Allgemeiner Deutscher Frauenverein

Allgemeiner Deutscher Frauenverein

Der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) war der erste Frauenverein in Deutschland und wurde am 18. Oktober 1865 durch Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt in Leipzig gegründet.[1]

Nach 1918 erweiterte der Verein seine Aufgaben auf allgemeinpolitische Frauenarbeit und nennt sich seitdem Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband.

Inhaltsverzeichnis

Gründungsgeschichte

Der ADF wurde anlässlich einer Frauenkonferenz vom 16.-18. Oktober 1865 in Leipzig gegründet. Weil die Konferenz während der Jahrestage der Völkerschlacht stattfand, wurde sie von der zeitgenössischen Presse als „Leipziger Frauenschlacht“ verspottet. Die Einladung zur Konferenz ging vom Leipziger Frauenbildungsverein aus, der im selben Jahr unter anderem von Louise Otto und Auguste Schmidt gegründet worden war. Die Teilnehmerinnen stammten vornehmlich aus Sachsen, aber auch Frauen aus anderen Teilen des deutschen Bundes waren vertreten. Zu den vereinzelt anwesenden Männern gehörte August Bebel.

Ziele und Leistungen

Eines der Hauptziele des Vereines war es, Bildungschancen für Frauen zu verbessern und deren Berufstätigkeit zu fördern. Frauen aus dem Bürgertum standen damals nur die Berufe Gouvernante, Lehrerin, Gesellschafterin und allenfalls Heimarbeit offen. Sie waren zudem nicht zu höheren Bildungsinstitutionen zugelassen, Abitur und Universitätsstudium waren ihnen verwehrt. Der ADF forderte ein Recht auf Arbeit und die Einrichtung von Industrie- und Handelsschulen für Mädchen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit.[2] Weitere Themen waren der Arbeiterinnen- und Mutterschutz und die Forderung nach dem Wahlrecht für Frauen sowie rechtlicher Gleichstellung. Zu diesem Zweck richtete der ADF anlässlich der Revision des bürgerlichen Gesetzbuches eine Petition an den Reichstag. Diese Bemühungen blieben aber erfolglos.
Zudem leistete der ADF wichtige Arbeit in der Organisation der deutschen Frauenbewegung.

Vereinsstruktur und Mitglieder

Bei der Vereinsgründung übernahm Louise Otto-Peters den Vorsitz. Ihre Stellvertreterin war Auguste Schmidt.

Beitrittsberechtigt waren volljährige Frauen. Minderjährige konnten als Zuhörerinnen ohne Stimmrecht zugelassen werden. Männer konnten nicht Vollmitglieder werden, sie hatten nur beratendes Stimmrecht, was dem Verein den Vorwurf der Männerfeindlichkeit einbrachte.

Als Informationsorgan der Mitglieder wurde bereits 1865 die Gründung der Vereinszeitschrift Neue Bahnen beschlossen.

Der Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband ist Mitglied des Dachverband der deutschsprachigen Frauen/ Lesbenarchive, -bibliotheken und -dokumentationsstellen i.d.a.[3]

Einzelnachweise

  1. André Böttger: Frauenwahlrecht in Deutschland - ein Rückblick. In: von heute an für alle! Hundert Jahre Frauenwahlrecht. hgr. von Marjaliisa Hentilä; Alexander Schug, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2006, S. 62ff.
  2. Brockhaus Abenteuer Geschichte. Kalenderblatt 18./19. Oktober 2008
  3. http://ida-dachverband.de/de_kurzinfo.htm

Weblinks


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