Hexenprozesse in Lemgo

Hexenprozesse in Lemgo
Hexenbürgermeisterhaus in Lemgo.

Die Hexenprozesse in Lemgo haben zwischen 1564 und 1681 stattgefunden und kosteten 272 Menschen das Leben. Von den Angeklagten wurde unter der Folter ein Geständnis erzwungen, dem nach dem Todesurteil generell die Hinrichtung durch Verbrennen auf dem Scheiterhaufen folgte. Lemgo besaß als einzige lippische Stadt die Blutgerichtsbarkeit und hatte damit das Recht, bei bestimmten Straftaten über Leben und Tod ihrer Bürger zu entscheiden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtlicher Hintergrund

Lemgo war bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts die bedeutendste und größte Stadt in der Grafschaft Lippe. Ihren Wohlstand hatte sie vor allem der Mitgliedschaft im Hansebund und dem damit verbundenen Fernhandel der Kaufleute zu verdanken. In der sogenannten Lemgoer Revolte im Jahr 1609 weigerten sich die Bürger, die reformierte evangelische Konfession zu übernehmen. In einem Vergleich mit dem Landesherrn Simon VI., dem Röhrentruper Rezess von 1617, wurden der Stadt der Verbleib beim Luthertum und weitgehende Hoheitsrechte zugesichert, darunter auch die Blutsgerichtsbarkeit. Der Stadtrat blieb damit die bestimmende kirchliche und weltliche Obrigkeit.[1] Im 16. und 17. Jahrhundert wurde Deutschland von Kriegen, Krankheiten und Katastrophen beherrscht, die bei den Menschen Angst und Panik erzeugten. Kriegshorden durchzogen das Land und plünderten und verwüsteten die Städte. Die sogenannte kleine Eiszeit ließ die Temperaturen in ganz Mitteleuropa sinken und führte zu Missernten, Viehsterben, Rattenplagen und Hungersnöten. Darüber hinaus suchten Pestepidemien die Bevölkerung heim und rafften stellenweise die Hälfte der Bevölkerung hinweg. Viele Menschen dieser Zeit glaubten an böse Geister und Schadenzauber, suchten nach Sündenböcken, die diese Katastrophen verursacht hatten und fanden sie in Hexen und Zauberern.[2]

Der Hexenglaube

Im Jahr 1487 veröffentlichte der Dominikaner Heinrich Kramer, auch Heinrich Institoris genannt, ein Buch unter dem Titel Hexenhammer, das bis zum 17. Jahrhundert in 29. Auflagen erschien. Das Buch, ein Kompendium des zu dieser Zeit weit verbreiteten Hexenglaubens, diente als Anleitung für die Verfolgung von Hexen und Zauberern. Die fünf wichtigsten Anklagepunkte, die den Hexen und Zauberern gemacht wurden, waren der Teufelspakt, die Teufelsbuhlschaft, der Hexensabbat, der Hexenflug und der Schadenszauber. Sich gegen den Vorwurf der Hexerei zu wehren war nahezu unmöglich, denn unter der Folter, Peinliche Befragung genannt, gestand schließlich nahezu jeder Angeklagte. Für eine überführte Hexe gab es grundsätzlich ausschließlich die Todesstrafe. [3]

Die Hexenprozesse

Massenhinrichtung von angeblichen Hexen 1587

Für die Hexenjustiz in Lippe gab es zwei Kriminalgerichte, einmal das vom Landesherrn eingesetzte Gericht, das in Detmold, Horn oder Brake tagte, und zum anderen das vom Rat der Stadt Lemgo verwaltete Gericht in Lemgo. In zeitlicher Hinsicht sind insgesamt vier Perioden auszumachen, in denen die Schwerpunkte der Lemgoer Hexenprozesse lagen. Nach den erhaltenen rund 200 Lemgoer Prozessunterlagen sind das die Jahre 1564-1566, 1583-1605, 1628-1637 und 1653-1681. Die Prozesse von 1653 bis 1656 wurden von Bürgermeister Heinrich Kerkmann geführt, für die darauf folgenden Prozesse bis 1681 war jedoch Hermann Cothmann verantwortlich, der ab 1666 Direktor des Peinlichen Gerichts und ab 1667 Bürgermeister war. Die gesamte vierte Prozessperiode fiel in die Amtszeit des Scharfrichters David Clauss des Älteren.[1]

Lemgos erste große Hexenjagd erfolgte ab 1628, bei der rund 110 Bürger der Hexerei beschuldigt und 84 Menschen hingerichtet wurden. Jeder Einwohner Lemgos lebte in der Gefahr, wegen Hexerei verfolgt und angeklagt zu werden. Es genügte in der Regel schon eine Beschuldigung aus der Nachbarschaft oder von Verwandten und Bekannten, noch schwerwiegender war aber die unter der Folter erpresste Aussage über Mitwisser, die sogenannte Besagung einer überführten Hexe.[3]

Bei ausreichendem Verdacht wurde die vermeintliche Hexe festgenommen, ins Gefängnis gebracht und am ganzen Körper nach einem Hexenmal untersucht. Beim Verhör gab es drei unterschiedliche Phasen, nämlich die gütliche Befragung, die Befragung unter Androhung der Folter und Vorzeigen der Folterwerkzeuge (Territion) und die peinliche Befragung, das heißt die Anwendung der Folter. Eine weiteres Mittel, um die Schuld der Hexe zu beweisen, war die Hexenprobe. Die bekannteste war die Wasserprobe, bei der die Hexe an Händen und Füßen gefesselt in kaltes Wasser geworfen wurde. Wenn sie unterging, war das ein Zeichen ihrer Unschuld. Während oder nach der Folter gab es in der Regel ein Geständnis, ohne das niemand verurteilt werden durfte. In einer zweiten Verhörphase wurden die Angeklagten nach den Namen weiterer Hexen und Mitwissern befragt.[3]

Wasserprobe, Titelblatt der Schrift von Hermann Neuwalt, Helmstedt 1581

Eine überführte Hexe hatte immer die Todesstrafe zu erwarten, sie wurde entweder auf dem Scheiterhaufen lebendig verbrannt oder vorher mit dem Schwert enthauptet, das als Gnadenakt angesehen wurde und von den Angehörigen bezahlt werden musste. Auch der lippische Graf hatte einen gewissen Einfluss auf die Prozesse, konnte Begnadigungen zum Schwert verkünden und die damit verbundenen Gebühren kassieren. Der Scheiterhaufen wurde gewöhnlich auf dem Lemgoer Marktplatz errichtet und war ein großes Spektakel für die Bevölkerung.[3]

Die Opfer

Die wahrscheinlich ältesten Dokumente über einen Lemgoer Hexenprozess stammen aus dem Jahr 1509. Am 25. April dieses Jahres wurden laut Bernhard Witte in seiner Historia Westphaliae 14 Frauen und ein Scolasticus wegen Giftmischerei verhaftet. Eine der Frauen hatte einer Mutter ein Mittel gegeben, das die Versöhnung mit ihrem Sohn bewirken sollte. Dieser aber war nach Einnahme des Mittels gestorben. Sieben der gefangenen Frauen gestanden unter der Folter zahlreiche Verbrechen und mussten den Feuertod sterben. Im Stadtarchiv Lemgo sind rund 200 Prozessakten erhalten und gehören damit zu den umfangreichsten lokalen Zeugnissen von Hexenprozessen in Deutschland.

  • Zu den späteren Opfern zählt Catharina Cothmann, die Mutter des späteren Hexenbürgermeisters Hermann Cothmann. Ihr Ehemann Diederich Cothmann war in finanziellen Schwierigkeiten und konnte die für die Tötung mit dem Schwert geforderten 100 Taler nicht aufbringen. Der Rat senkte die Summe auf 40 Taler, verlangte dafür aber Ländereien und Gärten von Cothmann als Ausgleich.[3]
  • Der Prozess gegen den Schullehrer Hermann Beschoren erregte großes Aufsehen. Ihm wurde vorgeworfen, er habe zahlreiche Schüler zum Teufelsbund verführt und gestand unter der Folter, 17 Knaben und Mädchen das Zaubern gelehrt zu haben. Obwohl sich Graf Hermann Adolph einschaltete, wurde Beschoren 1654 mit dem Schwerte geköpft und danach auf dem Scheiterhaufen verbrannt.[3]
  • Pastor Hermann Müller an der Marienkirche wurde der Zauberei beschuldigt. In einigen Fällen holte der Rat das Gutachten von Universitäten ein. Die Hochschulen in Marburg und Gießen untersagten den Lemgoern die Anwendung von Folter und der Pastor kam mit dem Leben davon, verlor allerdings sein Amt, das er 35 Jahre lang ausgeübt hatte.[3]
  • Johann Abschlag hatte es unter Tilly und Wallenstein im Dreißigjährigen Krieg zum Obristleutnant gebracht und bewohnte ein Haus in der Nähe des Marktplatzes. Er hatte sich zuvor mit dem Rat wegen der zu hohen Viehsteuer angelegt. Er wurde denunziert und 1654 als Zauberer und Kommandant der Hexen bezeichnet. Auch er wurde durch ein Universitätsgutachten freigesprochen, falls sich nicht ein neuer Verdacht ereigne.1665 gab es einen erneuten Hexenprozess gegen Abschlag, in dessen Verlauf er zur Wasserprobe geführt wurde. Am 19. Januar 1666 erfolgte die Hinrichtung mit dem Schwert; seine Familie hatte zuvor 200 Taler Begnadigungsgeld bezahlt.[3]
  • Im Jahr 1665 wurde der Kantor Bernhard Grabbe der Zauberei bezichtigt, weil er zu anderen Verurteilten Kontakt hatte. Grabbe konnte fliehen, wurde aber gefangen und nach Lemgo ausgeliefert. Er gestand unter der Folter und wurde am 26. März 1667 mit dem Schwert hingerichtet.[4]
  • Andreas Koch war Pfarrer in St. Nicolai in Lemgo und hatte in dieser Eigenschaft die Verurteilten zur Hinrichtung zu begleiten. Bei seinen Predigten spach er sich für mehr Sorgfalt und Vorsicht bei den Hexenprozessen aus. 1665 wurde er nach einem Gutachten der Universität Rinteln als Pfarrer entlassen und ein Jahr später wegen Hexerei angeklagt. Er wurde dreimal gefoltert und nach dem Geständnis zum Tode verurteilt. Seine Ehefrau Anna Elisabeth Pöppelmann erreichte beim Grafen Hermann Adolph die Begnadigung zur Enthauptung mit dem Schwert und anschließender Verbrennung. Die Hinrichtung erfolgte am 2. Juni 1666 in der Frühe zwischen vier und fünf Uhr unter dem Regenstor statt. Andreas Koch war der einzige in Lemgo hingerichtete Pfarrer, und gehört zu den prominentesten Opfern der Hexenverfolgung.[5]
  • Maria Rampendahl war die letzte Angeklagte in einem Hexenprozess. Sie widerstand der Folter und legte kein Geständnis ab. Sie wurde laut Universitätsgutachten aus der Stadt und dem Land gewiesen und verklagte danach die Verantwortlichen in Lemgo vor dem Reichskammergericht. Das Verfahren endete am 30. Oktober 1682 mit einer Niederlage für Maria Rampendahl und verschlang einen großen Teil ihrer Ersparnisse. 1994 wurde für sie ein Denkmal an der Kirche St. Nicolai in Lemgo errichtet.[6]

Die Bürgermeister und Scharfrichter

Lemgo besaß im späten Mittelalter das Recht der Blutgerichtsbarkeit, das von den beiden im Jahresrhythmus wechselnden Räten ausgeübt wurde. Die aus ihren Mitgliedern gewählten sogenannten Hexendeputierten führten die Voruntersuchungen aus. Den Vorsitz des peinlichen Gerichts hatte immer einer von vier Bürgermeistern.

  • Johan Stute war Bürgermeister von 1625 bis 1635 während der dritten Phase der Hexenverfolgungen in Lemgo und an mindestens 23 Hexenprozessen maßgeblich beteiligt. Insgesamt wurden in dieser Zeit mindestens 110 Personen der Hexerei beschuldigt und mit Sicherheit 84 von ihnen hingerichtet. Als Ankläger fungierte Johannes Berner, der als Stadtsekretär mehr als 50 Jahre an vielen Hexenprozessen eine wichtige Rolle spielte, während die Bürgermeister wechselten.[3]
  • Heinrich Kerkmann war Bürgermeister von 1626 bis 1666 und in seiner Amtszeit wurden Andreas Koch, Anna Veltmans und Johann Abschlag angeklagt, verurteilt und hingerichtet. Kerkmann versuchte, die städtische Hexenjustiz zu perfektionieren und die Hinrichtungskosten zu senken, indem er auf die kostspielige Verbrennungsstrafe verzichtete und die Verurteilten überwiegend enthaupten ließ. Gemeinsam mit seinem langjährigen Studienfreund Johannes Berner war er maßgeblich an der intensiven Prozesswelle 1653-1656 beteiligt. Gegen seine autoritäre Führung gab es zeitweise heftigen Widerstand aus der Bürgerschaft, doch er konnte sich bis zu seinem Tod behaupten.[7]
  • Der Nachfolger Kerkmanns war Hermann Cothmann, der noch zu seinen Lebzeiten den Beinamen Hexenbürgermeister bekam. Cothmann war von 1667 bis 1683 Bürgermeister und in seiner Amtszeit gab es annähernd 100 Todesurteile und Hinrichtungen. Cothmann wurde 1666 zum Direktor des Peinlichen Gerichts ernannt und erwarb sich schnell das Vertrauen Kerkmanns. Bürgermeister Cothmann benutzte den Hexenwahn der Bevölkerung, um seine persönlichen Machtinteressen durchzusetzen, seine Gegner auszuschalten und sich am Eigentum der Stadt und der Bürger zu bereichern. Wie sein Vorgänger Kerkmann besaß auch Cothmann das Vertrauen des Landesherrn und Beschwerden Lemgoer Bürger waren erfolglos. In Cothmann Amtszeit fiel der letzte Hexenprozess gegen Maria Rampendahl, die mit dem Leben davonkam. In seinem Wohnhaus in Lemgo, dem Hexenbürgermeisterhaus, befindet sich heute ein Museum.[8]
  • David Clauss der Ältere war, wie seine Vorfahren, lippischer Scharfrichter. In seine lange Dienstzeit von fast fünfzig Jahren fielen nicht nur die letzten beiden Lemgoer Prozesswellen ab 1653, sondern auch ein Großteil der in der Grafschaft Lippe geführten Gerichtsverfahren. Er genoss ein hohes Ansehen in der Stadt, dem kaum jemand seine Tätigkeit als Strafvollstrecker nachtrug, nicht einmal die Angehörigen der Hingerichteten. Nach 1665 gab es zunehmend Kritik an der selbstherrlichen Justiz des Bürgermeisters und seiner Hexendeputierten. David Clauss gehörte offenbar ebenfalls zu den Kritikern und fiel spätestens 1673 bei der Lemgoer Obrigkeit in Ungnade. Gegen ihn wurde allerdings keine Anklage erhoben und er starb 1696 eines natürlichen Todes.[9]

Die Legende

Denkmal für Maria Rampendahl an der Kirche St. Nicolai

In der mündlichen Überlieferung entstand im 19. Jahrhundert Lemgos Beiname "das Hexennest" (Lemje dat Hexennest), mit dem zugleich die Folklorisierung des Hexenthemas begann. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte sich eine lokale Geschichtskultur, in deren Mittelpunkt die Zeit der Hexenverfolgung stand. Im Rahmen der 300-Jahrfeier der Lemgoer Schützengesellschaft im Jahr 1925 hatte diese einen Festwagen gestaltet, der eine Hexe am Brandpfahl, den Scharfrichter und den Hexenbürgermeister zeigte. Dazu gab es eine Postkartenserie mit Darstellungen aus der Zeit der Hexenverfolgung. Der Lemgoer Gymnasiallehrer Karl Meier war Autor von Theaterstücken über die Hexenverfolgung im Stil eines Historiendramas. Darüber hinaus verfasste er mehrere Bücher, Aufsätze und Zeichnungen über dieses Thema, die das Bild der Lemgoer Hexenprozesse über lange Jahre prägten. Er war zugleich auch Gründer und Vorsitzender des Vereins "Alt Lemgo", der sich die Erhaltung der historischen Bausubstanz Lemgos zum Ziel setzte.

Im Dritten Reich wurde das Thema mit besonderem Interesse verfolgt und Mitarbeiter Himmlers kamen nach Lemgo und Detmold, um die alten Prozessakten zu sichten. Zur Kulturpolitik der Nazis gehörte auch die Neueinrichtung des Heimatmuseums im Hexenbürgermeisterhaus mit der Installation eines Folterkellers.

Der folkloristische Umgang mit dem Thema wirkt sich bis in die heutige Zeit aus. Eine Gaststätte nannte sich "Hexenklause", ein Automobilclub trägt jährlich einen "Hexenslalom" aus, der Fanclub des TBV Lemgo heißt "Lemgoer Hexen" und mit dem Hexenbürgermeisterhaus und dem Folterkeller wird Tourismuswerbung betrieben. Im Jahr 1990 entstand der Arbeitskreis Maria Rampendahl, in dem es um die Errichtung eines Denkmals für die Opfer der Hexenverfolgung ging. Das 1994 errichtete Denkmal heißt "Stein des Anstoßes" und trägt stellvertretend für alle unschuldig Verfolgten in der Historie Lemgos den Namen Maria Rampendahl.[10]

Literatur

  • Karl Meier-Lemgo: Geschichte der Stadt Lemgo. Verlag F.L. Wagener, Lemgo 1952.
  • Karl Meier-Lemgo: Maria Rampendahl und der Hexenbürgermeister. Erzählungen 1935.
  • Karl Meier-Lemgo: Hexen, Henker und Tyrannen. Die letzte blutigste Hexenverfolgung in Lemgo 1665-1681. Lemgo 1949.
  • Hanne Pohlmann und Klaus Pohlmann: Kontinuität und Bruch. Nationalsozialismus und die Kleinstadt Lemgo (Forum Lemgo Bd. 5). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 1990, ISBN 3-927085-17-0 .
  • Jürgen Scheffler: Lemgo, das Hexennest, Folkloristik, NS-Vermarktung und lokale Geschichtsdarstellung in Jahrbuch für Volkskunde, Bd. 12, 1989, Seite 113-132.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Hexenverfolgungen in Lemgo
  2. Hartmut Hegeler: Gegen Hexenprozesse und Folter in Heimatland Lippe, März 2008. Herausgeber: Lippischer Heimatbund e.V.
  3. a b c d e f g h i Karl Meier-Lemgo: Geschichte der Stadt Lemgo, Seite 112 ff. Verlag F.L. Wagener, Lemgo 1952.
  4. Bernhard Grabbe
  5. Andreas Koch
  6. Maria Rampendahl (Angeklagte im Hexenprozess)
  7. Heinrich Kerkmann
  8. Hermann Cothmann
  9. David Clauss d.Ä.
  10. Lokale Geschichtskultur

52.0280138.9011687Koordinaten: 52° 1′ 41″ N, 8° 54′ 4″ O


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