- Henning Beer
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Henning Beer (* 1959) ist ein ehemaliges Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF). Er wird der „zweiten Generation“ zugerechnet, ist der Bruder des verstorbenen RAF-Mitglieds Wolfgang Beer und war von 1982 bis 1990 in der DDR untergetaucht. Henning Beer war von 1990 bis 1995 inhaftiert.
Leben
Henning und Wolfgang Beer wuchsen in zerrütteten Verhältnissen bei ihrer alleinerziehenden, alkoholkranken Mutter auf. Schon in frühester Jugend war Henning Beer radikalisiert und bereits im Alter von 16 im RAF-Umfeld aktiv. Etwa 1978 schlossen sich beide Brüder der zweiten Generation der RAF an.
Am 19. November 1979 überfiel ein RAF-Kommando bestehend aus Rolf Clemens Wagner, Christian Klar, Peter-Jürgen Boock und Henning Beer die damalige Schweizerische Volksbank in Zürich. Sie erbeuteten 548.000 Schweizer Franken (ca. 343.111 Euro). Bei ihrer Flucht durch das Shopville-Einkaufszentrum kam es zu einem Schusswechsel mit der Polizei, bei dem die Passantin Edith Kletzhändler von einer Kugel in den Hals getroffen wurde und starb. Bei der weiteren Flucht schoss Christian Klar beim Versuch, ein Auto zu rauben, einer Frau in die Brust und verletzte sie schwer, weiter wurden zwei Polizeibeamte durch RAF-Schützen verletzt. Die Täter konnten entkommen.
Am 15. September 1980 reisten Christian Klar, Helmut Pohl, Adelheid Schulz, Henning Beer und Inge Viett in die DDR ein und führten im Forsthaus an der Flut in Briesen Gespräche mit Vertretern des MfS. Anfang Oktober kehrte die Gruppe wieder zurück in die Bundesrepublik. Beer war an den Vorbereitungen des Anschlags auf US-General Frederick James Kroesen in Heidelberg am 19. September 1981 beteiligt. Kurz danach stieg er aus der RAF aus und ging am 1. April 1982 endgültig in die DDR, wo er bis 1990 unter falschem Namen lebte. Nach der Enttarnung der RAF-Aussteiger wurde der damals 31-Jährige im Juni 1990 in Neubrandenburg festgenommen. Er machte umfangreiche Aussagen und nahm die Kronzeugenregelung in Anspruch.
Im Juli 1991 wurde Henning Beer vom Koblenzer Oberlandesgericht zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht befand Beer des versuchten Mordes in sieben Fällen, der Beihilfe zum 21-fachen versuchten Mord, der Mitwirkung bei Sprengstoffanschlägen, des schweren Raubes und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig. Da er zur Tatzeit nach Auffassung des Richters „fast noch ein Kind“ war, wurde er nach dem Jugendstrafrecht und der Kronzeugenregelung zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach fünf Jahren wurde Beer auf Bewährung entlassen.
Literatur
- Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex. Hoffmann & Campe, Hamburg 2005, ISBN 3-455-09516-X.
- Wolfgang Kraushaar (Hrsg.): Die RAF und der linke Terrorismus. Edition Hamburg, Hamburg 2006, ISBN 3-936096-65-1.
- Butz Peters: RAF - Terrorismus in Deutschland.Droemer Knaur, München 1993, ISBN 3-426-80019-5.
- Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1.
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