- Höherer Kommunalverband
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Als höherer Kommunalverband wird eine auf kommunaler Selbstverwaltung beruhende Körperschaft des öffentlichen Rechts bezeichnet, die über das Gebiet mehrerer Landkreise hinausgeht.
Die höheren Kommunalverbände werden auch als „dritte Ebene“ der kommunalen Selbstverwaltung bezeichnet, wobei die Kreise die zweite Ebene, die Gemeinden die erste Ebene bilden sollen.
Beispiele sind die
- die sieben Bezirke Bayerns,
- die Landschaftsverbände in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen,
- die Landeswohlfahrtsverbände in Hessen und Sachsen,
- der Bezirksverband Pfalz in Rheinland-Pfalz.
Historische Beispiele sind die Provinzialverbände in Preußen.
Literatur
- Ansgar Hörster: § 31 Höhere Kommunalverbände. In: Thomas Mann, Günter Püttner (Hrsg.): Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. 3. Auflage. Bd 1: Grundlagen und Kommunalverfassung, Springer, Berlin/Heidelberg/New York, ISBN 3-540-23793-3, S. 901–934.
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