- Hinweisschilder für Kraftfahrzeuge
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Hinweisschilder für Kraftfahrzeuge werden, aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, hauptsächlich an Nutzfahrzeugen angebracht. Sie kennzeichnen besondere Eigenschaften von Fahrzeugen, deren steuerliche Behandlung oder geben Hinweise auf die Ladung.
Inhaltsverzeichnis
Kennzeichen Geräuscharmer LKW (Deutschland)
Gemäß § 49 StVZO Abs. 3 dürfen Kraftfahrzeuge, die zur Geräuschklasse G 1 gehören und damit als geräuscharm gelten, mit dem Zeichen "Geräuscharmes Kraftfahrzeug", gekennzeichnet werden. Das Zeichen wird an der Frontseite des Fahrzeuges angebracht.
Runde Plakette mit weißem "G" auf grünem GrundKennzeichen Geräuscharmer LKW (Österreich)
Ein Fahrzeug mit diesem Zeichen unterliegt in Österreich nicht dem Nachtfahrverbot auf bestimmten Autobahnen zwischen 22 und 6 Uhr. Da die Anforderungen für das "L-Schild" höher sind, wird das "G-Schild" in Österreich nicht anerkannt.
Runde Plakette mit weißem "L" auf grünem GrundKennzeichen schadstoffarmes Kraftfahrzeug (Europa)
Kennzeichnung gemäß Regelung der "Konferenz der Europäischen Verkehrsminister" (CEMT)
Runde Plakette mit weißem "S" auf grünem GrundKennzeichen Kombiverkehr (Deutschland)
LKW, die nur zwischen Be- / Entladestelle und dem nächstgelegenen Güterbahnhof / Hafen verkehren (Kombinierter Verkehr), sind mit diesem Zeichen gekennzeichnet. Diese Fahrzeuge sind von der Steuer befreit. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß § 3 KraftStG Abs. 9.
Quadratische Plakette mit weißem "K" auf grünem GrundKennzeichen Abfalltransport (Deutschland)
Genehmigungspflichtige Abfalltransporte sind gemäß § 49 AbfG vorne und hinten mit rückstrahlenden weißen Warntafeln zu kennzeichnen.
Rechteckiges Schild mit schwarzem "A" auf reflektierendem, weißen HintergrundWeitere Kennzeichnungen
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Straßenverkehrszulassungsrecht
- Nutzfahrzeugtechnik
- Piktogramm
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