- Harakiri (1962)
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Filmdaten Deutscher Titel Harakiri Originaltitel Seppuku Produktionsland Japan Originalsprache Japanisch Erscheinungsjahr 1962 Länge 135 Minuten Altersfreigabe FSK 18 Stab Regie Masaki Kobayashi Drehbuch Shinobu Hashimoto Produktion Tatsuo Hosoya Musik Tōru Takemitsu Kamera Yoshio Miyajima Schnitt Hisashi Sagara Besetzung - Tatsuya Nakadai: Hanshiro Tsugumo
- Rentarō Mikuni: Kageyu Saito
- Shima Iwashita: Miho Tsugumo
- Akira Ishihama: Motome Chijiiwa
Harakiri (jap. 切腹, Seppuku) ist ein japanischer Spielfilm des Regisseurs Masaki Kobayashi aus dem Jahr 1962. Die Geschichte spielt während der Edo-Zeit und der Herrschaft des Tokugawa-Shōgunats.
Inhaltsverzeichnis
Handlung
Der Film spielt zu Anfang des 17. Jahrhunderts in Japan.
Nach drei zunächst unerklärten gewonnenen Zweikämpfen kommt der Samurai Hanshiro Tsugumo in das höchst ehrenwerte Haus des Daimyō Lyi und bittet darum, dort Seppuku begehen zu dürfen.
Tsugumo ist jedoch keineswegs der erste Samurai, der diese meistens bloß vorgebliche Bitte an den Fürsten heranträgt: Zu dieser Zeit gibt es zahlreiche so genannte Rōnin, die, herrenlos und ohne Einkünfte, Anstellung durch Fürstenhäuser gleichsam erpressen, nämlich unter Androhung der Schmach des in deren Haus wegen ihrer Armut begangenen rituellen Selbstmordes.
Auch Tsugumo wird als einer dieser 'erbärmlichen Bettler' angesehen, und man erzählt ihm zur Abschreckung die Geschichte des Rōnin Motome Chijiiwa. Diesem wurde, um andere abzuschrecken, die „Bitte“ um Seppuku „erlaubt“, genauer: Er wurde letztlich zum Harakiri vor den Augen der Gefolgschaft des Fürsten genötigt.
Tsugumo besteht auf seinem traditionsgemäßen Recht, einen Kaishaku-Nin[1] aus einem der drei berühmtesten Vasallen dieses Fürstenhauses wählen zu dürfen. Diese hatten sich jedoch krank gemeldet, sind daher nicht im Haus. Nach jedem der drei Krieger wird geschickt. Tsugumo weigert sich, ohne einen dieser drei 'höchst ehrenwerten' Herren den rituellen Selbstmord zu vollziehen, und erzählt zwischenzeitlich vor den übrigen Vasallen des Hauses seine Geschichte:
Motome, dessen Vater ebenfalls wegen seiner Armut das Harakiri begangen hatte, sei sein Schwiegersohn und der Vater seines Enkels gewesen. Miho, Tsugumos Tochter, erkrankte bald nach der Geburt des Kleinen. Geld für einen Arzt war nicht vorhanden.[2]
Der wegen seiner Familie verschuldete Motome sah als es letzte ehrenhafte Möglichkeit, im Haus des Daimyō Lyi sein Harakiri anzudrohen, um den Potentaten damit gleichsam zu erpressen, ihn in seine Dienste zu nehmen. Dies misslang, und Motome war genötigt, sich dem Ehrenkodex gemäß mit dem eigenen Schwert zu töten. Allerdings hatte er dessen Klinge, um seine Familie ernähren zu können, längst verkauft und durch eine Klinge aus Bambus ersetzt. Um ein Exempel zu setzen bestand der Potentat auf dem 'Selbstmord mit der eigenen Klinge' und verbot sogar die eigentlich selbstverständliche Assistenz durch einen 'Beisteher'.
Danach: Drei Samurai bringen Motomes Leichnam in das Haus des 'ehrenwert Verstorbenen' zurück, wo der Alte feststellt, dass sich sein Schwiegersohn die Zunge abgebissen hatte, um sein Leben ehrenhaft zu beenden.
Tsugumu fordert daraufhin die drei Samurai, die seinem Schwiegersohn nicht beim Harakiri beigestanden hatten, zum Duell und bezwingt sie, ohne sie zu töten. Stattdessen schneidet er ihre Zöpfe ab[3].
Indem Tsugumu im Hof des Hauses Daimyō Lyi sitzt und als Sekundanten einen nach dem anderen dieser scheinbar 'höchst ehrenwerten' jedoch nicht erscheinenden Männer anfordert, zuletzt deren abgeschnittene Zöpfe vor die Füße der Anwesenden wirft, beweist er die Fäulnis eines längst nicht mehr gültigen Systems, während die von ihm Besiegten daheim auf das Nachwachsen ihrer formalen 'Ehre' warten wollen.
Um die höchst unwillkommene Situation zu bereinigen, lässt der Fürst entgegen jeglichen vorgeblich geltenden Ehrenregeln Tsugumu zuletzt erschießen, nachdem dieser zuvor noch etliche der Vasallen seines Hauses im regulären Kampf getötet hatte.
Gemäß offizieller Sprachregelung in der „Chronik des Hauses“ habe Tsugumu sich beim rituellen Seppuku getötet, und die drei Vasallen, die ihr Lehensherr später erfolgreich zum Selbstmord aufgefordert hatte, seien 'an einer Krankheit gestorben'.
Kritiken
„Kunstvoll gestaltetes historisches Samurai-Drama, das Kritik übt an ausgehöhlten Ehrbegriffen und sinnentleerten Konventionen. Sparsam werden die dramatischen Steigerungen dosiert, wobei manche Szene bewußt ins Zeremonielle überhöht wird. Ein für hiesiges Verständnis ebenso schwieriger wie erhellender Film.“
Auszeichnungen
Der Film nahm am Wettbewerb der Internationalen Filmfestspiele von Cannes 1963 teil und wurde mit einem Sonderpreis der Jury ausgezeichnet.
Neuverfilmung
2011 drehte Takashi Miike mit Ichimei (englischsprachiger Titel: Hara-Kiri: Death of a Samurai) eine Neuverfilmung von Harakiri mit Ebizō Ichikawa, Eita und Kōji Yakusho in den Hauptrollen.[4]
Weblinks
- Harakiri in der deutschen und englischen Version der Internet Movie Database
Anmerkungen und Einzelnachweise
- ↑ Kaishaku-Nin ist annähernd mit Sekundant übersetzbar; dies war die höchst ehrenwerte Aufgabe desjenigen, der den rituellen Selbstmord angemessen zu vollenden hatte.
- ↑ Samurai waren in Friedenszeiten häufig arbeitslos, doch verbot es der Ehrenkodex, andere Anstellungen als solche als Krieger/Dienstnehmer von Fürstenhäusern, oder als Lehrer, anzunehmen.
- ↑ Dies bedeutet: Die Ehre abzuschneiden
- ↑ vgl. Sotinel, Thomas: Cannes 2011, rendez-vous des abonnés, des néophytes et des Sarkozy. In: Le Monde, 16. April 2011, S. 23.
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