- Hermann Goehausen
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Hermann Goehausen, auch: Herman Göehausen, (* 1593 in Brakel im Fürstbistum Paderborn; † 1632) war ein Professor der Rechtswissenschaft. Goehausen war Verfasser des Processus juridicus contra sagas et veneficos, des bedeutendsten Buches über die Hexenlehre des 17. Jahrhunderts. Er wurde bekannt als Hexentheoretiker.
Leben
Hermann Goehausen, Sohn des Brakeler Bürgers Franz Goehausen und der Catharina Heistermann, war nach Studium und Promotion von 1622 bis 1632 Professor an der lutherischen Universität Alma Ernestina in Rinteln. Er konvertierte Ende der 1620er Jahre zum Katholizismus und engagierte sich im Sinne der Gegenreformation in Norddeutschland.
Sein erstes größeres, 1629 in Rinteln erschienenes Werk Decisio Trium Quaestionum Usu frequentium beschäftigt sich mit drei Fragestellungen aus dem Umfeld der Hexenprozesse: 1. Ob die „kalte Wasserprobe“ zuverlässig und legitim sei (hier erweist sich Goehausen als in der Tradition von Wilhelm Adolf Scribonius stehend). 2. Ob der Richter eine ihm angezeigte Person der Folter unterwerfen solle. 3. Ob die Berichte über nächtliche Hexentreffen wahr seien. Zweifel scheinen Goehausen nie gekommen zu sein.
In seinem 1630 in Rinteln erschienenen Werk Rechtlicher Proceß / Wie man gegen Unholdten und Zauberische Personen verfahren soll wurde von Goehausen der besonderen Stellung der Rintelner Juristenfakultät in den Hexenprozessen Ausdruck verliehen. Als Mitglied des Spruchkollegiums verwendete Goehausen darin häufig Fälle aus der Rintelner Spruchpraxis als Belege und Anschauungsmaterial in seinen Ausführungen. Das Buch ist nicht das einzige zur Theorie der Hexenlehre, aber bei weitem der wichtigste gedruckte Beitrag zu diesem Thema. Friedrich von Spee, SJ, veröffentlichte aus Entrüstung sein Werk Cautio criminalis, das in der gleichen Universitätsdruckerei von Petrus Lucius in Rinteln ein Jahr nach dem Processus juridicus erschien.
Seine Schwester Katharina Cothmann, verheiratet mit Dietrich Cothmann, aus einer der ältesten, angesehensten Familien der Grafschaft Lippe, wurde 1654 als Hexe in Lemgo hingerichtet. Ihr Sohn Hermann Cothmann wurde seinerseits durch umfangreiche Hexenverfolgungen in Lemgo als „Hexenbürgermeister“ bekannt. Ihr Schwager war der bekannte Jurist und Rostocker Professor Ernst Cothmann.
Schriften
- „Tractatus novus de processu iudirico“, Universitätsdruckerei Petrus Lucius, Rinteln 1629
- „Decisio Trium Quaestionum Usu frequentium I. An proba aquae frigidae, qua Veneficis explorandis in Westphaliae potißimum Circulo iudices utuntur sit licita ac legitima? II. An ex plurium complicum nominatione iudex tuta conscientia, poßit personam nominatam torturae subiicere ...? III. An nocturni Veneficarum conventus reales ac veri sint ...? ubi etiam de poena earum, quae non occiderint, nec nocuerint, quaeritur. Auctore Herman: Göehausen ...“, Universitätsdruckerei Petrus Lucius, Rinteln 1629
- „Processus Juridicus contra sagas & veneficos, Das ist : Rechtlicher Proceß / Wie man gegen Unholdten und Zauberische Personen verfahren soll. Mit Erweglichen Exempeln und wunderbaren Geschichten / welche sich durch Hexerey zugetragen / außführlich erkläret. Unà cum Decisionibus Quæstionum ad hanc materiam pertinentium. Herman. Goehavsen Doctor & Pandectar. Profeß. ac Consiliarius Schaumburgicus. Edidit Et Recensuit.“, Universitätsdruckerei Petrus Lucius Rinteln, 1630
- „Decisiones Aliquot Quaestionum ad hanc materiam pertinentium, Avctore Herman: Göehausen D. & Pandect. Profess.“, Universitätsdruckerei Petrus Lucius, Rinteln 1630
Weblinks
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