- Rolf Clemens Wagner
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Rolf Clemens Wagner (* 30. August 1944 in Hohenelbe) ist ein ehemaliges Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF) und war vor allem in den 1970er Jahren aktiv. Er wird der sogenannten „zweiten Generation“ zugerechnet. Von 1979 bis 2003 verbüßte er eine Freiheitsstrafe.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Wagner war Mitglied des Kommandos Siegfried Hausner, welches am 5. September 1977 Hanns Martin Schleyer entführte (siehe auch: Deutscher Herbst). Wer Schleyer mit drei Kopfschüssen tötete, ist bis heute unklar. Der Chefredakteur des Spiegel, Stefan Aust, vertritt in seinem Buch Der Baader-Meinhof-Komplex die Meinung, dass nach der Analyse der Aussagen der anderen Mitglieder des Kommandos Siegfried Hausner sowie mit Hilfe des Ausschlussverfahrens Wagner am ehesten als unmittelbarer Mörder Schleyers in Frage kommt.
Am 11. Mai 1978 wurde Wagner zusammen mit Brigitte Mohnhaupt, Sieglinde Hofmann und Peter-Jürgen Boock in Jugoslawien verhaftet. Trotz politischen Drucks der Bundesrepublik Deutschland entschied das Belgrader Kreisgericht am 17. November, dass die Verhafteten aus Mangel an Beweisen nicht ausgeliefert werden dürften. Daraufhin konnten die vier RAF-Mitglieder in ein Land ihrer Wahl ausreisen. Sie flogen zunächst nach Aden im Jemen und tauchten dort sofort wieder unter.
Gemeinsam mit Susanne Albrecht und Werner Lotze verübte Wagner am 25. Juni 1979 im Obourg bei Mons in Belgien einen Sprengstoffanschlag auf den Wagen des NATO-Oberbefehlshabers. General Alexander Haig überlebte unverletzt.
Am 19. November 1979 überfiel Wagner in Zürich zusammen mit drei weiteren RAF-Mitgliedern eine Filiale der Schweizerischen Volksbank. Er konnte nach einer Schießerei, bei der eine Passantin starb und ein Polizist schwer verletzt wurden, noch am gleichen Tag in der Zürcher Innenstadt verhaftet werden.
Wagner wurde nach seiner Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland von der Bundesanwaltschaft wegen zahlreicher Verbrechen angeklagt. Insbesondere legte man ihm die Ermordung von Hanns Martin Schleyer am 18. Oktober 1977 zur Last. Die Tat schrieb man ihm aufgrund Aussagen Peter-Jürgen Boocks zu. Am 13. März 1985 wurde er zu einer zweimal lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
Durch einem weiteren Prozess 1993, der durch umfassende Aussagen des unter der Kronzeugenregelung stehenden Werner Lotze möglich wurde, erhöhte sich das Strafmaß Wagners um zwölf Jahre.
Rolf Clemens Wagner wurde von Bundespräsident Johannes Rau 2003 begnadigt. Am 9. Dezember 2003 wurde er nach 24 Jahren Haft aus der Justizvollzugsanstalt im nordhessischen Schwalmstadt entlassen. Der damals 59-Jährige war zu diesem Zeitpunkt schwer krank.
Im Oktober 2007 verteidigte Wagner in einem Interview die Entführung von Hanns Martin Schleyer: „Manche Ergebnisse unserer Überlegungen bleiben auch aus heutiger Sicht richtig. Wie die Entscheidung, Hanns Martin Schleyer zu entführen.“[1] Im selben Interview erklärte er, dass die Entführung der Landshut „aus heutiger Sicht die schlimmste Entscheidung war“, an der er beteiligt war.
Literatur
- Wolfgang Kraushaar (Hrsg.): Die RAF und der linke Terrorismus; Hamburg: Edition Hamburg, 2006; ISBN 3-936096-65-1
- Butz Peters: RAF – Terrorismus in Deutschland; München: Droemer Knaur, 1993; ISBN 3-426-80019-5
- Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF; Berlin: Argon, 2004; ISBN 3-87024-673-1
Weblinks
- Brief von Rolf Clemens Wagner. Anmerkungen zur Auflösungserklärung der RAF
- Amir Mustedanagic: Wieso bringen die mich jetzt noch um?
Einzelnachweise
- ↑ »Wir wollten den revolutionären Prozeß weitertreiben« junge Welt, 18. Oktober 2007
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