Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa

Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
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Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa

Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa ist eines von acht Ministerien des Landes Hessen. Es hat seinen Sitz in einem 1838 erbauten ehemaligen Ministerialgebäude in der Landeshauptstadt Wiesbaden. Gegenwärtiger Staatsminister ist Jörg-Uwe Hahn. Staatssekretär für Justiz und Integration ist Dr. Rudolf Kriszeleit, Staatssekretärin für Europaangelegenheiten ist Nicola Beer.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Das Justizministerium ist eine oberste Landesbehörde und übt die Fachaufsicht über die Gerichte und Justizbehörden aus. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit kann das Ministerium keine Weisungen in Sachfragen erteilen oder richterliche Entscheidungen überprüfen.

Eine wesentliche Aufgabe des Ministeriums ist die Mitwirkung an Gesetzesvorhaben auf Landes- und Bundesebene.

Weitere Aufgaben sind Personal-, Haushalts- und Bauangelegenheiten der Justiz, Aus- und Fortbildung der Bediensteten, Grundsatzfragen der Organisation, die Modernisierung der Justiz sowie das Justizprüfungsamt. Seit dem 5. Februar 2009 ist das Hessische Ministerium der Justiz auch für Fragen der Integration und Europa zuständig und trägt seitdem den Namen Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa.

Das Justizministerium gliedert sich organisatorisch in acht Abteilungen, darunter die Vertretung des Landes Hessen bei der EU in Brüssel, sowie das Justizprüfungsamt. Ihm gehören derzeit rund 310 Mitarbeiter an; in der hessischen Justiz sind rund 12.300 Mitarbeiter tätig.

Das Justizministerium gibt als Amtsblatt das Justizministerialblatt für Hessen heraus.

Organisation

Der Hessische Minister der Justiz als politisch Verantwortlicher für das Ressort und der Staatssekretär als Amtschef und oberster Beamter des Ministeriums stehen dem Ministerium vor.

  • Das Ministerbüro unterstützt den Minister und den Staatssekretär
  • Die Abteilung I trägt Verantwortung für das Personalwesen, Haushaltsfragen, Bausachen, Organisation, EDV und Planung sowie die Richterwahlausschüsse von Bund und Land.
  • Die Abteilung II wirkt bei der Landesgesetzgebung, Bereinigung des Landes- und Bundesrechts, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, bürgerliches Recht, freiwillige Gerichtsbarkeit, Gerichtsvollzieherwesen, Ortsgerichte, Schiedsamtswesen, Gerichtsverfassung und -organisation mit.
  • Die Abteilung III ist verantwortlich für Fragen des Strafrechtes, Strafverfahrensrecht, Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften, die Strafvollstreckung und das Gnadenwesen.
  • Die Abteilung IV kümmert sich um Verwaltung, Organisation und Gestaltung des Vollzugs, Personal, Untersuchungs- und Abschiebehaft.
  • Die Abteilung V ist Geschäftsstelle des Integrationsbeirats. Für die hessische Landesregierung fördert und koordiniert sie u. a. die Integrationsarbeit.
  • Die Abteilung E formuliert und arbeitet Prioritäten hessischer Europapolitik aus.
  • Die Abteilung B ist zuständig für die frühzeitige Information der Landesregierung über Vorhaben von EU-Institutionen Vertretung hessischer Interessen et cetera.
  • Das Justizprüfungsamt ist für die Durchführung der ersten und zweiten juristischen Staatsexamen verantwortlich.

Bisherige Staatsminister

Amtszeit Minister Partei
1945 Dr. Robert Fritz
1945-1949 Dr. Georg August Zinn SPD
1949-1950 Dr. Erwin Stein CDU
1950-1963 Dr. Georg August Zinn SPD
1963-1966 Dr. Lauritz Lauritzen SPD
1967-1969 Dr. Johannes Strelitz SPD
1966-1974 Karl Hemfler SPD
1974-1987 Herbert Günther SPD
1987-1991 Karl-Heinz Koch CDU
1991-1995 Dr. Christine Hohmann-Dennhardt SPD
1995-1999 Rupert von Plottnitz Grüne
1999-2005 Christean Wagner CDU
2005-2009 Jürgen Banzer CDU
2009- Jörg-Uwe Hahn FDP

Gebäude des Justizministeriums

1946–1968

Erbprinzenpalais, der frühere Sitz des Ministeriums

1946 bis 1968 war das Ministerium im Erbprinzenpalais in der Wilhelmstraße untergebracht. Das Gebäude wird heute von der IHK Wiesbaden genutzt.

Das heutige Gebäude

Das Gebäude des Justizministeriums in der Wiesbadener Luisenstraße wurde 1838 bis 1843 als Sitz des Gesamtministeriums des Herzogtums Nassau erbaut. Architekt war Carl Boosbekam. Das Gebäude diente vor allem auch repräsentativen Zwecken und beinhaltete Thronsaal und landständischen Sitzungssaal.

Im Jahr 1854 brannte das Gebäude völlig nieder. Der Architekt Philipp Hoffmann erhielt den Auftrag des Neuaufbaus.

1925 bis 1926 wurde das Gebäude wesentlich erweitert. Es wurde ein Verwaltungsgebäudes errichtet, das die Front an der Bahnhofstraße verlängerte und mit dem weiteren Anbau zweier paralleler Flügel zu den Fronten Luisenstraße/Bahnhofstraße ein geschlossenes Rechteck entstehen ließ. Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz.

Im Gegensatz zu den meisten Gebäuden wurde das Justizministerium im Zweiten Weltkrieg nicht beschädigt und danach zunächst durch die amerikanische Armee genutzt. Im Jahr 1954 übernahm das Hessische Innenministerium das Gebäude. 1968 zog das Innenministerium in den Neubau an der Friedrich-Ebert-Allee. Seit 1968 ist das Regierungsgebäude Sitz des Justizministeriums.

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