Allgemeines Sturmabzeichen

Allgemeines Sturmabzeichen
Allgemeine Sturmabzeichen

Das (allgemeine) Sturmabzeichen war ein Tapferkeitsabzeichen des deutschen Heeres im Zweiten Weltkrieg.

Inhaltsverzeichnis

Stiftung

Das Abzeichen wurde am 1. Juni 1940 mittels Verordnung durch den Oberbefehlshaber des Heeres, Walther von Brauchitsch, eingeführt. Damit sollten Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften beliehen werden, die weder unter die Bestimmungen des Infanterie-Sturmabzeichens, noch des Panzerkampfabzeichens fielen.

In den Stiftungsvorschriften wird von dem Abzeichen stets als Sturmabzeichen gesprochen, zur Abgrenzung bürgerten sich schnell die Bezeichnung Allgemeines Sturmabzeichen, bzw. (allgemeines) Sturmabzeichen ein.

Ausführung

Es zeigt gegeneinander gekreuzt eine Stielhandgranate und ein Seitengewehr und ist von einem hochovalen Eichenkranz umgeben, der im oberen Teil das Hoheitszeichen der Wehrmacht trägt. Die Farbe ist silber.

Mit Verordnung vom 1. Juni 1940 wurde das Abzeichen durch das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) eingeführt. Die Trageweise wurde als Steckabzeichen auf der linken Brustseite festgelegt und war sowohl in als auch außer Dienst zu tragen.

Verleihung

Das Sturmabzeichen konnte an Personen verliehen werden, die ab 1. Januar 1940

  • an 3 Sturmangriffen
  • in vorderster Linie
  • mit der Waffe in der Hand einbrechend
  • an 3 verschiedenen Kampftagen beteiligt gewesen waren.

Am 2. Juli 1943 wurde wiederum mit Verordnung des OKW die Einführung höherer Stufen zum Sturmabzeichen geregelt. Diese sah vor, das Abzeichen unterhalb der gekreuzten Stielhandgranate und dem Seitengewehr zusätzlich mit rechteckiger Umrandung die Zahlenangaben 25, 50, und 75 zu versehen. Diese Aufmachungen wurden dann entsprechend nach 25 anrechnungsfähigen Einsätzen die Stufe II, nach 50 Einsätzen die Stufe III beziehungsweise nach 75 Einsätzen die Stufe IV zur Verleihung gebracht. Es durfte jeweils nur die höchste Stufe getragen werden, die niedrigen Stufen verblieben dem Träger jedoch zur Erinnerung.

Sonstiges

Laut Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 ist das Tragen der Auszeichnung in der Bundesrepublik Deutschland nur ohne nationalsozialistische Embleme gestattet.

Literatur

  • Kurt-Gerhard Klietmann: Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936–1945, ISBN 3-8794-3689-4

Weblinks


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