen, sofern der Bewerber die persönlichen formellen Anforderungen (u. a. die Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz) erfüllt. Der Bewerber wird gleichgestellt, wenn seine Kenntnisse und Fähigkeiten denen der entsprechen, die in der ersten juristischen Prüfung abgefordert werden. Der Bewerber kann dann am deutschen Referendariat teilnehmen und wird nach bestehen der zweiten juristischen Prüfung Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt. Sofern die beurteilende Stelle nicht von einer Gleichwertigkeit nach § 112a Abs. 1 DRiG ausgeht, muss sie dem Bewerber gemäß § 112a Abs. 3 DRiG eine Gleichwertigkeitsprüfung anbieten. Hierbei handelt es sich um eine Prüfung sui generis, die aus den Klausuren der staatlichen Pflichtfachprüfung besteht und eine eigene Bestehensregelung enthält.
Weblinks
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