- Amtsgericht Nidda
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Das Amtsgericht Nidda ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im hessischen Nidda und eines von fünf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Gießen.
Zum 31. Dezember 2011 soll das Amtsgericht Nidda gemäß Beschluss des hessischen Landtags vom 15. September 2011 aufgelöst werden.[1] Hintergrund ist ein Beschluss im Rahmen des Projektes Konsolidierung und Kompensation (KuK) des Hessischen Justizministeriums vom Juni 2010.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das Dienstgebäude des Amtsgerichts befindet sich im Schloss zu Nidda. Ursprünglich wurde es als Burg des Grafen Berthold von Nidda in der Stauferzeit (circa 1104 bis 1200) zur Straßensicherung gebaut. Der rechtwinklige Grundriss mit dem an der Längsseite vorgelagerten Treppenturm ist im spätgotischen Stil errichtet, während die Schmuckformen des Portals bereits der Renaissance zugeordnet werden. Später diente das auf den Fundamenten der alten Burg errichtete Schloss als Zufluchtsort des Landgrafen Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt in der Kriegszeit 1688 und 1693.
Von 1821 bis 1848 war das Schloss Amtssitz des Landrats und des Landgerichtsbezirkes Nidda. Ab 1852 beherbergte es erneut das Kreisamt für Nidda. 1874 wurde das Schloss Dienstgebäude des Amtsgerichts Nidda.[2]
Gerichtssitz und Gerichtsbezirk
Das Amtsgericht Nidda ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen. Seinen Sitz hat das Gericht in Nidda, Schloßgasse 23. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte und Gemeinden Echzell, Hungen, Nidda, Ranstadt und Schotten.
Das für den Amtsgerichtsbezirk Nidda zuständige Insolvenzgericht, sowie die Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister befindet sich beim Amtsgericht Friedberg (Hessen), das zuständige Familiengericht beim Amtsgericht Büdingen.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz; Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa; Pressemitteilung; 15. Juni 2010; abgerufen am 25. Mai 2011
- ↑ Geschichte des Schlosses (Internetseite des Amtsgerichts Nidda)
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