- Haushaltskreislauf
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Das Haushaltsrecht umfasst diejenigen Regelungen, die die Planung, Feststellung, Vollzug und Kontrolle des Haushalts der öffentlichen Hand zum Gegenstand haben. Es gehört aufgrund seines finalen Charakters zum Planungsrecht.
Die Rechtsquellen für das Haushaltsrecht des Bundes sind neben dem Grundgesetz u. a. das Haushaltsgrundsätzegesetz, die Bundeshaushaltsordnung, das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz und das Bundesrechnungshofgesetz.
Das Haushaltsrecht regelt den Inhalt des öffentlichen Rechnungswesens; sei es nun Kameralistik oder Doppik.
Der Haushaltsplan des Bundes wird als Anlage zum Bundeshaushaltsgesetz, einem Gesetz im rein formellen Sinn, erlassen.
Ähnliches gilt für die Länder und Kommunen.
Literatur
- Klaus Grupp: Haushaltsrecht, in: Norbert Achterberg/Günter Püttner/Thomas Würtenberger (Hrsg.): Besonderes Verwaltungsrecht. Ein Lehr- und Handbuch, Bd. II: Kommunal-, Haushalts-, Abgaben-, Ordnungs-, Sozial-, Dienstrecht, 2. Aufl., Heidelberg 2000, § 19, ISBN 3-8114-2045-3
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