- Harry von Arnim
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Harry Karl Kurt Eduard Graf von Arnim-Suckow (* 3. Oktober 1824 auf Gut Moitzelfitz, Pommern; † 19. Mai 1881 in Nizza, Südfrankreich) war ein preußischer Diplomat.
Inhaltsverzeichnis
Familie
Er entstammte einer märkischen Familie und war der Sohn des Ernst von Arnim (1792-1842).
Er heiratete am 28. Dezember 1846 Elise von Prillwitz (* 23. Juni 1827 in Berlin; † 22. Dezember 1854 in Rom), die Tochter von Auguste von Prillwitz.
Arnim wurde am 28. Juli 1870 in Berlin in den preußischen Grafenstand nach dem Recht der Erstgeburt (Primogenitur) erhoben.
Leben
Arnim-Suckow war Gesandter der preußischen Regierung am Heiligen Stuhl zu Beginn des Kulturkampfes. Kurz darauf handelte er zusammen mit Bismarck den Friede von Frankfurt aus (10. Mai 1871), der den Deutsch-Französischen Krieg beendete (1870/71). Im Jahr 1872 war er deutscher Botschafter in Paris. In dieser Funktion geriet er schnell in einen Konflikt mit Bismarck um die künftige Staatsform Frankreichs. Während Bismarck eine Republik bevorzugte, um Frankreich für die Monarchien Europas bündnisunfähig zu machen und damit zu isolieren, wollte Arnim eine Monarchie errichten. Maßgeblich trug er zum Sturz von Präsident Adolphe Thiers im Mai 1873 bei, indem er den monarchistischen Kräften deutsche Unterstützung versprach.
Da Arnim-Suckow den Altkonservativen nahe stand, für eine Entschärfung des Kulturkampfs eintrat und angeblich nach dem Amt des Reichskanzlers strebte, brach der Konflikt mit Bismarck ab 1873 offen aus. Anfang 1874 setzte der Kanzler die Abberufung Arnim-Suckows aus Paris durch. Dieser eröffnete seinerseits eine Pressekampagne gegen Bismarck und nahm Unterlagen aus der Botschaft mit sich, um weiter gegen seinen Widersacher zu kämpfen. Gerade diese Tatsache ermöglichte es Bismarck ein sensationelles Strafverfahren gegen Arnim-Suckow zu eröffnen, weil dieser diplomatische Aktenstücke veruntreut habe. Schließlich wurde er zu neun Monaten Haft verurteilt. Nach ihm ist der „Arnim-Paragraph“ (§ 353a StGB) benannt, der Vertrauensbruch im Auswärtigen Dienst mit Strafe bedroht.
Harry von Arnim floh vor der Verhaftung ins Ausland und setzte von dort seinen publizistischen Kampf gegen Bismarck fort, worauf er in Abwesenheit wegen Landesverrats zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Nach diesem Richterspruch trat er nicht mehr in der Öffentlichkeit auf.
Todesanzeige und Grabrede
- Todesanzeige für Graf Harry von Arnim. Nizza, den 20. Mai 1881, als Brief an Pastor Heußinger in Schlagenthin gesandt.[1]
- Aufgruß bei Gelegenheit der Beisetzung seiner Excellenz Wirklicher Geheimer Rath Dr. juris Graf Harry von Arnim. Gehalten von Pastor Heinrich August Heußinger am 8. Juni 1881 in der Grabkapelle am Berge bei Schlagenthin. Manuskript, 12 Seiten.
Literatur
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelige Häuser A Band VIII, Seite 101, Band 38 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1966, ISSN 0435-2408
- Heinz Wolter: Rivalisierender Diplomat und konservativer Frondeur. In: Gestalten der Bismarckzeit. Hrsg. von Gustav Seeber, Akademie Verlag, Berlin 1978, S. 267-285
Weblinks
Commons: Harry von Arnim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Literatur von und über Harry von Arnim im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Literaturliste im Online-Katalog der Staatsbibliothek zu Berlin
Einzelnachweise
- ↑ Der Originalbrief stammt aus Nachlass der Enkelin von Heinrich August Heußinger, der Schwiegermutter von Gerhard Hund.
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