- Haustür
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Eine Haustür ist
- bei einem Einfamilienhaus oder Reihenhaus die vom Gemeindegrund beziehungsweise Garten in das Haus führende Tür.
- bei einem Mehrparteienhaus (hier in Österreich auch Haustor genannt) die vom Gemeindegrund oder Garten in die gemeinschaftlich genutzten Teile (Hausflur, Stiegenhaus; bei Wohnungseigentum/Wohnungseigentumsgesetz das Gemeinschaftseigentum) führende Tür. Sie ist – auch rechtlich – von der Wohnungstür abzugrenzen.
Gelegentlich findet man auch noch eine zweite mit Rampe für den Transport schwerer Lasten. Bei Umbauten von alten Häusern mit Hochparterre wird manchmal auch ein zweiter, ebenerdiger Eingang und Zugang zum Aufzug eingebaut.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Haustür und Wohnungstür oft nicht sauber getrennt, obwohl sie rechtlich eigenständig zu bewerten sind.[1][2]
Begriffliche Trennung
Die Haustür ist jene Zugangskontrolle, welche allein dem allgemeinen Bereich zuzurechnen ist und dessen Wartung bzw. Instandsetzung der Hausverwaltung beziehungsweise den Eigentümern gemeinsam obliegt. Das Privateigentum beginnt erst an der Innenseite der Wohnungstür, welche in Deutschland dem Sondereigentum zuzurechnen ist.[2]
Beide Türen schließt meist ein Sicherheitsschlüssel. Bei modernen Häusern wird oft eine Schließanlage verwendet, wobei mit einem Schlüssel sowohl Haus- als auch Wohnungstüre, manchmal auch Briefkasten und eventuell Gemeinschafträume gesperrt werden können.
Einzelnachweise
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