- Herrschaft Würdenhain
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Schloss Würdenhain ist eine ehemalige Burg in Würdenhain, Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg.
Vermutlich entstand die Burg auf einer alten slawischen Wehranlage im ersten Viertel des 11. Jahrhunderts. Es ist aber auch sehr wahrscheinlich, dass sie sogar schon unter der Herrschaft des wegen seiner Grausamkeit berüchtigten Markgraf Gero um 956 von Belgern her anlegte. Sorben aus Prieschka und den Ziegramdörfern dürften die Hauptarbeit beim Bau der Burg geleistet haben.
Erst seit 1031 ist das ehemalige Kreisgebiet Liebenwerda mit den sieben Elsterburgen Wahrenbrück, Liebenwerda, Würdenhain, Saathain, Mückenberg, Uebigau und Elsterwerda endgültig in deutscher Hand. Die Burg "Werdenhain" hatte auf ihrem von Wasser umgebenen Platz an der Rödermündung militärische Bedeutung. Sie war Eckpunkt des Gaues Gau Nizizi bzw. der Sächsischen Ostmark. Zentraler wirtschaftlicher Mittelpunkt der Herrschaft Würdenhain war der sogenannte Oppach.
Jede dieser Burgen war Sitz eines Ministerialen (Burghauptmann). Nach Festigung der deutschen Herrschaft wurden die Burgbezirke in Grundherrschaften verwandelt und Vasallen mit ihnen belehnt. Die Vasallen lebten von der Arbeit ihrer Bauern, die um 1200 die Dörfer Würdenhain, Reichenhain und Haida gegründet und die alten Sorbendörfer Prieschka, Oschätzchen, Kröbeln und Kosilenzien ausgebaut hatten.
Als eine solche Grundherrschaft taucht 1370 erstmals das "Dominium" Würdenhain in Urkunden auf. Zu dieser Herrschaft gehörte das Gebiet mit den Dörfern Haida, Reichenhain, Prieschka und Oschätzchen, ursprünglich wohl auch Kosilenzien und Kröbeln bis zum Ziegram.
Im Jahre 1405 wird das "Schloß" Würdenhain ausdrücklich als solches in einer Verpfändungsurkunde bezeugt. Heinrich von Waldow zu Mückenberg, dem 1405 auch Würdenhain verpfändet war, war aktenkundlich ein Straßenräuber.
Vermutlich war Albert von Berndorff 1408 Schlossherr zu Würdenhain, als er bezeugte, dass die armen Leute zu Prieschka von seinem Vater, von ihm und seinen Brüdern eine Lache (Lassig oder Storchlache?), um das Dorf gelegen, hatten.
Das Schloss soll auf Befehl des Kurfürsten Albrecht im Jahre 1410 bzw. 1420 zerstört worden sein. Als Grund wird angegeben: "Weil sich der Besitzer gegen eine Hofdame der zu Liebenwerda residierenden Kurfürstin Margarethe ungebührlich erzeiget".
Zuverlässiger als diese Nachricht sind zwei Urkunden des Dresdner Landesarchives. Kurfürst Friedrich der Sanftmütige hatte danach den Würdenhainer Schlossherrn Hans Marschall im April 1442 in seinem Schloss Würdenhain gefangen nehmen und ins Gefängnis werfen lassen, das Lehngut Würdenhain mit Zubehör eingezogen, das Schloss selbst zerstören lassen, und befohlen, dass es niemals wieder errichtet werden solle. Die Brüder des Frevlers, Gerhard, Jürge und Ludolf Marschalke, kündigten dem Kurfürsten hierauf die Fehde an, weshalb auch ihnen ihre in Thüringen gelegenen Besitzungen entzogen wurden.
Im Jahr 1443 wurde der Ritter Birke von der Duba mit Würdenhain belehnt. Die Kaufurkunde vermerkt: "Das Waell zu Werdenhain soll zu ewigen Zeiten nicht bebaut noch bezimmert werden." Daraufhin hielten es die Marschalls für besser, die Fehde zu beenden und mit dem Landesherrn Frieden zu schließen. Durch Freunde führten sie einen Vergleich herbei, unterwarfen sich den Sühnemaßnahmen und verzichteten am 5. August 1443 (Urkunde Nr. 6776) auf alle Rechte an Würdenhain. Hans Marschall wurde aus dem Gefängnis entlassen und gelobte, die sämtlichen Länder der sächsischen Fürsten mindestens auf Jahr und Tag zu verlassen. Später wurde er in Gnaden wieder aufgenommen und sogar zum Landvogt in Sachsen (d. h. im Kurkreis Wittenberg) ernannt. Als Entschädigung für die an Würdenhain erlittenen Schäden räumte ihm der Kurfürst auf einige Jahre ein anderes Schloss (Brücke) ein. Den Gebrüdern Marschall wurden ihre väterlichen Güter in Thüringen zurückgegeben. Alle vier gelobten rechte Urfehde. Am 28. Februar 1455 verzichtete Hans Marschall nochmals auf alle Ansprüche wegen Würdenhain.
1480 erscheint abermals "das Wahle" oder "die Wahlstedt", aber 1484 ist das ehemalige Schloss selbst aus der Urkunde verschwunden.
Die Ruine taucht nochmals im Jahre 1564 in den Akten des Amtes Mühlberg auf. Damals beklagten sich die Würdenhainer Bauern über den Mühlberger Amtsschösser Fuchs. Hieraus ergibt sich zugleich, dass die Bäume und wohl auch die Steine der wüsten Schlossstätte zu öffentlichen Bauten verwendet wurden und die Ruine als Steinbruch diente. Unter Duldung durch den neuen Herrn von der Duba, der durch seine Schenkung der Hofewiese im Jahre 1444 als Gönner der St. Katharinenkirche zu Würdenhain bekannt ist, darf man sogar annehmen, dass aus ihrem Mauerwerk das Schiff der heutigen Dorfkirche errichtet wurde.
Die Flurkarte von 1885 ließ noch die Wassergräben erkennen, die um das Schloss liefen und einen Innenraum einschlossen, der etwa der Grundfläche des Saathainer Schlosses entsprach. Das Gelände war sumpfig, der Wall selbst mit Eichen, Nuss- und Birnbäumen bestanden. Seit der Anlage der Neuen Röder im Ersten Weltkrieg hat sich der Wasserspiegel gesenkt. Die mannshohen Wälle wurden eingeebnet und mit den Erd- und Schuttmassen die "Wallgruben" ausgefüllt.
Fußnoten und Einzelnachweise
- Rudolf Matthies: „Geschichte des Dorfes Würdenhain“. 1953 (Aufgestellt im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes). Online-Version
- Heinrich Nebelsieck "Geschichte des Kreises Bad Liebenwerda" 1912
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