- Hermann von Habermaas
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Hermann von Habermaas (* 5. März 1856 in Stuttgart; † 1. April 1938 in Stuttgart) war ein deutscher Jurist und Politiker sowie Präsident des Konsistoriums der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Leben und Beruf
Von Habermaas ging in Stuttgart zur Schule. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Sein Studium beendete er 1886 und promovierte zum Dr. jur. Dann war er Amtsrichter in Cannstatt und anschließend Landrichter in Heilbronn. 1893 wurde er in das württembergische Ministerium für Kirchen- und Schulwesen berufen, wo er bis 1906 zum Ministerialdirektor aufstieg. 1910 wurde er als Nachfolger von Viktor von Sandberger Präsident des evangelischen Konsistoriums in Stuttgart, womit auch ein Mandat in der Ersten Kammer des württembergischen Landtags verbunden war. Doch übte er dieses Amt nur zwei Jahre aus, weil er 1912 zum Staatsminister für das Kirchen- und Schulwesen ernannt wurde. Sein Nachfolger als Präsident des Konsistoriums wurde 1913 D. Karl Hermann von Zeller. Er war Mitglied der Mitglied der Akademischen Gesellschaft Stuttgardia Tübingen
Ehrungen
- 1898 Ritterkreuz des Ordens der Württembergischen Krone, welches mit dem persönlichen Adelstitel verbunden war
- 1908 Kommenturkreuz II. Klasse des Friedrichsordens
- 1919 Ehrendoktorwürde der theologischen Fakultät (Dr. theol. h.c.) der Universität Tübingen
- 1924 Ehrensenator der Universität Tübingen
Literatur
- Frank Raberg, Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815 – 1933, Verlag Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2, S. 303
Konsistorialpräsidenten, Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe der Evangelischen Landeskirche in WürttembergWilhelm Freiherr von Gemmingen | Viktor von Sandberger | Hermann von Habermaas | Hermann von Zeller | Johannes von Merz | Theophil Wurm | Martin Haug | Erich Eichele | Helmut Claß | Hans von Keler | Theo Sorg | Eberhardt Renz | Gerhard Maier | Frank Otfried July
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