- Harry Westermann
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Harry Westermann (* 6. April 1909 in Grimersum/Ostfriesland; † 31. Mai 1986 während einer Reise durch Kanada) war deutscher Jurist.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Wien, wiederum Freiburg und Göttingen absolvierte Westermann die beiden Staatsexamina 1931 und 1935. Die Promotion erfolgte 1932, die Habilitation 1940. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Westermann zum ordentlichen Professor an die Westfälische Wilhelms-Universität in Münster berufen, der er Zeit seines Lebens treu blieb. In den Aufbaujahren 1952/53 war er Dekan der Fakultät und von 1953-54 Rektor der Universität. Er war Gründer und Mitdirektor verschiedener interdisziplinär ausgerichteter Forschungsinstitute, so des Instituts für Berg- und Energierecht, des Instituts für Genossenschaftswesen und des Zentralinstituts für Raumplanung.
Die wissenschaftliche Arbeit Westermanns umfasst weite Bereiche des Zivil- und Wirtschaftsrechts mit den Schwerpunkten Sachenrecht, Genossenschafts- und Gesellschaftsrecht und Berg- und Energierecht.
Der nach seinem Tode begründete Harry-Westermann-Preis ist zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster errichtet worden. Er wird seit 1990 für hervorragende Arbeiten verliehen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Der Preis dient dem Zweck, die von den Preisträgern getätigten Forschungsaufwendungen abzugelten.
Sein Sohn Harm Peter Westermann (* 1938) war bis zu seiner Emeritierung Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen.
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