Bezirksverband Pfalz

Bezirksverband Pfalz
Wappen

Der Bezirksverband Pfalz ist ein höherer Kommunalverband in der Pfalz im Land Rheinland-Pfalz. Das politische Gremium dieser Gebietskörperschaft ist der Bezirkstag Pfalz. Seine Abgeordneten werden von den in den Kommunen vertretenen politischen Parteien aufgestellt und vom Volk gewählt. Die politischen Wurzeln des Zweckverbandes reichen bis in die Zeit um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert zurück.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Im Verlauf der französischen Revolutionskriege fielen 1797/98 die gesamten Gebiete links des Rheins und damit auch die heutige Pfalz an Frankreich. Die pfälzischen Territorien wurden mit Rheinhessen im neugebildeten Département du Mont-Tonnerre (Donnersberg) zusammengefasst und als integrierter Bestandteil des französischen Staates verwaltet. Die von Frankreich übernommenen administrativen Strukturen führten im November 1800 zur Bildung des Generalrats (Conseil général) des Départements Donnersberg. Er hatte keine demokratische Legitimation, da seine 20 Mitglieder nicht gewählt, sondern vom Ersten Konsul (Napoleon Bonaparte) aus dem Kreis der 600 Höchstbesteuerten berufen wurden. Seine Kompetenzen waren sehr begrenzt und lagen vor allem auf dem Gebiet der Steuererhebung und -verteilung. „Der Generalrat war keine Institution der Selbstverwaltung, sondern ein Hilfsorgan des Fiskus.“[1] Nach dem Übergang des heutigen pfälzischen und saarpfälzischen Gebiets an Bayern im Mai 1816 blieben die von den Franzosen eingeführten administrativen Strukturen und rechtlichen Normen (z. B. der Code civil) weitgehend erhalten.

Der bayerische König Maximilian I. Joseph verfügte am 24. September 1816 die neuerliche Einberufung des Generalrats, und zwar unter dem neuen Namen „Landrath“. Seine 20 Mitglieder, die der König jeweils für drei Jahre nominierte, entstammten den höheren Gesellschaftsschichten. Sie betrieben keine Interessenpolitik, sondern engagierten sich nachhaltig für das Gemeinwohl. Der Landrath der Pfalz nutzte regelmäßig sein ihm zustehendes Recht, auf die pfälzischen Bedürfnisse hinzuweisen. Damit setzte er sich intensiv für die Entwicklung und Förderung des Kreises Pfalz und seiner Einrichtungen ein. So kümmerte er sich in jener Zeit beispielsweise um den Bau von Straßen, um Gemeindebedürfnisse, um die unzureichende Besoldung der Lehrer, um Fragen der Brandversicherung, um den Bau eines Zentralgefängnisses in Kaiserslautern und um die Errichtung von Rheindämmen. 1825 gründete er ein Taubstummeninstitut in Frankenthal, das heutige Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation, das die älteste Einrichtung des Bezirksverbands Pfalz ist. Gut 20 Jahre später kam die Kreisirrenanstalt bei Klingenmünster, das heutige Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie, hinzu, die 1857 ihre Pforten öffnete. Trotzdem war der Landrath ein strikt staatliches, vom bayerischen Monarchen einmal im Jahr einberufenes Gremium, wenn auch mit Tendenzen zur Selbstverwaltung. 1828 stand der Landrath der Pfalz Pate für die in ganz Bayern geschaffenen Landräthe, die späteren bayerischen Bezirkstage.

Durch das „Gesetz, die Landräthe betreffend“ vom 28. Mai 1852 bildete jeder Regierungsbezirk eine Kreisgemeinde, der die unmittelbaren Städte und Distriktsgemeinden angehörten. Das Selbstverwaltungsgesetz vom 22. Mai 1919 machte die Kreise zu Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsrecht. Die Kreistage als Nachfolger der Landräthe wurden nun in allgemeiner, gleicher und unmittelbarer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Eine Sternstunde erlebte der Kreistag der Pfalz am 24. Oktober 1923, als dessen Mitglieder den französischen Besatzern widerstanden und der Gründung eines autonomen pfälzischen Staates unter Verweis auf die verfassungsmäßige Unzuständigkeit nicht zustimmten.

1933 schalteten die Nationalsozialisten den pfälzischen Kreistag gleich. Der Kreistag bestand noch bis 1943 mit 13 Personen in reduzierter Form fort (seit 1939 als Bezirksverbandstag), hatte aber faktisch jegliche Selbstverwaltungskompetenz eingebüßt, da ihm seine Mitglieder ausschließlich durch Berufung, nicht durch Wahl angehörten und nur noch selten zusammentraten. Alle seine Rechte waren 1940 auf den vom Innenminister ernannten Bezirksverbandstagspräsidenten übergegangen.

Bei der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz wurde das Selbstverwaltungsrecht der Pfalz auf Druck der französischen Besatzungsmacht in der Landesverfassung verankert, die das Volk am 18. Mai 1947 annahm. Am 22. November 1949 trat die Bezirksordnung in Kraft, die sich an der bayerischen Kreisordnung von 1927 orientierte. In ihrer Fassung von 1949 räumte die Bezirksordnung allen damals bestehenden fünf rheinland-pfälzischen Regierungsbezirken die Möglichkeit zur Bildung von Bezirksverbänden ein. Diese Option ist lediglich vom damaligen Regierungsbezirk Pfalz gezogen und umgesetzt worden. Die 35 Landtagsabgeordneten aus dem Regierungsbezirk Pfalz kamen am 16. Januar 1950 zur konstituierenden Sitzung des ersten Bezirkstags Pfalz zusammen. Die erste Wahl zum nun 29 Mitglieder zählenden Bezirkstag fand am 29. April 1951 statt. Seit der zweiten Bezirkstagswahl am 9. November 1952 wählen die pfälzischen Bürgerinnen und Bürger ihren Bezirkstag im Rahmen der rheinland-pfälzischen Kommunalwahlen. Seither dauert die Wahlperiode fünf Jahre.

Eine Novellierung der Bezirksordnung im Jahr 1994 ermöglichte es dem Bezirksverband Pfalz, dessen Geschäfte bis dahin von der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße geführt worden waren, eine eigene Verwaltung mit Sitz in Kaiserslautern aufzubauen.

Wappen

Seit 1986 verfügt der Bezirksverband Pfalz über ein eigenes Wappen. Es nimmt Bezug auf die Pfalz durch Verwendung der kurpfälzischen Farben Schwarz und Gold, durch den Pfälzer Löwen, der wie der bayerische auf das Geschlecht der Wittelsbacher zurückgeht, und durch die senkrechte Wellenlinie auf der heraldisch rechten Seite, die den Rhein symbolisiert.

Aufgaben

Überblick

Der Bezirksverband Pfalz ist als Höherer Kommunalverband zuständig für Belange, die unterhalb der Landesebene und oberhalb der Ebene der acht Landkreise und der acht kreisfreien Städte der Pfalz angesiedelt sind.

Zu diesem Zweck unterhält der Bezirksverband Pfalz Einrichtungen an verschiedenen Standorten. Außerdem fördert er durch Beteiligungen zahlreiche öffentliche und private Initiativen, die mit pfälzischer Geschichte und Volkskunde, mit Kultur und Kunst, mit Umweltschutz oder mit Tourismus zu tun haben, und vergibt eine ganze Reihe von entsprechenden Preisen.

Zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst, gibt der Bezirksverband Pfalz ein Magazin heraus, das kostenlos an alle Haushalte verteilt wird. Es nennt sich Liselotte – Das Magazin für die ganze Pfalz, der Name erinnert an die kurpfälzische Prinzessin Liselotte von der Pfalz. Diese lebte von 1652 bis 1722 und erlangte durch ihren umfänglichen Briefwechsel (von geschätzten 60.000 Briefen sind 5000 erhalten) literarische und historische Bedeutung.

Einrichtungen

Beteiligungen

Preisvergaben

Alle Pfalzpreise (außer Pfalzpreis Jugend und Sport) werden als Haupt- und Nebenpreis vergeben und sind mit 10.000 beziehungsweise 5.000 Euro dotiert.

  • Pfalzpreis für Bildende Kunst (abwechselnd in den Sparten Malerei, Graphik und Plastik)
    seit 1953, zunächst jährlich, später alle zwei Jahre
  • Pfalzpreis für das Kunsthandwerk
    seit 1975
  • Pfalzpreis für Literatur
    seit 1959
  • Pfalzpreis für Heimatforschung
    seit 1986
  • Umweltschutzpreis des Bezirksverbandes Pfalz
    alle zwei Jahre
  • Medienpreis Pfalz
    seit 1989 alle zwei Jahre
  • Pfalzpreis für Musik (abwechselnd in den Sparten Musiktheater, Vokal- und Instrumentalmusik sowie Popularmusik)
    seit 2010 alle zwei Jahre
  • Pfalzpreis Jugend und Sport (gemeinsam mit dem Sportbund Pfalz)
    seit 1992
  • Else-Lasker-Schüler-Dramatikerpreis (Pfalztheater im Auftrag der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur)
    seit 1993 alle zwei Jahre als Hauptpreis, dotiert mit 15.000 €
  • Else-Lasker-Schüler-Stückepreis (Pfalztheater im Auftrag der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur)
    seit 1993 alle zwei Jahre als Förderpreis, dotiert mit 2500 €

Organe

Bezirkstag und Bezirkstagsvorsitzender

Organe des Bezirksverbandes Pfalz sind der Bezirkstag Pfalz und der Bezirkstagsvorsitzende.

Die wichtigen politischen Entscheidungen der kommunalen Gebietskörperschaft trifft der Bezirkstag. Dieses Regionalparlament wird von den Pfälzern alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl direkt gewählt. Die 29 ehrenamtlichen Abgeordneten des Bezirkstags wählen aus ihrer Mitte einen Bezirkstagsvorsitzenden und zwei Stellvertreter. Die politische Arbeit wird von Fachausschüssen vorbereitet und zum Teil auch beschlossen.

Mitglieder des Bezirkstags

Während seiner 15. Legislaturperiode, die von 2009 bis 2014 dauert, setzt sich der Bezirkstag Pfalz aus 29 Abgeordneten folgender Gruppierungen zusammen:

Gruppierung Sitze
CDU 11
SPD 9
FDP 3
FWG 2
Grüne 2
REP 1
Linke 1

Liste der Bezirkstagsvorsitzenden

(nach dem Zweiten Weltkrieg)

2004 bis heute Theo Wieder, CDU
1999 bis 2004 Joachim Stöckle, CDU
1997 bis 1999 Dr. Winfried Hirschberger, SPD
1979 bis 1996 Dr. Werner Ludwig, SPD
1974 bis 1979 Dr. Wolfgang Brix, CDU
1964 bis 1974 Dr. Werner Ludwig, SPD
1962 bis 1964 Dr. Friedrich Graß, CDU
1950 bis 1962 Franz Bögler, SPD

Literatur

  • Kurt Baumann: Jubiläum des Bezirksverbandes Pfalz. Die Entstehungsgeschichte einer 150 Jahre alten Selbstverwaltungskörperschaft. In: Pfälzische Heimatblätter 14 (1966), Nr. 5, S. 33–35.
  • Fritz Dereser: Der Landrath der Pfalz im Vormärz. Ein Beitrag zur Entwicklung der deutschen Selbstverwaltung im 19. Jahrhundert. Diss. phil. Mainz 1954.
  • Hans Fenske: Vom Generalrat des Donnersbergs zum Bezirkstag der Pfalz. Notizen zur Selbstverwaltung 1800–1950. In: Pfälzer Heimat 51 (2000), Heft 1, S. 2–7.
  • Karl Heinz: 150 Jahre Bezirksverband Pfalz 1816–1966. Eine Dokumentation. Herausgegeben vom Bezirksverband Pfalz zum 150-Jahr-Gedenken, Neustadt 1966.
  • Jürgen Keddigkeit und Regina Reiser: Die Pfälzer und ihr Parlament. In: Michael Geiger (Hrsg.): Geographie der Pfalz. Landau 2010, S. 328–335.
  • Werner Marx: Die Geschichte des pfälzischen Landrats. Ein Versuch. Speyer 1955.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hans Fenske, a. a. O.

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