Doppik

Doppik

Doppik ist ein Kunstwort, das den Begriff doppelte Buchführung abkürzt. Die Abkürzung steht für die DOPPelte Buchführung in Konten.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Eine Renaissance erfuhr der Begriff Doppik in Deutschland mit der Einführung der doppelten Buchführung in der öffentlichen Verwaltung auf Länderebene, um den Unterschied zur bisherigen kameralen Buchführung (Kameralistik) klarzustellen.

In Abgrenzung zu der in der Privatwirtschaft üblichen doppelten Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird bei der in der öffentlichen Verwaltung praktizierten Doppik ein so genanntes 3-Komponenten-Modell verwendet. Dieses umfasst die Vermögensrechnung (entspricht der Bilanz), Ergebnisrechnung (entspricht der GuV) und Finanzrechnung (entspricht vereinfacht der klassischen kameralen Rechnung), die durch ein viertes Modul - der Kosten- und Leistungsrechnung - zu einem 4-Komponenten-Modell ergänzt werden kann (Integrierte Verbundrechnung).

Doppik auf kommunaler Ebene

Die gegenwärtige Einführung der Doppik in der öffentlichen Verwaltung der Kommunen soll die besonderen Bedingungen der Kommunalpolitik berücksichtigen. So wird gefordert, nicht zu Lasten nachfolgender Generationen zu wirtschaften. Die Vorschriften zur Rechnungslegung werden dieser Anforderung entsprechend angepasst.

Mit der erfolgreichen Ergänzung der Kameralistik um die Doppik nach § 1a (früher § 33a) HGrG sowie den jeweils in den Ländern geltenden Gemeindeordnungen werden für die öffentlichen Verwaltungen mehr Kostentransparenz, Kostenvorteile und ein insgesamt effizienteres Arbeiten erwartet. Die Umstellung in den Kommunen soll laut Beschluss der ständigen Innenministerkonferenz der Länder vom 21. November 2003 bis spätestens 2012 abgeschlossen sein. Allerdings handhaben die Länder dies uneinheitlich; Baden-Württemberg beispielsweise führt die Doppik spätestens zum 1. Januar 2016 ein. In Thüringen und Bayern gilt gar ein Wahlrecht für die Kommunen, in wiederum anderen Bundesländern wie z. B. Rheinland-Pfalz ist die Doppik schon seit dem 1. Januar 2009 für jede Kommune verpflichtend. (Siehe auch Links unter "Weblinks").

Problematisch an der Umstellung ist, dass die Finanzstatistik nicht mehr mit einheitlich strukturierten und zuverlässigen Daten versorgt wird. Ursache ist, dass jedes Bundesland divergierende Rechtsvorschriften erlassen hat. Daraus folgt, dass es keine einheitlichen Gliederungs- und Bewertungsregeln für die Doppik gibt. Schließlich führt die Systematisierung aufgrund des Funktionenplans nicht zu den gleichen Ergebnissen wie die Systematisierung nach dem Produktplan, da beim Produktplan im Gegensatz zum Funktionplan Gemeinaufwand umgelegt wird. Diese Mängel führen dazu, dass die Kommunen anhand des bestehenden Zahlenwerks nicht mehr miteinander vergleichbar sind.

Problematisch bei der Umstellung ist auch, dass dabei nicht nur die reine Kontenrechnung umgestellt wird. Es soll auch von der zeitbezogenen Gebührenwirtschaft auf eine verursacherbezogene Kostenrechnung umgestellt werden. Die Problematik zeigt sich am Beispiel der Friedhofsverwaltungen: Bisher fließen die gezahlten Gebühren der Neu-Anmietung von Grabstellen für eine langjährige (typisch 25-jährige) Belegung unmittelbar in den Etat der laufenden Unterhaltung der Gesamteinrichtung. Rückstellungen für die Pflege der angemieteten Grabstellen gibt es nicht. So ist die Einrichtung darauf angewiesen, dass in Zukunft die Belegungsquote gleichbleibt. Dies ist aber keineswegs sicher. Aktuell gibt es vielerorts stark rückläufige Belegungsquoten mit der Folge, dass heutige Neu-Kunden ein Mehrfaches der Kosten, die von ihnen wirklich verursacht werden, tragen müssen. Die ganze Einrichtung lebt quasi von der Hand in den Mund. Würde man die fehlenden Rückstellungen für die Ausführung der Rechte von Altkunden als Fehlbetrag beziffern und diese in Relation zum Etat setzen, so käme man auf Werte, die in der freien Wirtschaft als Überschuldung angesehen würden. Ähnliche Beispiele finden sich noch häufig in der öffentlichen Verwaltung.

Doppik auf Ebene von Bund und Ländern

Von den 16 Bundesländern planen derzeit lediglich vier (Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) den Umstieg von der Kameralistik auf die Doppik. Der Bund hat sich gegen die Doppik-Umstellung entschieden. Stattdessen wird auf Bundesebene die Kameralistik modernisiert (z.B. durch Einführung einer Kosten-/Leistungsrechnung in Teilbereichen).

Frankreich

Frankreich hatte bereits im Jahre 1607 auf Anraten des Ministers Sully unter König Heinrich IV den ersten und im Jahre 1683 unter Einfluss des Ministers Colbert den zweiten Versuch gemacht, die Methode der Doppik im öffentlichen Haushalt einzuführen. Beide Versuche verliefen erfolglos.

Österreich

Im Jahre 1717 versuchte Österreich, die Doppik einzuführen. Dieser Versuch wurde elf Jahre später erfolglos abgebrochen.

In den 1960er Jahren führte Österreich dann eine integrierte „Finanz-, Bestands- und Ergebnisrechnung“ ein, die auf der Doppik beruhte. Allerdings wurden die Entscheidungen des Parlaments weiterhin auf der Grundlage der kameralistischen Daten getroffen.

Schweiz

Zum 1. Januar 2007 führt der Bund in der Schweiz die doppische Rechnungslegung nach den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) with Reporting Under the Accrual Basis of Accounting ein.

Siehe auch

Neues kommunales Finanzmanagement (NKF), Integrierte Verbundrechnung, Kommunale Jahresabschlussanalyse

Literatur

  • Hilgers, Dennis: "Performance Management: Leistungserfassung und Leistungssteuerung in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen", Gabler, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3834909329, S. 184-196.
  • Reinbert Schauer: Braucht Österreich eine Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens nach internationalen Standards?. In: Das Öffentliche Haushaltswesen in Österreich. 47, Nr. 1/2, 2006, S. 4–23.
  • Klaus Bernhard Gablenz: Doppische Bewertung leicht verständlich. 2. Auflage. Jüngling gbb, Unterschleißheim 2011, ISBN 978-3-937358-42-0.
  • Uwe Laib: Buchführungssystematik im Rahmen der kommunalen Doppik. 1. Auflage. Jüngling gbb, Unterschleißheim 2007, ISBN 978-3-937358-15-4.
  • Uwe Laib: Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen der kommunalen Doppik − leicht verständlich. 1. Auflage. Jüngling gbb, Unterschleißheim 2008, ISBN 978-3-937358-21-5.
  • Klaus Bernhard Gablenz u.a.: Doppische Zahlen. 1. Auflage. Jüngling gbb, Unterschleißheim 2008.

Weblinks


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